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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-09-24

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Im Sinne der Offenlegung meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (Astag).

Ich erlaube mir nach dem Votum von Kollegin Friedli, in aller Kürze zu replizieren. Ich habe viel Sympathie für ihre Ausführungen, insbesondere wenn sie sagt, dass dies eine einseitige Vorlage zugunsten der Bahn sei, und dies, obwohl eigentlich fast 80 Prozent des Güterverkehrs auf der Strasse transportiert werden. Was sie nicht gesagt hat, was aber eine Tatsache ist, und hier nehme ich Bezug auf die[NB]Aussage[NB]von[NB]Kollege[NB]Hurni: Es gibt im Inland kein Verlagerungsziel. Das Verlagerungsziel, das in der Bundesverfassung steht, bezieht sich auf den Transitverkehr. Insofern kann man die Verfassungsgrundlage für diese Vorlage nicht heranziehen.

Frau Friedli hat auch recht, wenn sie sagt, SBB Cargo habe es verpasst, auf eigenwirtschaftliche Strukturen zu fokussieren und hier die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Aber ich lade Sie ein, auf die Vorlage einzutreten und ihr nachher auch zuzustimmen, und dies aus folgenden Gründen:

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Politik widersprüchlich war. Einerseits hat man im Gesetz vorgegeben, SBB Cargo solle eigenwirtschaftlich funktionieren, der Einzelwagenladungsverkehr solle eigenwirtschaftlich funktionieren. Andererseits hat die Politik den Anspruch gestellt - Kollege Engler hat es ausgeführt -, dass auch in der Peripherie genügend Bedienpunkte vorhanden sein sollen. Eine Beschränkung auf eigenwirtschaftliche Strukturen hat natürlich zur Folge, dass Bedienpunkte abgebaut werden müssen.

Hier müssen wir das Gesamtkonzept der Verkehrspolitik, das Gesamtkonzept des Güterverkehrs sehen. Dieses Konzept funktioniert nämlich nur, wenn es ein System gibt, bei dem Strasse und Schiene aufeinander abgestimmt sind. Die Kapazitäten sind natürlich nicht vorhanden, wir wissen es; heute haben wir alleine auf der Nationalstrasse schon beinahe 50[NB]000 Stunden Stau. Es gibt den Umstand des Nachtfahrverbots. Das Nachtfahrverbot führt zum sogenannten Nachtsprung, der notwendig ist, damit die Versorgung unseres Landes mit Gütern funktionieren kann: in der Nacht auf die Schiene, damit dann am Morgen die Feinverteilung auf der Strasse erfolgen kann.

Damit es in der Nacht diesen Nachtsprung geben kann, braucht es den Einzelwagenladungsverkehr. Und hier müssen wir etwas konstatieren, was mir auch nicht leichtfällt: Dieses System funktioniert ohne Subventionen nicht. Jetzt kann man natürlich sagen: Okay, man kann das Nachtfahrverbot lockern. Aber wir müssen schon etwas in die nächste Geländekammer schauen. Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass eine Lockerung des Nachtfahrverbots zur Folge hätte, dass wir das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union anpassen müssten. Weiter müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wahrscheinlich auch Forderungen der Europäischen Union hineinspielen würden, zum Beispiel eine Liberalisierung bei der Kabotage. Ob das dann im Interesse der schweizerischen Verkehrspolitik wäre oder im Interesse der Branche, die ich vertreten darf, möchte ich sehr bezweifeln. Insofern braucht es eben dieses abgestimmte System - ja, unglücklicherweise mit Subventionen.

Es wurde richtigerweise gesagt, SBB Cargo muss produktiver werden. Dazu braucht es sehr viel Managementkapazitäten, die hier zur Verfügung gestellt werden. Aber es braucht eben auch Investitionsmöglichkeiten - die wurden vom Kommissionssprecher auch ausgeführt -, namentlich in Bezug auf die digitale automatische Kupplung. Und ja, es ist etwas eine Wette auf die Zukunft, denn wir wissen nicht,[NB]ob[NB]diese[NB]Investitionen ausreichen werden und ob sie zielführend sein werden. Aber klar ist: Wenn wir es gar nicht tun, dann wird der Einzelwagenladungsverkehr nie genügend produktiv sein können und nie eigenwirtschaftlich funktionieren können.

Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir aber schon noch, einen Wunsch an SBB Cargo zu formulieren. Die Politik hat im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes gesagt, es brauche wohl auch gewisse Preisanpassungen. Aber die Preisanpassungen dürfen nicht so sein, dass die Kunden die Dienstleistung des Einzelwagenladungsverkehrs nicht mehr in Anspruch nehmen und eine Rückverlagerung auf die Strasse stattfindet, obwohl wir Subventionen gesprochen haben. Hier braucht es also eine entsprechende Abwägung zwischen dem Preis, der vielleicht notwendig wäre, und dem Preis, den der Markt auch wirklich zahlen kann.

In diesem Sinne bin ich überzeugt davon, dass es diese Vorlage braucht. Es braucht sie im Interesse des Gesamtverkehrssystems der Schweiz, im Interesse der Versorgung unseres Landes und auch für die Entsorgung.

Insofern lade ich Sie ein, auf diese Vorlage einzutreten und ihr gemäss dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.