Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-23
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-23
Wortprotokoll
Das internationale Recht ist systemimmanent politisch geprägt, und das zeigt sich zuweilen auch in gewissen überschiessenden Tendenzen, wie das jetzt beim Sanktionspaket, mit dem wir uns hier beschäftigen, der Fall ist. Es handelt sich um das achte Sanktionspaket der EU gegen Russland, das die Schweiz übernommen hat. Dieses Sanktionspaket - und das ist sehr erstaunlich, ich habe es am Anfang, als ich die Motion gelesen habe, gar nicht geglaubt, aber es ist tatsächlich so - sieht gegenüber bestimmten Institutionen ein Verbot der Rechtsberatung vor.
Rechtsberatung ist ein Grundrecht, das selbst der schlimmste Kriminelle geniessen kann. Das heisst, es ist ein Gebot des Rechtsstaats, dass jede Person, die in einem Verfahren angeklagt ist, sich über ihre eigenen Rechte aufklären und informieren lassen kann. Dieses achte Sanktionspaket sieht nun vor, dass unter gewissen Bedingungen - diese sind sehr eingeschränkt, das stimmt, aber trotzdem - die Rechtsberatung, also das Aufklären von bestimmten Personen oder Institutionen über ihre Rechte, bestraft wird; das soll also Sanktionsfolgen strafrechtlicher Natur haben. Das heisst,[NB]faktisch[NB]wird[NB]die[NB]Rechtsberatung gegenüber diesen Institutionen und Personen verunmöglicht, sie ist legal nicht mehr möglich.
Der Bundesrat argumentiert nun, das sei zwar bedauerlich, es betreffe allerdings nur einen ganz eingeschränkten Bereich, und das ist tatsächlich so. Es betrifft also nur Rechtsberatungsdienstleistungen zugunsten der russischen Regierung oder in Russland niedergelassener juristischer Personen, und auch das nur unter bestimmten Bedingungen, die ich Ihnen jetzt nicht einzeln vorlesen werde. Aber das Fazit ist, wie der Bundesrat sagt: Es sind nur ganz wenige und ganz eingeschränkte Personen oder Institutionen betroffen. Aber nichtsdestotrotz, und das ist eigentlich das Anliegen der Motion, geht es hier um eine grundsätzliche rechtsstaatliche Frage. Das heisst, auch wenn es sich nur um ganz wenige Fälle handelt, ist es denkbar, ist es unter rechtsstaatlichen Überlegungen möglich, dass jemandem das Recht, sich selbst in rechtlichen Dingen beraten zu lassen, genommen wird. Und da ist Ihre Kommission der Meinung: Nein, das geht nicht.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Eine Minderheit, angeführt von Herrn Sommaruga, wird Ihnen anschliessend, nehme ich an, erklären, warum sie anderer Meinung ist.