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Kutter Philipp · Nationalrat · 2024-09-23

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23

Wortprotokoll

Die Schweiz verfügt über eine zuverlässige Bahninfrastruktur. Damit das so bleibt, müssen wir regelmässig in sie investieren. Das ist auf den ersten Blick eine wenig spektakuläre Sache. Hier drin beschliessen wir lieber über neue Tunnels und neue Linien in allen Regionen. Doch der Schein trügt. Die Erneuerung der bestehenden Bahnhöfe und der bestehenden Gleise ist mindestens so wichtig. Und die Angelegenheit wird spektakulär, wenn man lange Zeit nicht investiert. Dazu genügt es, einen Blick in unser Nachbarland Deutschland zu werfen. Dort wurde der Unterhalt in die Bahninfrastruktur während vielen Jahren vernachlässigt. Das hatte zur Folge, dass nun die Bahn als Ganzes infrage gestellt ist, weil die Bevölkerung ihr als Fortbewegungsmittel nicht mehr vertraut.

Für uns von der Mitte-Fraktion ist das eine Warnung. So soll es bei uns nicht werden. Darum gilt für uns, bei aller Liebe für neue Projekte: In die bestehenden Schienen und Bahnhöfe zu investieren, ist mindestens so wichtig. Denn während sich bei neuen Projekten immer mehr die Frage nach Kosten und Nutzen stellt, wissen wir, was beim Substanzunterhalt auf dem Spiel steht: nicht weniger als das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Verkehr.

Aus all diesen Gründen unterstützt die Mitte-Fraktion diese Vorlage mit Überzeugung. Wir sind klar der Meinung, dass diese Investitionen angemessen sind. Es ist viel Geld, dessen sind wir uns bewusst. Aber es geht auch um viel. Diese Investitionen sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie sind im Sinne der Nachhaltigkeit, und - Sie werden mir diese Bemerkung verzeihen - sie sind auch im Sinne der gesellschaftlichen Inklusion. Denn mit vielen Projekten im Rahmen des Substanzunterhalts wird auch Barrierefreiheit hergestellt. Ich erinnere Sie daran, dass gemäss Behindertengleichstellungsgesetz seit dem 1.[NB]Januar dieses Jahres die Barrierefreiheit vorgeschrieben wäre. Zwanzig Jahre lang hatten die Bahnbetreiber, Bund, Kantone und Gemeinden Zeit, alle Schwellen und Hürden zu beseitigen. Sie haben es nicht geschafft. Der aktuelle Zustand ist bundesgesetzwidrig.

Ich anerkenne durchaus, dass in den letzten Jahren vieles angepackt wurde und dass gerade die SBB bestrebt sind, die Situation auf ihren Anlagen zu bereinigen. Gerade aus diesem Grund sind wir von der Mitte-Fraktion der Meinung, dass der vorliegende Kreditrahmen zu eng gefasst ist. Wenn sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durchsetzt, müssen die SBB eine ganze Reihe von umsetzungsreifen Sanierungsvorhaben um Jahre zurückstellen. Das ist unseres Erachtens nicht sinnvoll. Wir unterstützen daher die Minderheit I (Candinas Martin), die eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 500 Millionen Franken verlangt. Folgt der Rat der Minderheit[NB]I, können 17 zusätzliche Bahnhöfe in der ganzen Schweiz[NB]erneuert[NB]und[NB]damit[NB]barrierefrei[NB]ausgestaltet[NB]werden.

Damit verbunden sind Projekte der betroffenen Gemeinden, die die Gelegenheit nutzen, den öffentlichen Raum rund um ihren Bahnhof aufzuwerten. Herr Imark hat gesagt, es gehe nur um allfällige Verschiebungen. - Ah, er ist im Saal. Herr Imark, das stimmt nicht. Es geht um konkrete Sanierungsprojekte, die bereits der Sprecher der Minderheit zitiert hat. Ich wiederhole sie gerne: Es geht um die Bahnhöfe in Boncourt, Courtemaîche, Croy-Romainmôtier, Entlebuch, Glattfelden, Immensee, Kaiserstuhl, Kallnach, Littau, Merlischachen, Müllheim-Wigoltingen, Opfikon, Rüschlikon, Stäfa, Suhr, Tannay und Thörishaus Dorf.

Frau Schaffner hat mehr Pragmatismus verlangt und die 80/20-Regel erwähnt. Liebe Kollegin Schaffner, erlauben Sie mir dazu eine Bemerkung. Bei der Barrierefreiheit gibt es keine 80/20-Regel. Entweder ist ein Bahnhof barrierefrei oder er ist es nicht. Ist der Bahnhof zu 80 Prozent barrierefrei, ist er es nicht. So einfach ist es. Wenn Sie wollen, kann ich dies anhand eigener Erlebnisse beschreiben.

Alle, mit denen ich hier im Saal spreche, finden es unverständlich, dass die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr noch nicht hergestellt ist. Nun sind Sie gefragt. Unterstützen Sie die Minderheit I, damit es vorwärtsgeht und die notwendigen Schritte getan werden können. Alle, die finanzpolitische Bedenken haben, kann ich beruhigen. Die Mittel kommen bekanntlich aus dem Bahninfrastrukturfonds. Der Bundeshaushalt wird dadurch nicht zusätzlich belastet.

Senden Sie mit Ihrer Unterstützung der Minderheit I ein Zeichen der Tatkraft an alle Menschen, die körperliche Einschränkungen haben, und beachten Sie, dass von Barrierefreiheit nicht nur Menschen im Rollstuhl profitieren, sondern auch Menschen mit Kinderwagen, mit schweren Koffern oder Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuss unterwegs sind. Senden Sie auch ein Zeichen der Tatkraft an alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs, die darauf vertrauen, dass wir die Bahninfrastruktur in Schuss halten, und senden Sie ein Zeichen der Tatkraft auch an die betroffenen Gemeinden, die mit dem Umbau des Bahnhofs auch ihren Teil zur Aufwertung des öffentlichen Verkehrs beitragen wollen.

Noch ein paar Worte zu den Bundesbeschlüssen 2 und 3, die den Güterverkehr betreffen: Die Mitte-Fraktion unterstützt beide Vorlagen. Der Schienengüterverkehr ist ein wichtiges Element unserer Verkehrspolitik. Die Güter sollen möglichst auf die Schiene. Nicht nur, aber auch wegen der Annahme der Alpen-Initiative seinerzeit wissen wir, dass diese Priorisierung auch von der Bevölkerung geteilt wird. Wir unterstützen den Kredit im Entwurf des Bundesrates von 185 Millionen Franken, mit dem Investitionen in private Güterverkehrsanlagen gefördert werden sollen, und wir unterstützen ebenfalls die Verlängerung des bereits bestehenden Rahmenkredits für die Jahre 2021 bis 2024. So weit meine Ausführungen.

Und eben, fassen Sie sich ein Herz, sagen Sie Ja zur Minderheit I (Candinas Martin).

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