Janiak Claude · Nationalrat · 2003-06-05
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Das Asyl- und das Ausländerrecht haben im Verlaufe der sich zu Ende neigenden Legislatur die Gemüter in diesem Rat immer wieder bewegt. Beide sind Gegenstand von laufenden Revisionsvorlagen, ja von sich "überholenden" Vorlagen. Beide waren auch Gegenstand von zwei Volksinitiativen, über die der Souverän zu befinden hatte. Die GPK, das heisst in erster Linie ihre Subkommission EJPD sowie die neu konstituierte Subkommission "Gerichte", hat das Privileg, sich mit den Fragen, die im Zusammenhang mit diesen Initiativen aufgeworfen wurden, laufend zu beschäftigen, ohne grossen Lärm veranstalten zu müssen.
Die GPK hat im Rahmen ihrer wiederkehrenden Prüfungen über die ganze Legislatur hin feststellen können, dass sich die Verwaltung mit den meisten Problemen, die sich stellen, bereits beschäftigt und nicht einfach nichts tut. Sie sieht sich immer wieder in ihrer Erkenntnis bestätigt, dass nicht die Gesetzgebung das Problem ist, sondern dass sich die Probleme beim Vollzug stellen. Würde die GPK eklatante Mängel feststellen, würde sie handeln, das heisst allenfalls zum Mittel des parlamentarischen Vorstosses greifen. Ich möchte das an zwei Beispielen erläutern.
Zunächst zur Asylrekurskommission (ARK), zu den Pendenzen, zur Verfahrensdauer und zur Personalsituation: In der politischen Diskussion wird immer wieder der Ruf laut, die Asylverfahren dauerten zu lange, der Pendenzenberg sei zu hoch. Im Rahmen der laufenden Revision des Asylgesetzes sind deshalb Forderungen laut geworden, Fristen ins Gesetz aufzunehmen, innert deren ein Verfahren inklusive allfälliger Rekurs bei der ARK zum Abschluss gebracht werden müsste. Dass es sich dabei nur um eine Ordnungsfrist handeln könnte, ist offenkundig. Der Wert einer solchen Bestimmung ist somit von vornherein minim. Hinzu kommt, dass die ARK eine richterliche Behörde ist und dass das Gebot der Gewaltenteilung Zurückhaltung bei der Einflussnahme durch die Politik gebietet. Eine Revision des Asylgesetzes in die erwähnte Richtung ändert an den nicht zu bestreitenden Problemen nichts. Sie verbreitet allerdings Schall und Rauch, die Probleme sind aber anderweitig begründet.
Die ARK hatte bekanntlich einen schlechten Start - nicht etwa deshalb, weil keine gute Arbeit geleistet worden wäre; sie war schlicht und einfach unterdotiert, als die ersten Flüchtlingsströme aus Kosovo eintrafen. Mit der Personalaufstockung sind auch die Pendenzen abgebaut worden. Es hat jetzt wieder einen Stau gegeben, weil das Bundesamt für Flüchtlinge durch Verfahrensverkürzungen und interne Reorganisationsmassnahmen die Dauer der Verfahren stark reduzieren konnte. Bei der Verfahrensverkürzung war dies richtig und möglich, weil das dort die Gesetzgebung vorgespurt hatte. Die Entscheide der ersten Instanz und ihre Kapazitäten wurden ausgeweitet, was zu einem gesteigerten Eingang bei der ARK führte. Der Bundesrat bewilligte daraufhin zusätzliche Stellen; diese konnten relativ rasch besetzt werden, was die Bewältigung einer grösseren Anzahl Entscheide und den Abbau der Pendenzen ermöglichte.
Die ARK prüft ihrerseits interne Massnahmen, um ihren Output zu erhöhen. Beim Personal gibt es das Problem, französischsprachige Kammern zu besetzen, und im Zusammenhang mit der Überführung der ARK ins Bundesverwaltungsgericht ist mit einer erhöhten Fluktuation zu rechnen. Das Personalamt ist beauftragt, die Überführung so zu planen, dass bei der Wahl und Anstellung von Richterinnen und Richtern sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine gewisse Flexibilität geübt wird, mit Blick auf Teilzeitstellen, Telearbeit, Heimarbeit und dergleichen.
Die Subkommission "Gerichte" der GPK bleibt am Ball und prüft laufend - sie lässt sich auch laufend informieren -, ob die Verfahren innert kürzester Frist zu einem Abschluss gebracht werden können und wie die Situation beim Personal zu bewerten ist.
Zu den Rückführungen: Die beförderliche Abwicklung der Verfahren bedeutet noch lange nicht, dass abgewiesene Asylbewerber unser Land auch tatsächlich verlassen bzw. zurückgeführt werden können. Ich erinnere an die Diskussion im Zusammenhang mit der Initiative der SVP. Alle Stellen in den Kantonen, die man befragt, aber auch die Bundesstellen, also die mit dem Vollzug der Gesetzgebung beauftragten Stellen, betonen und bestätigen immer wieder, dass es sich hier um Vollzugs- und nicht um Gesetzgebungsprobleme handelt. Es fragt sich deshalb, ob die Bundesbehörden auch wirklich das tun, was realistischerweise erwartet werden darf.
Die Subkommission EJPD hat sich intensiv mit dem vom Bundesamt für Flüchtlinge zuhanden der GPK ausgearbeiteten Bericht über die Situation im Bereich Rückkehr auseinander gesetzt. Er ist ergänzt durch die "Study on Return", die das International Centre for Migration Policy Development ausgearbeitet hat; der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen und Lösungen.
Die Schweiz ist dem Dubliner Abkommen bekanntlich nicht, bzw. noch nicht, angeschlossen. Der Beitritt muss das Ziel sein, wenn wir im Bereich Rückkehr weiterkommen wollen. Die Schweiz verfolgt eine Strategie mit Rückübernahme- und Transitabkommen; es ist wichtig, mit Herkunfts- und Transitstaaten Abkommen abzuschliessen. Das gescheiterte Abkommen mit Senegal hatte zum Ziel, die Identitätsabklärung nicht zwingend hier in der Schweiz vornehmen zu [PAGE 867] müssen, sondern sie in einem Land der Region vornehmen zu lassen. Dieses Ziel wird weiterverfolgt, auch wenn im Falle von Senegal keine Lösung erreicht werden konnte.
Die Schweiz ist auf diesem Weg durchaus schon weit, obwohl es alles andere als einfach ist, solche Abkommen abzuschliessen. Angestrebt wird ein Interessenausgleich durch Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, etwa bei der Ausbildung von Polizei- und Migrationsbeamten, bei der Entwicklungszusammenarbeit oder durch das Zurverfügungstellen von logistischem Material, etwa zur Kontrolle von gefälschten Pässen. Es geht also nicht darum, ein solches Abkommen einfach zu erkaufen. Lösungen von Problemen im Bereich Rückkehr setzen Beharrlichkeit voraus, das ist auch die Auffassung der SP-Fraktion. Die GPK verfolgt die Bemühungen des Bundesamtes für Flüchtlinge durch ihre Subkommission EJPD aufmerksam, schlagwortartig gestellte Forderungen nach Gesetzesänderungen führen hier nicht weiter. Auch hier gilt: Wenn sich herausstellen sollte, dass der Gesetzgeber gefragt ist, können Sie davon ausgehen, dass die GPK aus ihrer Beobachterrolle heraustreten und aktiv werden wird. Im Moment haben wir keine Veranlassung dazu.
Noch eine Bemerkung zu den erstinstanzlichen Bundesgerichten: Als Präsident der Subkommission "Gerichte" äussere ich mich noch zu den zwei neu zu schaffenden erstinstanzlichen Bundesgerichten. Konkret steht ja jetzt die Umsetzung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona zur Debatte. Sie werden zu diesem Thema auch noch unseren Kollegen aus St. Gallen, Toni Brunner, hören und sicher Nuancen bei der Lagebeurteilung bezüglich des Standes der Vorbereitungen feststellen. Sie erinnern sich zweifellos an unseren Standortentscheid - an die Botschaft, an die schönen Broschüren und die Präsentationen samt kulinarischer Verwöhnung. Für die nicht berücksichtigten Standorte Freiburg und Aarau bestanden klare Vorgaben und vor allem Vereinbarungen. Es bestehen heute Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Beteiligung der vom Parlament bestimmten Standortkantone. Die Subkommission und auch die SP-Fraktion legen Wert darauf, dass bei der Umsetzung des Projektes "Aufbau erstinstanzliche Bundesgerichte" die gleichen Bedingungen gelten müssen wie für die nicht berücksichtigten Kantone, mit denen Vereinbarungen ausgehandelt worden waren. Davon ging das Parlament bei seinem Entscheid ohne jeden Zweifel aus. Es kann nicht angehen, dass sich die Standortkantone auf den Standpunkt stellen, sie hätten nie eine Vereinbarung abgeschlossen oder sonst etwas schriftlich zugesichert. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er hier hart bleibt und den Beschluss des Parlamentes umsetzt, wie er gemeint war, d. h., dass die Standortkantone sich gleichermassen engagieren müssen, wie die Nichtberücksichtigten es getan hätten.
Noch eine letzte Bemerkung zu den Rückweisungsanträgen: Wenn Sie nicht damit einverstanden sein sollten, dass diese Vorstösse entsprechend dem Antrag der GPK abgeschrieben werden - ich persönlich werde mich der GPK anschliessen -, dann ist der Weg, den Sie mit der Rückweisung wählen, sicher nicht der gute. Das führt dazu, dass Sie im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht ein Differenzbereinigungsverfahren in Gang setzen und wir uns dann in der Herbstsession, wo wir weiss Gott noch anderes zu tun haben, mit diesen Fragen beschäftigen müssen. Lesen Sie das neue Parlamentsgesetz (ParlG), das ja am 1. Dezember 2003 in Kraft treten wird. Dort wird es genau so vonstatten gehen, wie das die Rückweisungsanträge wollen. Lesen Sie Artikel 119 bezüglich der Vorstösse, die noch nicht behandelt worden sind. Da muss alle zwei Jahre darüber beschlossen werden, ob sie abgeschrieben werden oder nicht. In Bezug auf die Behandlung angenommener Motionen verweise ich Sie auf Artikel 122 ParlG. Dort heisst es in Absatz 1: "Ist eine Motion nach zwei Jahren noch nicht erfüllt, so berichtet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich darüber, was er zur Erfüllung des Auftrages bisher unternommen hat und wie er den Auftrag zu erfüllen beabsichtigt." Es gehört auch zur Verfahrensökonomie dieses Parlamentes: Wenn Sie die Vorstösse nicht abschreiben wollen, dann lehnen Sie den Bericht ab, dann bleiben sie alle hängig, und mit dem neuen Gesetz wird dann jährlich diese Berichterstattung kommen. Wir können uns so zusätzliche unnötige Arbeit im Rahmen eines Differenzbereinigungsverfahrens ersparen.