Dittli Josef · Ständerat · 2024-09-24
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24
Wortprotokoll
Hier will die Kommissionsmehrheit der Railcom eine neue Aufgabe zuteilen. Die Railcom soll über Streitigkeiten betreffend den Zugang zu den Dienstleistungen des Einzelwagenladungsverkehrs gemäss Artikel 13 des Gütertransportgesetzes entscheiden. Artikel 13 betrifft die Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs.
Wer ist die Railcom? Die Railcom stellt als unabhängige ausserparlamentarische Kommission den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz, zu den kombinierten Verkehrsumschlagsanlagen sowie zu den Dienstleistungen der Nahzustellung sicher. Damit leistet sie einen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Bahnsystem Schweiz.
Hintergrund dieser Ergänzung ist folgender: Im Newsletter vom Januar dieses Jahres kritisierte die Railcom die Gesetzesvorlage. Die Railcom unterstützt zwar die Stärkung des Einzelwagenladungsverkehrs und die Weiterentwicklung der multimodalen Transportketten, ortete in der Gesetzesvorlage jedoch insbesondere zwei kritische Aspekte. Erstens: Die staatliche Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs muss wettbewerbsneutral sein und darf nicht zu einer Quersubventionierung führen. Zweitens: Wenn der Staat den Einzelwagenladungsverkehr finanziell fördert, muss diese Dienstleistung auch Dritten diskriminierungsfrei zugänglich sein. Sie hielt Folgendes fest: "Die Gesetzesvorlage statuiert unzureichende Vorgaben an die Netzwerkanbieterin, um eine marktschädigende Querfinanzierung und Wettbewerbsverzerrung effektiv zu unterbinden."
Diese kritischen Aussagen führten dazu, dass Ihre Kommission die Railcom zu einer Anhörung einlud. Die daraus resultierende Diskussion führte zum nun vorliegenden Antrag, der uns von der Railcom vorgeschlagen wurde. Die Railcom soll eine zusätzliche Kompetenz erhalten, indem sie auch betreffend den Zugang zu den Dienstleistungen des Einzelwagenladungsverkehrs gemäss Artikel 13 des Gütertransportgesetzes entscheidet. Die Railcom gilt als neutrale Instanz und soll Diskriminierungsfreiheit sicherstellen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind die Bedenken und die Kritik der Railcom berechtigt.
Die Mehrheit findet diese Ergänzung wichtig, steht deshalb hinter der von der Railcom vorgeschlagenen Formulierung und beantragt deren Annahme.