preparatory:AB 345959
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24
Wortprotokoll
Bei den drei vorliegenden Vorstössen der KVF-N, die vom Nationalrat angenommen worden sind, geht es um das Thema der schweizerischen Verlagerungspolitik. Die schweizerische Verlagerungspolitik, wir wissen es, ist eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Jahr 2000 haben die alpenquerenden Verkehre auf der Schiene jedes Jahr zugenommen. Insofern stehen wir als Land im Zusammenhang mit dem alpenquerenden Verkehr auf der Schiene absolut an der Weltspitze.
Wenn ich sage, dass diese Verkehre auf der Schiene jedes Jahr zugenommen haben, dann stimmt das allerdings nicht ganz, denn im Jahr 2023 stagnierte das Bahngüterverkehrsvolumen zum ersten Mal seit Beginn der Verlagerungspolitik im Jahr 2000 bzw. ging sogar etwas zurück. Das hat verschiedene Gründe. Ein Grund liegt natürlich in der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung in Europa. Ein anderer Grund sind die steigenden Bahnkosten. Aber vor allem ist als Grund die unbefriedigende Qualität der Bahnleistung auf dem Nord-Süd-Korridor zu nennen, namentlich auf den Strecken der Deutschen Bahn.
Die KVF-N hat mit diesen drei Vorstössen auf den Umstand der stagnierenden Verlagerung reagieren wollen. Der Nationalrat hat diese Vorstösse unterstützt.
Bei dieser Gelegenheit mache ich, wie bei einem der letzten Geschäfte, noch einmal auf meine Interessenbindung aufmerksam: Ich bin Präsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes.
Ich gehe jetzt kurz auf die einzelnen Vorstösse ein. Zuerst zur Motion 24.3389, "Ausbau linksrheinischer Neat-Zubringer im Interesse der Verlagerung vorantreiben": Die KVF-S hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 19.[NB]August 2024 geprüft und empfiehlt sie zur Annahme. Der Nationalrat hat sie bereits am 11.[NB]Juni 2024 mit 126 zu 68 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme.
Die Grossbaustellen in Deutschland - ich habe vorhin kurz darauf hingewiesen - zur Ertüchtigung und Kapazitätserweiterung der rechtsrheinischen Bahnachse werden aufgrund [PAGE 903] zunehmend begrenzter Budgetmittel in Deutschland wohl bis nach 2045 bestehen. Um eine Stagnation bzw. Regression der Verlagerungspolitik zu verhindern, ist der linksrheinische Ausbau in den nächsten zwanzig Jahren die einzige Option, mit der unsere Verlagerungspolitik auch in Zukunft funktioniert. Dieser Ausbau macht mit Blick auf die Verkehrsrelationen viel Sinn. Der kombinierte Verkehr (KV) ab Belgien und Südholland geht heute weitgehend über Deutschland nach Italien. Diese Verkehre sind sehr aufkommensstark und haben weiteres Wachstumspotenzial. Eine Umlagerung dieser Verkehre von der Deutschland- auf die Frankreich-Achse würde den überlasteten Deutschlandkorridor entlasten und im ganzen System des kombinierten Verkehrs zu Qualitätsverbesserungen führen. Ich mache darauf aufmerksam, dass die anstehenden Ertüchtigungsarbeiten zudem mit zusätzlichen Belastungen dieser Strecke in Deutschland verbunden sind.
Mit der Motion 22.3000, "Weiterführung der erfolgreichen Verlagerungspolitik und Gewährleistung der nationalen Versorgungssicherheit dank Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg", vom 11.[NB]Januar 2022 hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, die 2021 begonnenen Verhandlungen mit Frankreich über die Ertüchtigung der Bahnstrecke Antwerpen-Metz-Strassburg-Basel für einen KV-Korridor weiterzuführen. Für die schweizerische Verlagerungspolitik steht der Ausbau der Bahntunnels in den Vogesen inklusive 4-Meter-Korridor im Vordergrund. Mit der gleichen Motion wurde der Bundesrat beauftragt, Schritte zu veranlassen, damit gemeinsam mit Frankreich und Deutschland das Nadelöhr des Neat-Zubringers südliche deutsche Rheintalstrecke mit der Elektrifizierung und Ertüchtigung der 71 Kilometer langen linksrheinischen Bahnlinie Wörth-Strassburg beseitigt wird.
Frankreich scheint mehr Interesse am Projekt über Metz zu haben als an der schwach frequentierten und peripheren Rheinlinie im Elsass - daher dieser Vorstoss. Eine Ersatzlösung mit Dieseltraktion auf der französischen Strecke Wörth-Strassburg würde das System resilienter machen. Die im August 2024 während der drei Wochen Vollsperre in Rastatt, also in Deutschland, über Wörth-Strassburg-Basel umgeleiteten Züge haben aufgezeigt, dass die Alternative über Frankreich erfolgreich ist. Über 400 KV-Züge konnten dank der Umleitung über Frankreich den Verladern im Norden und Süden der Alpen garantiert werden. Dies entspricht etwa 20[NB]000 Sendungen, die die Schweiz nicht auf der Strasse durchquerten.
Dies hat die KVF-S bewogen, die Motion 24.3389 anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, erstens die erforderlichen Schritte zu veranlassen, damit das Nadelöhr der Tunnels auf dem Neat-Zubringer Belgien, also Metz-Strassburg-Basel, für den kombinierten Verkehr auf das 4-Meter-Korridor-Profil ausgebaut werden kann. Dazu stellt der Bundesrat Frankreich eine finanzielle Unterstützung in Aussicht, in Anlehnung an die 4-Meter-Tunnelausbauten auf dem Luino- und dem Simplon-Novara-Neat-Zubringer, der ein Erfolg war und ist. In den Gesprächen mit Frankreich, der Region Grand Est und Deutschland soll der Bundesrat darauf hinwirken, dass die Linie Wörth-Strassburg eine Neat-Zubringerlinie wird und elektrifiziert oder alternativ zumindest für einen kontinuierlichen Güterzugverkehr mit Hybrid- und Dieseltraktion ertüchtigt werden kann.
Die Kommissionsminderheit äussert sich grundsätzlich kritisch gegenüber extraterritorialen Infrastrukturverpflichtungen und erachtet Investitionen im Inland als sinnvoller. Ausserdem weist sie darauf hin, dass der Bundesrat bereits Gespräche mit den Nachbarstaaten führt und dass die Motion somit keinen zusätzlichen Nutzen bringt.
Hier erlaube ich mir aber einen persönlichen Hinweis: Was wäre denn das Zeichen dieses Rates, wenn er Gespräche, die der Bundesrat bereits führt, quasi mit einem "Nein!" kommentieren würde? Es wäre natürlich ein Zeichen an den Bundesrat und damit natürlich auch an die Partner in Frankreich, dass dieses Vorgehen des Bundesrates nicht unterstützt wird. In diesem Sinne verweise ich nochmals darauf, dass die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Motion zugestimmt hat.
Die zweite Motion, die Motion 24.3390, "Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen", hat die Kommission ebenfalls zur Annahme empfohlen. Sie hat sie am selben Tag beraten wie die vorangegangene Motion, zu der ich bereits Ausführungen gemacht habe. Auch ihr stimmte der Nationalrat am 11.[NB]Juni 2024 zu. Unsere Kommission hat dieser Motion mit 11 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Die derzeit instabile Verkehrssituation, insbesondere eben in Deutschland, führt zu vielen, vielen Zugausfällen. Man muss sich das vergegenwärtigen: Heute fallen 10 bis 15 Prozent der Züge aus, vor 2017 waren es rund 5 Prozent. Ein erheblicher Teil der Verkehre kommt also eigentlich gar nie an, sondern fällt aus. Das hat natürlich eine Qualitätseinbusse zur Folge, die dazu führt, dass eine Rückverlagerung auf die Strasse erfolgt, was im Widerspruch mit unserer Verlagerungspolitik steht. Bei Störungen auf den Neat-Achsen werden Züge, die noch nicht aus den Terminals abgefahren sind, sofort storniert. Dadurch werden die Umschlagterminals im Ein- und Ausgang für weitere Sendungen blockiert. Grosse Rückstaus im Norden und Süden sind die Folge, und die Kunden werden mit tagelangen Verspätungen konfrontiert. Darauf könnte verzichtet werden, wenn die blockierten Züge auf Puffergleisen, die mindestens 750 Meter lang sind, entlang des Nord-Süd-Bahnkorridors abgestellt werden könnten, bis die Störung behoben ist und die sichere Weiterfahrt in den nächsten Netzabschnitt gewährleistet ist.
Daher empfiehlt Ihnen die Kommission, diese Motion anzunehmen. Es gibt auch hier eine Minderheit, die wahrscheinlich noch Ausführungen machen wird.
Die dritte und letzte Motion ist die Motion 24.3391 der KVF-N, "Für eine stärkere Verlagerung auf mittlere Transportdistanzen". Diese empfiehlt Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung. Der Nationalrat stimmte ihr am 11.[NB]Juni 2024 zu, und zwar mit 121 zu 70 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Der Verlagerungsbericht 2023 postuliert, dass ein Teil der Fördermittel von den langen auf die kurzen Distanzen umgewidmet wird. Die Idee der Motion ist aber eben, dass dies nicht geschehen soll, sondern dass auch für die mittleren Transportdistanzen zusätzliche Mittel gesprochen werden. Die KVF-S hält an den im Verlagerungsbericht 2023 aufgezeigten Massnahmen fest, die darauf abzielen, Anreize für die mittleren und kurzen Distanzen mit den bestehenden Fördermitteln zu finanzieren und damit auch der Schuldenbremse gerecht zu werden. Sie tut dies entgegen dem Beschluss der KVF-N, die für die kurzen und mittleren Distanzen zusätzliche Fördermittel von 15 Millionen Schweizerfranken sprechen will. Wie gesagt, Ihre Kommission lehnte die Motion mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Zusammengefasst: Die KVF-S empfiehlt dem Ständerat, die ersten beiden Motionen anzunehmen und die dritte abzulehnen, dies im Interesse der Weiterführung einer erfolgreichen Verlagerungspolitik unseres Landes, so, wie es die Schweizerische Bundesverfassung vorgibt.