Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Fragestellers nicht. Da die Schweiz vorläufig nicht am Abkommen von Dublin beteiligt ist, soll für Personen, die bereits in der EU einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben, im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 im Asylgesetz ein neuer Nichteintretensgrund geschaffen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz, solange sie nicht Mitglied des Dubliner Abkommens ist, zu einem Ausweichplatz für in der EU abgewiesene Asylsuchende wird. Diese Massnahme wirkt kostensenkend, und das Interesse der EU, die Schweiz in ein europäisches Asylsystem einzubinden, wird davon nicht berührt.