Lexipedia

Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-23

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Im Namen der Mehrheit der WBK-S beantrage ich Ihnen die Ablehnung der vorliegenden Motion; sie wurde in der Kommission mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Vorausgeschickt sei, dass die Kommission das Unbehagen des Motionärs teilt, wonach in der Schweiz zu wenig Ärzte und Ärztinnen im Bereich Humanmedizin ausgebildet werden. Die Schweiz ist in der Gesundheitsversorgung analog zu anderen Bereichen stark auf den Zuzug ausländischer Fachkräfte angewiesen. Dank der Anstrengungen der Kantone - sie sind hauptsächlich für die universitären Ausbildungen zuständig - und des vom Bund ab 2016 mit 100 Millionen Franken unterstützten Sonderprogramms konnte der Trend umgekehrt werden. Seit dem Jahr 2016 nimmt der Anteil an vollständig im Ausland aus- und weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz nämlich ab, während der Anteil an Personen zunimmt, die vollständig in der Schweiz ausgebildet worden sind. Dass das nicht oder noch nicht genügt, brachte die Kommission auch mit dem Antrag auf einen Schwerpunkt an den Universitäten zum Ausdruck, den der Ständerat vor wenigen Stunden im Rahmen des Geschäfts 24.031, "Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028", behandelt hat. Die vom Ständerat vorgesehenen 50 Millionen Franken soll die Hochschulkonferenz im Rahmen der projektgebundenen Anträge für die Ausbildung in Humanmedizin einsetzen. Wir haben hier also schon einmal einen Eckstein gesetzt.

Gleichwohl lehnt die Mehrheit der Kommission die vorliegende Motion nun ab. Hätte sich der Motionär darauf beschränkt, einen Satz aus der Begründung in den Motionstext zu nehmen, hätten wir in der Kommission wohl mehr Einigkeit gehabt. In der Begründung steht nämlich, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in der Humanmedizin zu erhöhen. Ich glaube, wir teilen dieses Ziel. Aber wenn Sie den Motionstext genau lesen, sehen Sie, dass primär eine Anpassung bei der Zulassung zum Studium gefordert wird, also zu Beginn des Studiums über den Eignungstest oder über den Numerus clausus. Zudem wird im zweiten Satz der Bund verpflichtet, für ein besseres Angebot an Studienplätzen zu sorgen, also in einem Bereich tätig zu werden, für den hauptsächlich die Kantone mit ihren Universitäten zuständig sind. Es sind also die im Motionstext definierten Wege zum Ziel, welche die Mehrheit der Kommission dazu bringen, die Motion abzulehnen.

Uns ist bewusst, dass die Motion hohe Sympathie geniesst und heute auch angenommen werden könnte. Umso wichtiger sind einige Ausführungen in Bezug auf das Verständnis einer sehr vielschichtig und zum Teil vage definierten Motion. Wie gesagt, gemäss Titel und erstem Satz der Motion geht es um den Numerus clausus, also die mengenmässige Beschränkung der Studierenden - meistens durch einen entsprechenden Eignungstest - zum Studium in Humanmedizin. Offenbar soll diese Art des Tests reformiert werden, und in den Medien wird angesichts der Motion nun schon von der Abschaffung des Numerus clausus geschrieben. Aber geht es wirklich darum? Das Wort "Abschaffung" ist in der Motion nämlich nicht enthalten, was schon einmal Anlass zu Missverständnissen gibt. Es geht in der Motion nicht um[NB]die[NB]Abschaffung, aber offenbar um eine Anpassung und sinngemäss wohl um eine Lockerung dieses Eignungstests; schliesslich will der Motionär ja mehr Personen ausbilden lassen. Doch aus Sicht der Mehrheit der Kommission nützt es nichts, den Trichter bei der Studienzulassung zu erweitern, wenn später keine entsprechenden Studien- und Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.

Nun kann man sagen, die Motion wolle ja den Test und den Numerus clausus nicht abschaffen, aber die Kriterien anders gewichten. Es steht da, man solle sich auf Kompetenz- und Qualitätskriterien stützen. Unklar bleibt aber, inwiefern der heutige Test, der sogenannte EMS, diese Kriterien in den Augen des Motionärs nicht gewichtet. Wir haben das in der Kommission angeschaut. Im Jahr 2017, also vor wenigen Jahren, hat die Hochschulkonferenz diesen Test durch den Schweizerischen Wissenschaftsrat überprüfen lassen. Der Wissenschaftsrat hat den heutigen, kognitiv orientierten Test als geeignetes Instrument beurteilt, um Medizinstudierende für das Studium zu selektionieren.

Es wurden auch Vor- und Nachteile anderer Selektionsmechanismen angeschaut, und im Ergebnis wurde bekräftigt, dass sich der vorliegende Test eben eignet. Er sei auch kosteneffizient, er sei valide, er sei auch fair gegenüber beiden Geschlechtern, und er würde sogar die soziale Selektivität verringern. Die Kommissionsmehrheit anerkennt diese wissenschaftlichen Resultate und findet es falsch, nun aus politischen oder anderen Gründen in diesen Mechanismus einzugreifen, umso mehr, als dieser Mechanismus in der Kompetenz der Kantone, bei ihren Universitäten, liegt. Man kann also aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch sagen, dass aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse der heutige Test eigentlich eben gerade auf Kompetenz und Qualität basiert. Man könnte auch sagen, in diesem Punkt sei die Motion sogar schon erfüllt.

Jetzt suggeriert aber die Motion auch noch die Frage, ob die Zulassung dort anders geregelt werden müsste, wo heute kein Eignungstest stattfindet. Wir haben diesen Fall bei den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg. Dort gibt es diesen Eignungstest nicht. Wenn die Motion jetzt fordert, man müsse einen Eignungstest auf gewisse Kriterien stützen, stellt sich schon die Frage, ob die Kantone dann hier gezwungen werden sollten, solche Tests einzuführen. Das wäre wieder ein Eingriff in die kantonale Kompetenz. In den genannten Westschweizer Kantonen erfolgt die Mengensteuerung durch Selektion nach dem ersten Studienjahr. Es bestehen oder überstehen dann also einfach viel weniger Studierende das erste Jahr. Wir finden es etwas fraglich, ob das denn der geeignete Weg sei. Denn man investiert dann vergeblich in Studierende.

Der zweite Satz der Motion heisst: Der Bund soll "insbesondere in der Grundversorgung und im ambulanten Bereich für ein besseres Angebot an Studienplätzen und klinischen Praktika sorgen". Nochmals: Der Bund hat hier gegenüber den kantonalen Universitäten keine Kompetenzen, er hat sie höchstens im eigenen Bereich. Die ETH könnte er über die strategischen Ziele quasi verpflichten, hier ein Angebot bereitzustellen - das tun sie ja auch schon - oder auszuweiten. Der Bund könnte das Angebot finanziell unterlegen, und dann würden wir etwas mehr als die 50 oder 100 Millionen Franken sprechen, die wir heute diskutiert haben. Das sei hier einfach einmal angemerkt. Im Übrigen, wie gesagt, steuern die Kantone ihr Angebot an den Universitäten selbstständig. Aus der Motion jedenfalls - so lesen wir sie - ist nicht abzuleiten, dass die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen zu ändern wäre. Es wäre im Vorfeld eines neuen Programms zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen auch etwas eigentümlich, hier neue Verbundaufgaben zu kreieren.

Es bleibt schliesslich das, was die Motion im dritten Satz fordert, wonach der Bund gemeinsam mit den Kantonen die notwendigen Mittel für mehr Studienplätze bereitstellen soll. Das wäre also Umfinanzierung. Ich glaube, hierzu muss ich nicht zu lange sprechen. Sie kennen den finanzpolitischen Hintergrund des Bundeshaushaltes, und wir glauben nicht, dass die Motion einen neuen gesetzlichen Subventionstatbestand schaffen will. Man kann sagen: Ja, da bleibt es bei einem erneuten Sonderprogramm wie demjenigen, das der Bund, wie erwähnt, im Jahr 2016 definiert hat. Und dieses Sonderprogramm für mehr Studienplätze wäre dann mit 100 Millionen Franken zu unterlegen. Ob das dann genügt, bezweifle ich. Ein sechsjähriges Arztstudium kostet rund 640[NB]000 Franken pro Person. Wenn Sie 500 Arztpersonen ausbilden, kostet das 300 Millionen Franken, wenn Sie 1000 ausbilden, kostet das 600 Millionen Franken.

Die heutige Beratung der BFI-Botschaft, die im Wesentlichen ergab, dass wir grundsätzlich nicht aufstocken wollen, und die drohenden Bundesdefizite der nächsten Jahre lassen zudem jedenfalls nicht vermuten, dass das Parlament nun bereit wäre, neu diese Studienplätze massgeblich zusätzlich zu finanzieren. Wenn Sie heute der Motion zustimmen sollten, dann wird auf jeden Fall die Gretchenfrage, wie Sie es denn mit der Finanzierung halten, auf Sie zurückkommen. [PAGE 877]

Vielleicht noch ein Wort zur Hausarztmedizin, denn diese gab auch in Zusammenhang mit dieser Motion zu reden und die liegt uns ja alle am Herzen; deshalb wurde uns diese Motion auch vonseiten von Hausarztmedizinern und -medizinerinnen ans Herz gelegt. Wenn man mit dieser Motion die Versorgung mit Hausarztmedizin verbessern wollte, möchte ich einfach vor falschen Erwartungen warnen: Die Hausarztmedizin wird in der Motion nicht erwähnt, mit keinem Wort, dies im Gegensatz etwa zu anderen Vorstössen, die vorliegen. Es gibt das Postulat Hurni 23.3864, "Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Vermeiden wir einen Mangel an Lösungen!", und es gibt das Postulat Juillard 23.3678, "Wie kann dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten sowie Ärztinnen und Ärzten in bestimmten Fachgebieten sofort begegnet werden, insbesondere in bestimmten Regionen der Schweiz?". In diesen wird das Thema der Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten adressiert, aber in dieser Motion wird es nicht adressiert. Das heisst nicht, dass die Kommissionsmehrheit findet, dies sei kein Thema, aber sie glaubt, dass die Motion hier nicht weiterhilft. Die Motion steuert die Wahl der Fachrichtung nicht; dieser Punkt ist in der Motion nicht enthalten.

Wenn etwas hilft, den Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes attraktiver zu machen, dann sind es entsprechende Rahmenbedingungen. Hier möchte ich vor allem den Tarmed oder neu den Tardoc erwähnen, mit dem die ökonomischen Rahmenbedingungen der Hausarztmedizin verbessert werden sollen. Hier liegt der Hebel - wir wissen es - bei den Tarifpartnern oder ultimativ dann beim Bundesrat. Generell sind es auch die Rahmenbedingungen, die Personen dazu bringen, in die Hausarztmedizin zu wechseln oder diese Fachrichtung zu wählen oder überhaupt im Medizinberuf zu bleiben. Es gibt in der Branche eine steigende Ausstiegsrate. Das wären Anliegen, die aber nicht in der Motion enthalten sind.

Ganz kurz noch: Die Kommissionsminderheit wird sich selber noch äussern. Sie geht davon aus, dass der Bund hier in der Mitverantwortung steht und dass man alle Anstrengungen unternehmen muss, um der Zuwanderung auch in diesem Fachkräftebereich Herr zu werden.

Ich bitte Sie aus den dargelegten Gründen namens der Kommissionsmehrheit - dies bei allem Verständnis für das Ziel -, die doch fraglichen Wege oder Ansätze dieser Motion[NB]zu[NB]erkennen,[NB]ihre Konsequenzen zu bedenken und ihr deshalb nicht zuzustimmen.