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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-10

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-10

Wortprotokoll

Sie haben jetzt auch das Vermummungsverbot bei den Manifestanten angesprochen: Auch dort gibt es keine Regeln auf Bundesebene, sondern es sind kantonale Gesetze, die auch betreffend das Vermummungsverbot für Demonstranten zur Anwendung gelangen. Was die polizeiliche Infiltration betrifft, ist es wieder eine andere Frage und keine direkte Frage des Vermummungsverbotes. Es kann ein öffentliches Interesse an der Vermummung von Polizisten geben, damit eben die entsprechenden Einsätze sicher und auch effizient durchgeführt werden können. Insbesondere Polizisten und Polizistinnen aus Spezialeinheiten sollten Dritten vom Aussehen her nicht bekannt sein, da sonst auch z. B. unauffällige Positionsbezüge oder unerkannte zivile Einsätze nicht mehr möglich sind. Ein ständiger personeller Wechsel ist gerade auch bei Spezialeinheiten nicht oder nur sehr schlecht möglich, da nur wenige Personen über entsprechende Spezialausbildungen verfügen und die entsprechenden Fähigkeiten haben: Die Personen können eben nicht beliebig ausgetauscht werden.

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