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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-09-23

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23

Wortprotokoll

Mein Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht zu prüfen, wie der Bund missbräuchlichen Online-Bewertungen von Unternehmen besser begegnen kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob und welche gesetzlichen Massnahmen ergriffen werden können, um Unternehmen vor falschen, irreführenden oder verletzenden Online-Bewertungen zu schützen. Ein besonderer Fokus soll dabei darauf liegen, wie die Beweislast in Bezug auf die Richtigkeit von Online-Bewertungen und die Verantwortlichkeiten der Online-Bewertungsplattformen effektiv geregelt werden kann.

Es steht ausser Frage, dass Online-Bewertungen einen enormen Einfluss auf das Konsumverhalten der Menschen haben. Laut einer Studie des Europäischen Parlamentes und anderen Erhebungen lesen über 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher Bewertungen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Diese Zeilen verdeutlichen die immense wirtschaftliche Bedeutung von Bewertungen, die den Wettbewerb prägen und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen direkt beeinflussen. Eine US-Studie zeigt sogar, dass bei einer Bewertungsplattform eine Steigerung der durchschnittlichen Bewertung um nur einen halben Stern die Wahrscheinlichkeit um 27 Prozent erhöht, dass ein Gastgewerbebetrieb ausgebucht ist.

Online-Bewertungen können tatsächlich die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten fördern und bieten eine wertvolle Informationsquelle. Doch die Anonymität auf diesen Plattformen begünstigt auch Fake- oder Rache-Bewertungen sowie Beschwerden, die auf übertriebene oder verletzende Weise geäussert werden oder gar gezielt dazu dienen, den Ruf eines Unternehmens zu schädigen. Die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmen, sich gegen solche rufschädigenden Bewertungen zu verteidigen, sind jedoch unzureichend.

Der Bundesrat erkennt zwar an, dass missbräuchliche Bewertungen ein Problem darstellen, verweist jedoch darauf, dass solche Bewertungen bereits durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgedeckt seien und somit kein zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe. Mit dieser Einschätzung bin ich überhaupt nicht einverstanden. Das UWG bietet zwar die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg gegen unlautere Bewertungen vorzugehen. So ist gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a UWG eine Äusserung unlauter, wenn sie entweder unrichtig, irreführend oder unnötig verletzend ist und das Unternehmen oder seine Leistungen herabsetzt.

Comme nous le savons tous, la voie du droit est un processus long, coûteux et bureaucratique. Pour de nombreuses entreprises, un tel processus est exclu. En outre, les possibilités d'obtenir une protection rapide et efficace de la loi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD) se révèlent souvent limitées dans la pratique.

Il me semble donc contradictoire que le Conseil fédéral souligne, dans son avis, qu'il continuera de suivre avec attention l'évolution des choses dans l'Union européenne en la matière, tout en affirmant qu'il ne voit aucune nécessité d'agir.

Pourquoi ne pas nous préparer à temps et envisager des mesures aujourd'hui déjà? Garantir l'authenticité des évaluations sur Internet est un grand défi pour l'avenir. A mon avis, les commentaires, même s'ils correspondent à la vérité, ne devraient pas pouvoir être faits de manière anonyme. De nombreuses mesures pourraient être prises pour éviter de publier l'identité de manière directe. La plateforme d'évaluation pourrait être obligée de vérifier l'identité ou le rapport clientèle, ou encore de collecter les données de contact en arrière-plan.

En raison des nombreuses options et questions en la matière, il serait judicieux que le Conseil fédéral dresse un état des lieux. Il devrait également réfléchir aux mesures à prendre pour empêcher l'achat d'avis fictifs par les entreprises, car cette pratique nuit également à la concurrence loyale.

Bezüglich des Umgangs mit Social-Media-Kommentaren auf den sozialen Netzwerken der verschiedenen behördlichen Institutionen hat der Bundesrat bereits Handlungsbedarf erkannt. So hat er an seiner Sitzung im Juni 2024 festgelegt, wann die Bundesverwaltung Kommentare löschen darf, die in den sozialen Medien auf ihren Profilen abgegeben werden. Er liess verlauten: "Die Löschung eines Kommentars ist zulässig, wenn er [...] offensichtlich falsch ist, mehrfach angebracht wurde und der Desinformation dient." Warum sollte das Gewerbe im öffentlichen digitalen Diskurs nicht ebenfalls das Recht haben, seine Produkte oder Dienstleistungen vor solchen wertenden und unwahren Kommentaren zu schützen?

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass wir in der Schweiz dringend handeln sollten. In Deutschland beispielsweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bewertungsplattformen sicherstellen müssen, dass der Verfasser einer Rezension tatsächlich im betreffenden Unternehmen war. Andernfalls ist die Bewertung rechtswidrig. Ähnliche Massnahmen werden auch im Rahmen des Digital Markets Act der Europäischen Union angestrebt. Deshalb ist es essenziell, auch in der Schweiz die Verantwortung der Bewertungsplattformen zu stärken. Diese sollten dazu verpflichtet werden, die Authentizität der Bewertungen zu prüfen und schnell auf [PAGE 884] gemeldete missbräuchliche Inhalte zu reagieren. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen der Meinungsfreiheit, den Rechten der Konsumenten und dem Schutz der Unternehmen vor Missbrauch hergestellt werden.

Ich bitte Sie, mein Postulat zu unterstützen. Es geht nicht nur darum, die wirtschaftliche Gesundheit unserer Unternehmen zu schützen und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern auch darum, das Vertrauen der Konsumenten in den digitalen Markt zu stärken. Lassen Sie uns nicht abwarten, sondern proaktiv handeln, um langfristige Schäden zu verhindern, die durch unlautere Praktiken im digitalen Raum entstehen können.