Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-24
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-24
Wortprotokoll
Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit gehören seit jeher zu den Grundwerten der Schweiz. Sie ist dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten, weil diese genau solche Grundwerte unserer Schweiz verteidigen. Das ist das Ziel dieser Institutionen. Bei der Überarbeitung unserer eigenen Bundesverfassung haben wir diese Werte präzisiert und sie in unserer Bundesverfassung festgeschrieben. Diese Werte gehören zu den Grundlagen unseres Staatswesens und unseres Selbstverständnisses. Sie können nicht gekündigt werden, ohne den politischen Konsens und den Gesellschaftsvertrag mit dem Staat und unseren staatlichen Institutionen infrage zu stellen. Wir haben als Staat den Auftrag, die Menschen in unserem Land zu achten und zu schützen, und unsere Stärke liegt darin, dass die Menschen dem Staat vertrauen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist für die betroffenen Personen ein wichtiges Argument für das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Mit Ihrer Motion wollen Sie die Europäische Menschenrechtskonvention künden. In der Begründung der Motion wird unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Klimaseniorinnen verwiesen. Hier gilt es deutlich festzuhalten, dass auch der Bundesrat, wie der National- und der Ständerat, die weite Auslegung des Urteils zu den Klimaseniorinnen hinterfragt. Aus Sicht des Bundesrates wäre es Sache der Vertragsparteien, also der Mitglieder des Europarates, festzulegen, wie umfassend diese Menschenrechte letztlich zu interpretieren sind. Es soll nicht die Rechtsprechung sein, die das bestimmt. Diese Kritik am Urteil ist aber nicht als Abkehr von der EMRK oder dem EGMR als Institution zu verstehen.
Auch auf internationaler Ebene hätte eine Kündigung Nachteile für die Glaubwürdigkeit und den Ruf der Schweiz. Sie würde zum Ausscheiden der Schweiz aus dem Europarat und zu einer aussenpolitischen Schwächung der Schweiz führen. Ich erinnere Sie auch daran, dass das Parlament in den letzten Jahren den Stellenwert der EMRK und des EGMR für die Schweiz mehrmals bestätigt hat, zuletzt in der Erklärung Ihres Rates vom 12.[NB]Juni 2024.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.