Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2024-09-24

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-24

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, der Minderheit zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:

Die SRG wird mit Gebührengeldern finanziert. Diese Gebührengelder sind obligatorisch geschuldet. Wir hier im Parlament definieren die Höhe der Abgabe, und wir definieren auch den Kreis der Abgabepflichtigen. Auf diesem Weg kommen 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder zusammen, die dann, wie gesagt wurde, von dieser öffentlich-rechtlichen Gesellschaft oder von diesem Verein verwendet werden. Wie die Steuern sind auch die Gebühren von Gesetzes wegen geschuldet. Ich meine, dass der Verwendung dieser Gelder deshalb eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Die Verwendung soll daher von der EFK geprüft werden und dadurch auch der Oberaufsicht durch das Parlament unterstehen. Die Prüfberichte der EFK werden ja an die Finanzdelegation, an die Finanzkommissionen oder auch an die Geschäftsprüfungskommissionen weitergeleitet.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb sich die Kommissionsmehrheit und die SRG dagegen wehren, dass die SRG dieser Prüfung unterzogen werden soll. Hat die SRG etwas zu verstecken? Ich meine, das hat sie eigentlich nicht; das wurde zuvor auch mehrfach erwähnt. Es kann die Stellung der SRG auch stärken. Die EFK verfolgt nämlich gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes das Ziel, das Parlament und den Bundesrat in ihrer Aufsichtstätigkeit zu unterstützen. Denn wir als Aufsichtsbehörde können die Institutionen nicht selber prüfen. Die Finanzkommissionen machen das für uns vor Ort und erstatten jeweils Bericht. Aufgrund dieser Berichte können die Kommissionen erkennen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ohne solche Prüftätigkeiten können wir gar nicht urteilen.

Nach Artikel 26 des Parlamentsgesetzes übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht nach folgenden Kriterien aus: Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Aber uns ist auch klar, dass wir und auch die EFK aufgrund solcher Berichte keine Entscheide aufheben können. Die EFK kann sie auch nicht ändern. Sie kann höchstens Empfehlungen abgeben. Wenn ich sage, dass sie Empfehlungen abgibt, dann heisst das auch, dass sie sich bewusst ist, dass sie nicht direkt eingreifen kann, dass sie unabhängig sein muss und dass sie Instanzen und Institutionen in dem Sinne berücksichtigen muss, dass sie nur administrativ prüft. Das macht sie zum Beispiel auch bei den Bundesgerichten, bei Stiftungen oder bei der Finma. Auch dort hat sie einen Prüfauftrag. Sie führt bei vielen solchen Institutionen Prüfungen durch. Mir wäre noch nie aufgefallen, dass sie in die Kompetenz der entsprechenden Institutionen eingegriffen hätte.

Ich denke, auch bei der SRG würde sie sicher nicht in das Programm, in den Informationsauftrag eingreifen. Hingegen könnte sie dann besser prüfen, ob zum Beispiel bei Materialbeschaffungen oder bei Bauprojekten korrekt vorgegangen wurde, ob man die Submissionsverfahren richtig durchgeführt hat, ob man wirtschaftlich günstige Lösungen getroffen hat oder ob vielleicht im Bereich der Cybersicherheit ergänzend gewisse Prüfungen vorgenommen werden sollten. Sie könnte der SRG dann auch entsprechende Empfehlungen abgeben. Ich meine eher, dass eine Prüfung durch die EFK angesichts der emotional geführten Diskussionen um die Höhe der SRG-Gebühren als vertrauensbildende Massnahme dienen könnte - so, wie ich auch bei anderen Institutionen davon überzeugt bin, dass eine Prüfung entsprechende Auswirkungen hat.

Kollege Burkart hat es gesagt: Die privaten Radio- und Fernsehgesellschaften sind dieser Prüfung unterstellt. Sie bekommen rund 80 Millionen Franken pro Jahr und werden geprüft. Die SRG erhält demgegenüber über eine Milliarde Franken und wird nicht geprüft. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Hier braucht es, glaube ich, eine Gleichstellung.

Abschliessend noch dies: Es wird gesagt, es würde veradministriert, es würde verkompliziert. Ich meine, das ist nicht so. Die EFK ist sich gewohnt, bei anderen Institutionen, die ebenfalls ein engmaschiges Aufsichtsnetz haben - so zum Beispiel bei der Post, bei den SBB oder bei Swissmedic -, entsprechend vorzugehen, indem sie Prüfungen, die schon gemacht worden sind, nicht nochmals durchführt, sondern vielmehr Lücken schliesst und damit eben einen veritablen Mehrwert generiert.

Es wurde auch gesagt, dass es schon Prüfmöglichkeiten gebe, beispielsweise die interne Revision. Darauf ist zu antworten, dass das halt ein Instrument des Verwaltungsrates ist: Die interne Revision prüft nur, was der Verwaltungsrat zu prüfen entscheidet. Das ist natürlich nicht vergleichbar mit Prüfungen der EFK, die zu hundert Prozent unabhängig ist.

Und ganz zum Schluss noch dieser Hinweis: Es wurde gesagt, dass das UVEK und das BAKOM die EFK mit der Durchführung von Prüfungshandlungen beauftragen könnten. Hierzu sei erwähnt, dass das UVEK die EFK letztmals vor zwanzig Jahren mit einer Prüfung beauftragt hat. Ein kürzerer Zeitabstand zwischen den Prüfungen wäre, denke ich, sicher auch hier angebracht gewesen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit der Kommission zu folgen und die SRG von dieser Ausnahme auszunehmen, um sie auch der Prüfung durch die EFK und letztlich unserer Oberaufsicht zu unterstellen.