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Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2024-09-24

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24

Wortprotokoll

Die am 11.[NB]Juni 2019 eingereichte Initiative 19.308 des Kantons Genf verlangt, Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung so zu ändern, dass auch bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der 13.[NB]Woche keine Kostenbeteiligung erhoben wird. Um dieses Anliegen zu unterstützen, wurde der Standesinitiative in der SGK-S am 12.[NB]November 2020 sowie am 25.[NB]Juni 2021 in der SGK-N Folge gegeben. Unterdessen wurden allerdings weitere Pflöcke dazu eingeschlagen, sodass nun eine Abschreibung der Standesinitiative möglich ist. Die Begründung beider Kommissionen ist die, dass diese Anliegen ins Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen aufgenommen wurden.

Des résolutions ont déjà été prises à l'unanimité. Le 28 septembre 2023, le Conseil national a décidé qu'aucune participation aux coûts ne devait être prélevée dans l'assurance obligatoire des soins dès le début de la grossesse.

Der Entwurf zum zweiten Kostendämpfungspaket sieht bei Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b eine Anpassung vor: Die entsprechenden Leistungen sollen ab Beginn der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung befreit sein. Somit wird diese Ungleichheit beseitigt.

Der Ständerat war Erstrat. Die zweijährige Frist zur Umsetzung lief im letzten Juni ab. Weil das Anliegen ins zweite Kostendämpfungspaket aufgenommen worden war, beantragte die SGK-S ihrem Rat, die Standesinitiative abzuschreiben. Der Ständerat nahm diesen Antrag am 21.[NB]September 2023 ohne Gegenantrag an.

Nach erfolgter Diskussion an der Sitzung vom 15.[NB]August 2024 beantragt Ihnen nun unsere Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, die Standesinitiative abzuschreiben, da das Anliegen vollumfänglich in den Entwurf zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen - das ist das Geschäft 22.062 - aufgenommen wurde. Der Nationalrat hatte bereits am 28.[NB]September 2023 beschlossen, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhoben werden darf.

Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass die heutige ungleiche Behandlung bei Schwangerschaften vor und nach der 13.[NB]Woche stossend sei. Angesichts dessen und da die Beratungen zum zweiten Kostendämpfungspaket noch nicht definitiv abgeschlossen sind, hält es die Minderheit[NB]für[NB]verfrüht,[NB]die[NB]Standesinitiative jetzt schon abzuschreiben.

Suivez la décision de la majorité de la commission de notre conseil et classez l'initiative déposée par le canton de Genève en raison de son exécution.

Stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit unserer Kommission zu, und schreiben Sie die Standesinitiative ab, da ihr Anliegen erfüllt ist.