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AB 345684

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einen kurzen geschichtlichen Rückblick in die Zeit vor hundert Jahren. Damals, 1922, scheuten Lenin und sein Nachfolger Stalin kein Verbrechen, kein Morden, um ihre politisch-ideologische Prämisse, den Kommunismus - also den Sozialismus -, in der damaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) durchzusetzen. Der Sowjetunion gehörten damals 15 Unionsrepubliken an, unter anderem die heutige Ukraine, Belarus, die Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und zehn weitere.

Es wurden die schrecklichsten Verbrechen gegen die Menschheit verübt, zum Beispiel die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, ethnische Säuberungen, Deportationen ganzer Völker und auch eine gezielt herbeigeführte Hungersnot - der Krieg gegen die Bauern, wie Stalin das selbst nannte. Später wurde diese Hungersnot als "Holodomor" bekannt. "Holod", das bedeutet Hunger, "mor" bedeutet qualvoll töten - ein qualvoller Hungertod also. Insgesamt starben schätzungsweise 6 bis 7 Millionen Menschen, davon 3,5 Millionen in der Ukraine, 2 Millionen in Kasachstan, weitere Hunderttausende im Nordkaukasus, an der Wolga und in Westsibirien. Alle diese Regionen gehören heute zu Russland.

Mit dem Einmarsch der Russen in die Ukraine im Februar 2022 kam auch die Anerkennung des Holodomor als Völkermord auf die politische Agenda. So verabschiedete das Europäische Parlament im Dezember 2022 eine Resolution mit dem Titel "Holodomor: Von Sowjetmacht ausgelöste [PAGE 1803] Hungersnot in der Ukraine ist Völkermord". Die Resolution zieht direkte Vergleiche von der Sowjetzeit zum heutigen Ukraine-Krieg und beschuldigt das derzeitige russische Regime. Sie verliert kein Wort darüber, dass von diesem bewusst herbeigeführten und menschenverachtenden Hungertod auch Kasachen und Menschen in weiten Gebieten im heutigen Russland betroffen waren.

Mit der Resolution hat das Europäische Parlament alle Länder und Organisationen aufgerufen, den Holodomor in der Ukraine ebenfalls als Völkermord anzuerkennen. So liegt nun das Anliegen bei uns im Parlament auf dem Tisch. Ursprünglich als Postulat Imboden Natalie 22.4326, "Anerkennung des Holodomors in der Ukraine als Völkermord. Erinnern - gedenken - mahnen", eingereicht, befassen wir uns nun mit der abgeänderten Fassung der APK. Das Wort "Ukraine" wurde gestrichen, der Titel lautet nur noch: "Anerkennung des Holodomor als einen Akt von Völkermord".

Dies ändert zwar den Betroffenenkreis, es ändert aber nichts daran, dass die Schweiz der falsche Empfänger für diese Forderung ist. Warum? Die Zuweisung des Begriffs "Völkermord" obliegt nämlich grundsätzlich internationalen Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts verhandelt, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und - seit Juli 2018 - Verbrechen der Aggression. Die Beurteilung von Völkermord obliegt also nicht einzelnen Staaten wie der Schweiz; die Schweiz entscheidet nicht über Völkermord.

Wir leben in einer instabilen multipolaren Welt, wo sich rivalisierende Grossmächte gegenüberstehen und die Machtpolitik den Ton angibt. Die Schweiz hat die Wahl, sich einem Block anzuschliessen, sich einseitig auf die Seite eines betroffenen Landes zu schlagen, oder sie wahrt als neutrales Land weiterhin ihre Souveränität. Die Schweiz hat als international anerkannter neutraler Staat die ideale Voraussetzung, sich als ausgleichender Pol zwischen den verschiedenen Grossmächten zu etablieren. Die Schweiz hat die Möglichkeit, rivalisierende Länder zusammen an den Tisch zu bringen, aber nur solange wir uns neutral verhalten. Darum sollten wir uns mit diesem Begehren nicht unnötig instrumentalisieren lassen und die Anerkennung von Völkermord denen überlassen, die dafür zuständig sind, nämlich den internationalen Gerichten.

Darum ist die Erklärung abzulehnen.

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