Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-24
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-24
Wortprotokoll
Es wurde gesagt: Der Bundesrat hat im letzten November den Bericht über die Verkehrsverlagerung von Juli 2021 bis Juni 2023 verabschiedet. Mit dem Verlagerungsbericht informiert der Bundesrat das Parlament bekanntlich alle zwei Jahre über den Stand der Verlagerung. Bei der Beratung des Verlagerungsberichtes in der KVF-N hielt die Kommissionsmehrheit fest, dass das Verlagerungsziel nicht ohne weitere Anstrengungen erreicht werden kann. Sie verabschiedete deshalb die vorliegenden Kommissionsmotionen, welche am 11.[NB]Juni im Nationalrat behandelt wurden. Der Nationalrat nahm die drei Motionen, die wir hier diskutieren, an.
Ich gebe Ihnen gerne die Position des Bundesrates dazu bekannt. Zuerst zur Motion 24.3389, "Ausbau linksrheinischer Neat-Zubringer im Interesse der Verlagerung vorantreiben": Die Motion betrifft den Ausbau des Neat-Zubringers. Die Kommission fordert damit, eine allfällige finanzielle Unterstützung für den Ausbau der linksrheinischen Strecke Metz-Strassburg-Basel auf ein 4-Meter-Korridor-Profil zu erwägen. Das ist aus Sicht des Bundesrates denkbar und könnte den Ausbau auf diesem französischen Zubringer erleichtern. Wie hoch die Investitionskosten für den Ausbau auf das 4-Meter-Korridor-Profil sind, wird aktuell errechnet. Selbstverständlich [PAGE 906] werden Sie, falls Sie die Motion annehmen, dann darüber befinden können. Wir gehen heute von geschätzten 60 bis 80 Millionen Franken aus. Das ist aber noch sehr ungenau, das kann sich noch ändern.
Die in der Motion ebenfalls genannte Strecke Wörth-Lauterbourg-Strassburg bietet bereits heute eine begrenzte Alternative bei störungsbedingten Umleitungen. Sie wurde gerade diesen Sommer bei der planmässigen Sperrung der deutschen Rheintalbahn erfolgreich genutzt. Mein Departement hat eine Elektrifizierung dieser Strecke intensiv mit Frankreich und Deutschland besprochen. Die Strecke liegt[NB]grösstenteils in Frankreich. Frankreich lehnt eine Elektrifizierung explizit ab, es will das nicht. Der Bundesrat ist bereit, sich weiterhin bei den betroffenen Ländern und Regionen für die Beibehaltung der heutigen Alternative einzusetzen. Wenn es zu einer Mitfinanzierung des Profilausbaus käme, würde dies dem Parlament wie gesagt mit einem Bundesbeschluss unterbreitet werden, und die Finanzierung würde voraussichtlich über den Bahninfrastrukturfonds erfolgen.
Ich habe Verständnis dafür, dass man das kritisch beurteilt. Um jeden Franken im Bahninfrastrukturfonds konkurrieren letztlich mehrere Projekte miteinander. Aber der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion, damit man diese Berechnung, wie soeben erläutert, machen kann. Er wird Ihnen dann die Vor- und Nachteile mit einem konkreten Kredit unterbreiten.
Ich muss hier betreffend die Investitionen, die ins Ausland gehen - nach Deutschland, Frankreich, Italien -, Folgendes sagen: Ich kann nachvollziehen, dass man das kritisch hinterfragt. Ich kann Ihnen sagen, ich bin mit den zuständigen Verkehrsministern schon in engem Kontakt und weise sie, wann immer ich kann, darauf hin. Ich werde demnächst wieder nach Italien reisen, zu Herrn Salvini. Gerade in Deutschland und Frankreich ist man sich dieser Situation und der Tatsache, dass man hier aufholen muss, mindestens schon bewusst. Das ist vielleicht nicht viel, aber zumindest etwas: Ich spüre bei den Verkehrsministern hier schon auch den Willen aufzuholen.
Ständerat Burkart hat gesagt, in Deutschland sperre man Strecken. Letztlich geschieht das mit dem Ziel, schneller mit dem Ausbau voranzukommen, weil der Nachholbedarf eben so gross ist. Unter laufendem Betrieb ist man langsamer, als wenn man eine Strecke für eine Weile sperrt. In dieser Kombination könnte eine Massnahme, wie Sie sie hier vorschlagen, eben durchaus auch von Erfolg gekrönt und für die Schweiz sinnvoll sein. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir immer, wenn wir können, auf diesen Sachverhalt und auf die Leistungen, die die Schweiz erbracht hat, hinweisen.
Zur Motion 24.3390 der KVF-N, "Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen": Auch hier beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme. Diese zweite Motion fordert eine Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen. Mit der Motion will die Kommission den Bundesrat beauftragen, darauf hinzuwirken, dass entlang dieses Nord-Süd-Korridors bestehende Gleiskapazitäten als Puffergleise für den kombinierten Verkehr zur Verfügung stehen, damit die Züge überhaupt aus dem Terminal herausfahren und dann auf den Puffergleisen warten können und nicht im Terminal bleiben, wenn eine Strecke unterbrochen ist.
Ich bin natürlich einverstanden mit Ständerätin Friedli, die sagt, dass wir schon auch dafür sorgen müssen, dass die Koordination mit dem Ausland stattfindet und dass auch dort, wo notwendig, Puffergleise entstehen. Ich glaube, hier hat der Bundesrat einen klaren Auftrag, eine gute Koordination sicherzustellen. In der Schweiz sind Puffergleise Gegenstand der normalen Angebotsplanung. Sie werden auch bei Massnahmen zum Substanzerhalt und beim Ausbau berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt auch hier über den Bahninfrastrukturfonds. Wichtig ist der internationale Aspekt dieses Anliegens. Wie ich gesagt habe: Wir müssen in unseren Nachbarländern entsprechend aktiv werden.
Ich bitte Sie, auch namens des Bundesrates, diese Motion anzunehmen. Wir werden dann natürlich mit konkreten Massnahmen kommen. Sie werden auf der Grundlage von konkreten Fakten und Beträgen ein zweites Mal beschliessen können.
Der Bundesrat bittet Sie hingegen, die Motion 24.3391 der KVF-N, "Für eine stärkere Verlagerung auf mittlere Transportdistanzen", abzulehnen. Mit dieser dritten Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs in der Summe weniger stark zu kürzen, als dies im aktuellen Finanzplan vorgesehen ist. Konkret wird eine Aufstockung des bis 2030 laufenden Zahlungsrahmens für Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr verlangt.
Es ist vorgesehen, die Förderung in den nächsten Jahren stärker auf den Verkehr über kurze Distanzen zu fokussieren. In diesem Bereich erwarten wir einen grösseren Effekt der eingesetzten Mittel. Zudem orten wir dort das grösste nicht ausgeschöpfte Verlagerungspotenzial. Damit dies nicht zulasten der Förderung von Verkehren über lange und mittlere Transportdistanzen geht, will der Nationalrat hier jetzt zusätzliche Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Franken bereitstellen. Da wir die Wirkung hier als nicht gleich gut erachten, bitten wir Sie aus finanzpolitischen Gründen, die Motion abzulehnen. Längerfristig bleibt es das Ziel, die Fördermittel bis 2030 abzubauen. Eine Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt würde ein gegenteiliges Signal aussenden.