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Stadler Simon · Nationalrat · 2024-09-23

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23

Wortprotokoll

Unser Rat befindet heute über drei Bundesbeschlüsse, mit denen wir unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel die Substanz des Eisenbahnsystems in der Schweiz erhalten möchten. Der Bundesbeschluss 1 regelt die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025 bis 2028. Der Bundesbeschluss 2 beinhaltet einen Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Der Bundesbeschluss 3 verlängert den Bundesbeschluss vom 8.[NB]Dezember 2020 über den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024.

Der Bundesrat informiert mit seiner Botschaft auch über den Anlagezustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Bahninfrastruktur trotz steigender Belastung und erhöhter Auslastung in einem ausreichenden bis guten Zustand befindet.

Der gesamte Wiederbeschaffungswert beträgt rund 170 Milliarden Franken. Gerade die Grossinvestitionen im Zusammenhang mit der Neat haben diesen Wert weiter erhöht. Deshalb bedeuten grössere Investitionen in die Infrastruktur wie der Bau der Neat natürlich nachgelagert immer auch Mehrinvestitionen in den Substanzerhalt.

Der Bundesrat legt die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz fest. Zu den übergeordneten Zielen gehören die Gewährleistung der Sicherheit und der Verfügbarkeit, die Resilienz und Qualität des Netzes, die optimale und diskriminierungsfreie Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, die langfristige Werterhaltung [PAGE 1783] sowie[NB]die[NB]Effizienz[NB]und[NB]Nachhaltigkeit.[NB]Um diese Ziele zu erreichen, benötigen die Bahnen aber auch genügend finanzielle Mittel.

Und dies führt uns zum Bundesbeschluss 1: Dieser umfasst einen Zahlungsrahmen von 16,442 Milliarden Franken für die Jahre 2025 bis 2028, welcher über den Bahninfrastrukturfonds finanziert wird. Mit diesem Betrag sollen die bei den Infrastrukturbetreiberinnen bestellten Leistungen abgegolten werden. Der Bund stellt den Bahnen die finanziellen Mittel zur Verfügung, sodass sie die Infrastrukturen sanieren und unterhalten können. Damit können die Bahnen die Substanz des Schienennetzes erhalten und modernisieren, aber auch auf den aktuellen Stand der Technik bringen.

Der Bundesrat hat einen Zahlungsrahmen von gut 15 Milliarden Franken in die Vernehmlassung gegeben. Die Infrastrukturbetreiberinnen haben dann aber finanzielle Mittel in der Höhe von 17,7 Milliarden Franken beantragt. So hat dann der Bundesrat den Zahlungsrahmen nach der Vernehmlassung auf 16,442 Milliarden Franken erhöht, was rund 2 Milliarden Franken mehr als in der vorangegangenen Periode ist.

Wofür sollen jetzt aber diese Milliarden Franken eingesetzt werden?

Gut 80 Prozent oder rund 12,9 Milliarden Franken werden für Investitionsbeiträge an den Substanzerhalt eingesetzt. Im Vordergrund steht hier vor allem der Bedarf bei der Fahrbahn, bei den Sicherungsanlagen und den Kunstbauten. Aber es soll auch Geld für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes eingesetzt werden. Die Mittel dienen ferner dazu, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes für die Verkehrsabwicklung zu stabilisieren.

Rund 597 Millionen Franken werden für Systemaufgaben eingesetzt. Diese umfassen acht Aufgaben: die Kundeninformation, das Zugbeeinflussungssystem ETCS, den Bahnfunk, technische Spezifikationen für die Interoperabilität für Telematik-Anwendungen Güterverkehr und Personenverkehr, die Bahnstromversorgung, die Interaktion Fahrzeug zu Fahrweg, Zugbeeinflussung Meterspur. Neu wird auch eine Systemaufgabe bezüglich Lärm aufgenommen, welche eine einheitliche Datengrundlage zur Lärmbelastung liefern soll.

2,643 Milliarden Franken werden für die Betriebsabgeltung eingesetzt, und rund 300 Millionen Franken werden als Reserven für unvorhergesehene Ereignisse zurückgestellt. Darunter fallen zum Beispiel Naturereignisse. Unter diesem Punkt werden aber auch Investitionsbeiträge an Seilbahnen mit einer Haupterschliessungsfunktion vorgesehen. Hier trägt der Bund rund 50 Prozent der Gesamtinvestitionen, was rund 20 Millionen Franken pro Jahr ausmacht.

Beim Bundesbeschluss 1 gibt es zwei Minderheitsanträge zum Zahlungsrahmen. Die Minderheit I (Candinas Martin) möchte den Zahlungsrahmen um 500 Millionen Franken aufstocken, um einige Unterhaltsprojekte vorzuziehen, da diese Unterhaltsperiode bereits sehr stark ausgelastet sein wird. Die Kommission folgt hier mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Entwurf des Bundesrates, da dieser den Zahlungsrahmen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung bereits um 1,3 Milliarden Franken aufgestockt hat. Die Minderheit II (Imark) möchte den Zahlungsrahmen um 2,643 Milliarden Franken kürzen. Dies entspricht dem Anteil für die Betriebsabgeltung. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Der Bundesbeschluss 2 enthält einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Gemäss dem Gütertransportgesetz kann der Bund private Güterverkehrsanlagen finanziell unterstützen. Diese Finanzierung erfolgt aber nicht wie beim ersten Bundesbeschluss über den Bahninfrastrukturfonds. Der Bund wird sich dabei in der Regel höchstens zu 60 Prozent an den Kosten beteiligen. Wenn aber ein Projekt von nationaler Bedeutung vorliegt, kann er sich mit bis zu 80 Prozent an den Kosten beteiligen. Für den Bau von Hafenanlagen für den kombinierten Verkehr kann der Bund maximal 50 Prozent an die benötigten Mittel beisteuern. Bei den meisten Projekten, die jetzt vorliegen, handelt es sich jedoch um Erneuerungen von Anschlussgeleisen. Die Minderheit der FK-N (Pahud) möchte nicht auf den Bundesbeschluss eintreten. Die KVF des Nationalrates empfiehlt Ihnen aber einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten.

Der Bundesbeschluss 3 betrifft die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 8.[NB]Dezember 2020 über den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024. Der im Jahr 2020 gesprochene Rahmenkredit von rund 300 Millionen Franken wurde noch nicht ganz ausgeschöpft, da es bei gewissen Projekten einige Verzögerungen gab. Mit dem Bundesbeschluss 3 soll dieser Kredit nun um ein Jahr verlängert werden, sodass die bereits beschlossenen Projekte noch aus dem alten Rahmenkredit bezahlt werden können.

Unsere Bahninfrastruktur ist wie eine Sandburg am Meer: Wenn wir nicht jeden Tag zu ihr Sorge tragen und an ihr arbeiten, fällt sie irgendwann auseinander. Wir tun deshalb gut daran, die Substanz unseres Eisenbahnsystems in gutem Zustand zu erhalten, denn nur eine gute Substanz sichert auch die Qualität des Betriebs unserer Bahnen.

Ich bitte Sie deshalb, auf die drei Bundesbeschlüsse einzutreten und der Mehrheit Ihrer KVF zu folgen.