Waber Christian · Nationalrat · 2003-06-05
Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion ist im Allgemeinen mit der Geschäftsführung des Bundesrates zufrieden und anerkennt, dass sich jedes einzelne Mitglied des Bundesrates nach bestem Wissen und Gewissen für das Allgemeinwohl einsetzt. Das Wissen kann an die Mitarbeiter delegiert werden, das Gewissen aber kann kein Exekutivmitglied abgeben. Bei der Abwägung und Beurteilung der vielfältigen Fragen, die sich dem Bundesrat stellen, vermissen wir die konsequente Vertretung und Umsetzung einer Gesamtsicht, die folgende Prioritäten berücksichtigt:
Zur Familientauglichkeit der Gesetze: Familien sind vom Staat gemäss der Bundesverfassung zu schützen und zu fördern. Hier besteht in allen Departementen ein grosser Nachholbedarf; Überlegungen, die die heutige Situation nachhaltig ändern, müssen angestellt werden.
Die Anliegen der KMU sind endlich umzusetzen; die Regeldichte muss der Eigenverantwortung weichen. Es kann nicht sein, dass die innovativen Ideen von sehr vielen, die in den KMU arbeiten, den Fesseln der staatlichen Regeldichte zum Opfer fallen.
Bestehende Gesetze und Erlasse müssen besser umgesetzt werden. Nicht der Zeitgeist oder die Gesellschaftsentwicklung sollen die Durchsetzung bestimmen, sondern die Unbestechlichkeit und Ehrlichkeit des Staates.
Ich möchte auf einige Schwachpunkte der Geschäftsführung im Detail hinweisen. Das Wachstum der Verwaltung geht ungebremst weiter, trotz Stagnation und teilweisem Stillstand des Wirtschaftswachstums. Der Staat muss sich in Zukunft noch viel mehr seinen Kernaufgaben widmen, auch wenn das in der Bevölkerung teilweise nicht verstanden wird. Die Probleme der Pensionskassen, vor allem bei der Post und bei den SBB, sind ungelöst und werden "zu tief gestapelt". Auch hier müssen die wahren Verhältnisse auf den Tisch gelegt und der Finanzbedarf klar mitgeteilt werden.
Auch die Definition des Service public wird vom Bundesrat zu wenig klar vorgegeben. Hier ist Wunschdenken von den Finanzen abzugrenzen. Es ist nicht alles finanzierbar, was immer wieder gewünscht wird. Die Regional- und die Raumentwicklung werden dem Zufall und dem Recht des Stärkeren überlassen. Der Graben Stadt/Land öffnet sich immer mehr. Auch hier muss die Solidarität zwischen den Regionen nicht geopfert werden, sondern auch hier werden klare Umsetzungen der Projekte gefordert, damit eben der Graben und die Differenzen zwischen Stadt und Land nicht immer grösser werden.
Der Bundesrat überlässt immer mehr Geschäfte der Verwaltung. Diese wird übermächtig und bestimmt über Legislative und Exekutive; drei Beispiele:
In der Schweiz wurden letztes Jahr 40 Millionen Alcopop-Getränke verkauft. Die ungeheuren Auswirkungen in sozialer und gesundheitlicher Hinsicht sind verheerend. Frankreich z. B. ist dort eben nicht so heuchlerisch wie die Schweiz und bringt die Kraft auf, verbietet diese Getränke, hat sie aus den Regalen genommen. In der Schweiz werden sie einfach besteuert und als "Geldesel" missbraucht. Drogen wie Tabak, Alkohol, Cannabis werden besteuert, und bei den so genannten Lenkungsabgaben wird so getan, als seien Präventionsfonds die Lösung.
Die dümmliche Aids-Kampagne kann das BAG ohne grossen Widerstand mit Millionen Franken von Steuergeldern durchführen. Der Entscheid für die Volksverführung erfolgt auf subalterner Stufe, ohne grossen Widerstand der Politik. Der Bundesrat muss in seiner Geschäftsführung auch den Mut zu unbequemen Botschaften aufbringen. Wahrheit kann nicht zugleich Streicheleinheiten bedeuten. Sie tut weh, weil die Heuchelei ausgeschlossen wird.
Unsere Fraktion lehnt die Anträge Vallender, Fässler, Weyeneth, Lustenberger und Genner ab. Die GPK hat in der Praxis den Auftrag der Prüfung von Abschreibungen immer kritisch begleitet. Nicht alle Anträge des Bundesrates auf Abschreibung wurden von der GPK unterstützt. Die nun vorliegende einmalige Massnahme der Abschreibung dient hauptsächlich dazu, für die Umsetzung des neuen Parlamentsgesetzes günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch sollen damit der Bundesrat und seine Verwaltung von gewissen parlamentarischen Aufträgen, die keine Priorität mehr haben, entlastet werden. Wenn noch einige Anträge aus dem Jahre 1977 mit Inhalten, die schon lange von der Zeit überholt sind, vorliegen, ist es an der Zeit, Tabula rasa zu machen. Es ist eine einmalige Aktion, nötig und ohne Konsequenzen für unsere demokratischen Rechte und Pflichten. Die Anträge, der Bundesrat solle prüfen und in der Herbstsession Rechenschaft ablegen, ergeben viel Aufwand ohne Nutzen. Nicht nur Lohnkürzungen beim Parlament beinhalten Sparpotenzial; auch die Einsicht, dass parlamentarische Vorstösse sich selber erledigen und die Welt durch die Abschreibung nicht schlechter oder besser wird, ist ein Beitrag zur Effizienzsteigerung.