Munz Martina · Nationalrat · 2024-09-23
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-23
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt die Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts ab. Die Verbandsbeschwerde kann Projekte grundsätzlich nicht verhindern, sondern Projekte können nur auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft werden. Mit einer Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts wird folgendes Signal gesetzt: Baue frisch drauflos, du musst dich nicht an die Gesetze und Vorschriften halten - wo kein Kläger ist, darf man fröhlich Gesetze brechen.
Im Gegensatz zu den unzähligen privaten Einsprachen, die nur die Verzögerung zum Ziel haben, braucht das [PAGE 1775] Verbandsbeschwerderecht immer eine gesetzliche Grundlage. Verbände können sich missbräuchliche Einsprachen gar nicht leisten. Als Parlament sind wir die gesetzgebende Gewalt in diesem Land. Was ist das für eine Botschaft, wenn das Parlament als Legislative das Verbandsbeschwerderecht teilweise abschafft und damit dazu aufruft, Gesetze zu brechen? Diese Vorlage ist rechtsstaatlich inakzeptabel.
Durch die Teilabschaffung geht auch die präventive Wirkung verloren. Wir öffnen der Bauwirtschaft Tür und Tor, sich nicht an die Gesetze zu halten, und den Behörden, die oft mit den Immobilienbesitzenden und der Bauwirtschaft verbandelt sind, machen wir das Leben nicht leichter. In der Vernehmlassung sprachen sich deshalb zehn Kantone, zwei kantonale Konferenzen und der Schweizerische Gemeindeverband gegen die Gesetzesänderung aus.
Die Vorlage erfüllt auch ihren Zweck nicht. Die Flut an Einsprachen kann damit nicht verhindert werden, die kommt nämlich von Privaten. Dort besteht - da bin ich einverstanden - tatsächlich Handlungsbedarf. Mit der Vorlage meint der Initiant den Sack, aber er schlägt den Esel. Zudem ist das Wording ziemlich verquer. Es wird von kleinen Gebäuden mit 400 Quadratmeter Geschossfläche gesprochen. Solche Gebäude sind stattliche Villen bzw. Mehrfamilienhäuser, keine Einfamilienhäuser. Wir sollten im Parlament ehrlich sein.
Die Statistik des BAFU zeigt, dass die Erfolgsquote der Verbandsbeschwerden enorm hoch ist. Im Jahr 2022 gab es nur 54 Beschwerden von Umweltverbänden gegen Bauprojekte innerhalb der Bauzone; somit waren 0,5 Prozent aller Projekte von einer Beschwerde betroffen. Von den 54 eingereichten Beschwerden wurden 30 ganz oder teilweise gutgeheissen. In 60 Prozent der Fälle wäre also rechtswidrig gebaut worden. Es darf doch nicht das Ziel des Parlamentes sein, rechtswidriges Bauen zu fördern.
Die SP-Fraktion lehnt die Gesetzesvorlage ab.