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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2024-09-23

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Am 13.[NB]Februar 2022 haben die Stimmberechtigten das Massnahmenpaket zugunsten der Medien an der Urne abgelehnt. Dazu beigetragen haben wohl verschiedene Elemente, deren Kombination insgesamt zu einem Nein geführt hat. Seither hat sich die finanzielle Situation vieler Medien, insbesondere der Lokal- und Regionalpresse, nicht verbessert. Der Rückgang von Werbeeinnahmen geht weiter, und die Konsolidierung der Medienbranche schreitet voran. Verschiedene Vorstösse haben im Nachgang zum abgelehnten Medienpaket deshalb einzelne Themen wieder aufgenommen, darunter die parlamentarische Initiative Bulliard, über die wir heute beraten, sowie die ständerätlichen parlamentarischen Initiativen Bauer 22.407, "Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe", und Chassot 22.417, "Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien", zu denen aktuell eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Weitere Vorstösse sind schon erledigt oder noch hängig. Ihre KVF-N ist der Meinung, dass es eine gesamtheitliche Betrachtung der Medienförderung braucht, und hat Ihnen deshalb beantragt, eine gemeinsame Debatte über die parlamentarische Initiative Bulliard und die zwei Kommissionsmotionen zu führen.

Ich gehe nun auf die einzelnen Geschäfte ein. Die parlamentarische Initiative Bulliard wurde am 18.[NB]März 2022 eingereicht und fordert, analog zum Medienpaket, die Beiträge an die indirekte Presseförderung zu erhöhen und eine Förderung der Frühzustellung einzuführen. Aber im Gegensatz zum Medienpaket soll diese Förderung auf kleinere und mittlere Titel mit einer Auflage von maximal 40[NB]000 Exemplaren beschränkt sein. Sollte die Zeitung zu einem Kopfblatt gehören, darf deren mittlere Auflage nicht über 100[NB]000 Exemplaren liegen. Die KVF haben die parlamentarische Initiative noch in der alten Zusammensetzung ein erstes Mal beraten und ihr in der KVF-N mit 15 zu 9 respektive in der KVF-S mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben.

In der Vernehmlassung wurde die Vorlage von einer grossen Mehrheit begrüsst. Nach dieser Vernehmlassung hat die Kommission die Vorlage an zwei ordentlichen Sitzungen beraten und in zwei Punkten Änderungen beschlossen. Erstens sollen die Beiträge an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht von 20 auf 30 Millionen Franken erhöht werden. Damit folgt die KVF-N in ihrer neuen Zusammensetzung dem ehemaligen Minderheitsantrag, der auch in der Vernehmlassung war. Zweitens möchte die Kommission das Anliegen und die Argumentation einer Vernehmlassungsteilnehmenden aufgreifen und ein klares Zeichen dafür setzen, dass die indirekte Presseförderung ein Auslaufmodell ist und [PAGE 1794] die Aufstockung der Fördermittel eine Zusatzfinanzierung im Rahmen der schwierigen Transformationsphase der Medien sein soll. Sie hat deshalb mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, dass die gesamte indirekte Presseförderung nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren auslaufen soll. Die Minderheit der Kommission hätte am liebsten gar keine Medienförderung, aber wenn doch, dann in der bestehenden Form über die Vergünstigung der Postzustellung.

Der Bundesrat nahm dann am 4.[NB]September 2024 Stellung zu den Vorschlägen der Kommission. Er möchte primär überhaupt nicht auf die Vorlage eintreten, eventualiter die indirekte Presseförderung weniger stark aufstocken und ganz auf die Frühzustellung verzichten. Damit war der Fächer wieder weit geöffnet, und die KVF-N diskutierte an ihrer letzten Sitzung am Montag, dem 16.[NB]September, über Grundsätzliches zur Medienförderung. Es wurde von verschiedenen Votanten bezweifelt, dass der Bundesrat einen Plan hat, wie die Medienförderung der Zukunft aussehen soll, und er bereit sei, seinem Weg zu folgen, den er in der Antwort zum Postulat Christ aufgezeichnet hatte.

Die Kommission war also nicht bereit, wie vom Bundesrat gefordert, nochmals auf den Eintretensentscheid zurückzukommen. Sie diskutierte aber alle Elemente des Entwurfes nochmals, und es wurden zwei neue Anträge Silberschmidt eingereicht. Dabei geht es um eine Streichung der Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse und eine Reduktion des Beitrags für die Frühzustellung von 30 auf 20 Millionen Franken. Die Kommission hielt aber an ihren Beschlüssen vom 2.[NB]Juli 2024 fest. Es wurde dabei auch betont, dass es sich um einen Kompromiss handelt, einen Kompromiss, den wir heute gemeinsam mit den Kommissionsmotionen, die Teil dieses Kompromisses sind, verhandeln.

Damit möchte ich noch ein paar Worte zu den Kommissionsmotionen sagen, die jetzt zusammen quasi in einem Mini-Medienpaket vorliegen. Mit der Motion 24.3818, "Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse", sollen neben der Post auch private Organisationen von der Zustellermässigung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse profitieren können. Diese Motion wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Motion 24.3817, "Einführung kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer Medien", geht auf das Postulat Christ aus dem Jahr 2021 zurück. Mit diesem wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die zukünftige Medienförderung aussehen könnte, die der wichtigen Rolle der Medien als unabhängige Berichterstatter gerecht wird, aber nicht wie im heutigen System an einen Verbreitungskanal geknüpft ist,[NB]das[NB]heisst[NB]nicht[NB]an die Printpresse oder an ein Geschäftsmodell; im heutigen Modell sind nur die Bezahlzeitungen betroffen.

Die Motion der KVF-N orientiert sich an diesem Bericht und geht den mittelfristigen Zeithorizont an. Dabei stützt sie sich auf Artikel 93 der Bundesverfassung, der dem Bund neben Radio und Fernsehen die Zuständigkeiten über "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen" gibt. Die Motion soll den Weg der Transformation, den die KVF-N mit der zeitlichen Befristung der indirekten Presseförderung verfolgt, weiter unterstützen und die Medien in die Zukunft führen. Die KVF-N möchte die journalistische Leistung in den Vordergrund stellen und die Förderung an der Anzahl journalistischer Stellen ausrichten. Mit einem solchen Kriterium kann die Medienförderung unabhängig vom Inhalt, unabhängig vom Verbreitungskanal und unabhängig vom Geschäftsmodell ausgestaltet werden. Mit der Motion ändert sich[NB]explizit[NB]nichts[NB]an[NB]der[NB]Höhe[NB]und[NB]der Herkunft der Fördermittel, sondern es soll eine Änderung in der Bemessungsbasis erfolgen, die besser zu den heutigen Realitäten des Journalismus passt.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission, die beiden Motionen sowie bei der parlamentarischen Initiative Bulliard die Mehrheit zu unterstützen.