Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-09-24
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24
Wortprotokoll
Die Schweiz wird seit Längerem von einer nie da gewesenen Welle von Personen überrollt, die zwar kein Asyl erhalten, aber aus den verschiedensten Gründen nicht zurück- oder ausgeschafft werden können. Asylbewerber aus gewissen Staaten, wie zum Beispiel Eritrea, erreichen eine 85-prozentige Schutzquote. Wenn sie also heute in Asmara, der Hauptstadt von Eritrea, in einen Bus Richtung Norden steigen, dann haben sie eine 85-prozentige Chance, in unserem Land bleiben zu können; dies nicht etwa, weil sie berechtigte Gründe hätten, sondern weil wir sie nicht zurückschaffen können. Sie bekommen also ein Bleiberecht. Und falls sie zwischenzeitlich ein Kind zeugen sollten, so werden sie definitiv hierbleiben können. Wir haben also faktisch eine Personenfreizügigkeit mit Eritrea, allerdings eine sehr einseitige, eine unerwünschte und unglaublich teure Personenfreizügigkeit.
Diese und jene mit weiteren Staaten belasten unsere bestehenden Strukturen enorm. Die Gemeinden und die Kantone sind heillos überfordert, und dies nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der Unterkünfte, Schulen, Spitäler, Infrastrukturen und leider auch hinsichtlich der Kriminalität. Und es brodelt in der Bevölkerung. Diese ist nicht mehr länger bereit, diesen gigantischen Asylmissbrauch mitzumachen. Die Schweiz muss sich nun gegen diesen Betrug wehren. Es kann und darf doch nicht sein, dass unsere humanitäre Tradition derart missbraucht wird.
Mit der Motion 24.3058 möchten wir erreichen, dass ein Mensch, dessen Gesuch abgelehnt wird, direkt wieder in jenes sichere Drittland zurückgeschafft werden kann, aus welchem er zu uns gekommen ist. Das ist auch der Sinn des Dublin-Assoziierungsabkommens, das Sie uns damals wärmstens empfohlen haben. Und hierzu müssen wir nur Artikel 22 des Asylgesetzes anwenden, welcher nämlich im Transitbereich des Flughafens bereits Anwendung findet: Wir würden also entlang der Schweizer Grenze, noch auf Schweizer Boden, Transitbereiche schaffen. Diese können durchaus komfortabel ausgestaltet sein, damit eine würdige Unterkunft für die Dauer des Verfahrens gewährleistet ist. Verglichen mit den gigantischen Kosten, welche die unberechtigten Gesuche verursachen, können wir diese Transitbereiche durchaus auch als Fünfsternehotels mit Pool- und Wellnessbereich ausstatten. Denn alles ist billiger, als wenn diese Personen einen Fuss widerrechtlich in unser Land setzen. Asylgesuche könnten also nur dort gestellt werden.
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach Artikel 8 des Asylgesetzes ist es jedem Gesuchsteller zuzumuten, sein Gesuch an einem von der Schweiz bezeichneten Ort zu stellen. Wer eine Berechtigung hat, bei uns Asyl zu bekommen, kann nach Erledigung des Verfahrens selbstverständlich in unser Land einreisen und soll hier auch Aufnahme finden - möglichst vorübergehend, wie dies im Asylrecht auch vorgesehen ist. Alle anderen müssen aber eben zurück.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dies komme einer Eingrenzung und einer Internierung gleich und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Das ist natürlich keineswegs der Fall. Der Bundesrat schreibt weiter: "Die Grenzen dieser Zonen zum weiteren Inland müssten mit grossem Aufwand gesichert werden und die Schweiz müsste hier die Binnengrenzkontrollen dauerhaft wieder einführen." Ja natürlich, das machen die anderen Staaten rund um uns herum inzwischen auch.
Von einer Belastung der Grenzkantone kann keine Rede sein, die Grenzkantone würden wir grosszügig entschädigen. Der Bundesrat spricht zudem von Mehrkosten und ist sich offenbar nicht bewusst, was diese ungerechtfertigten Gesuche in den Gemeinden und Kantonen für enorme Kosten verursachen.
Das Schönste ist aber, dass nach der Einführung von Transitzonen die Gesuche Richtung null tendieren werden. Denn wer kein Anrecht auf Asyl hat, wird sein Gesuch nicht mehr bei uns stellen. So einfach ist das.
Zudem gibt es jährlich 15[NB]000 Personen, die nicht mehr auffindbar sind. Diesen wurde die vorläufige Aufnahme entzogen oder niemals gewährt. Aber niemand weiss, wo sie sind. Wären sie in der Transitzone, dann wüssten wir, wo sie sind.
Helfen Sie uns dabei, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Lehnen wir die Falschen ab, gewähren wir denen, die es wirklich verdient haben, unseren Schutz, unseren vorübergehenden Schutz. [PAGE 1812]