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Badertscher Christine · Nationalrat · 2024-09-24

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 1.[NB]und 2.[NB]Juli 2024 die Anerkennung des Holodomor als Völkermord thematisiert. Auslöser der Debatte war das Postulat 22.4326 unserer ehemaligen Kollegin Imboden, welche eine Anerkennung des Holodomor forderte. Dieses Postulat wurde in der Frühjahrssession einstimmig der zuständigen Kommission, der APK, zugewiesen, dies insbesondere, weil ein Postulat [PAGE 1802] nicht das geeignete Instrument für dieses Anliegen ist. Dazu kommt, dass gemäss dem Völkerrecht und der Rechtsprechung die Anerkennung der rechtlichen Einstufung eines Völkermords nicht einer Regierung eines Landes obliegt, sondern internationalen Gerichten.

Die APK hat sich deshalb darauf geeinigt, dass eine Erklärung des Nationalrates das geeignete Instrument sei. Das Postulat wurde daraufhin zugunsten der Erklärung, die wir jetzt behandeln, zurückgezogen.

Ihre APK hat geprüft, welche Elemente in einer solchen Erklärung enthalten sein sollten, die die Gräueltat des Holodomor in keiner Weise relativieren, aber die Wahl des richtigen Instruments für die parlamentarische Intervention berücksichtigen. Die Kommission hat schliesslich einen Antrag auf eine Erklärung des Nationalrates angenommen, wonach dieser den Holodomor als einen Akt von Völkermord anerkennt. Damit wird den genannten Erwägungen Rechnung getragen.

Zum historischen Kontext: Der Holodomor ist die vom stalinistischen Regime herbeigeführte Hungersnot, die zwischen 1932 und 1933 in der Ukraine, im Gebiet des heutigen Kasachstan und in Südwestrussland Millionen von Menschen das Leben kostete. Diese Tatsache ist in der unabhängigen Forschung heute weitgehend unbestritten: Stalin liess mit Absicht das Getreide der Bauern konfiszieren, sodass die Menschen verhungerten. Während die Sowjetunion weiterhin Getreide exportierte, wurden Nahrungsmittelvorräte nicht an die Bevölkerung verteilt. Damit sollte der Widerstand der selbstständigen Bäuerinnen und Bauern gegen die Zwangskollektivierung ihrer Höfe gebrochen werden.

Wichtig zu erwähnen ist, dass dem Holodomor nicht ausschliesslich Menschen in der Ukraine zum Opfer gefallen sind, sondern auch Menschen im Gebiet des heutigen Kasachstan und in Südwestrussland. Dies haben wir in der Erklärung aufgenommen, indem wir den Opfern aus den verschiedenen Gebieten gedenken wollen.

Schliesslich will die Aussenpolitische Kommission, dass das Büro des Nationalrates die Erklärung des Nationalrates über das diplomatische Netzwerk des EDA der internationalen Gemeinschaft bekannt macht.

Ihre Aussenpolitische Kommission hat dieser Erklärung des Nationalrates mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Eine Minderheit Rüegger lehnt sie ab. Die Minderheit ist der Meinung, dass nicht von einem Land entschieden werden soll, ob ein Völkermord vorliegt, sondern von internationalen Instanzen respektive Gerichten. Zudem würde sich die Schweiz respektive der Nationalrat mit dieser Deklaration dem Vorwurf aussetzen, die Neutralität zu verletzen. Dazu kann erwähnt werden, dass mittlerweile auch Parlamente neutraler Staaten den Holodomor als Völkermord anerkennen, zum Beispiel in Österreich und Irland.

Im Namen der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission bitte ich Sie, der Erklärung des Nationalrates zuzustimmen. Damit setzen wir ein symbolisches Zeichen, dass der Schweizer Nationalrat des Holodomor gedenkt und dass wir dafür sorgen, dass die Opfer nicht vergessen gehen. Es ist ein Signal für Gerechtigkeit und gegen das Vergessen.