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Graf Maya · Ständerat · 2024-09-24

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Interpellation 24.3657, "Verankerung der Agrobiodiversität bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität". Leider kann ich mich aber mit den Antworten des Bundesrates nicht zufriedengeben. Herr Bundesrat Rösti, Sie haben uns allen am Sonntag versprochen, dass dem Bundesrat der Schutz der Natur und der Biodiversität wichtig ist. Dies erwartet ja auch die Stimmbevölkerung, welche die Volksinitiative auch mit diesem Versprechen abgelehnt hat. Sie vertraut darauf, dass nun vom Bundesrat Massnahmen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen und zur Förderung der Qualität bestehender Flächen ergriffen und dann auch umgesetzt werden. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung unserer Agrobiodiversität muss daher ebenso zur Biodiversität gehören und mitberücksichtigt werden.

Agrobiodiversität, was heisst das? Das ist die ganze reiche Vielfalt der Nutztiere und Kulturpflanzen, aber auch der Bestäuber, der Wildbienen und der Bodenorganismen, die für unsere Ernährungssicherheit zentral sind. Sie sind auch eine wertvolle Grundlage für die Züchtung von robusten Nutzpflanzen und Nutztieren für die Zukunft. Deshalb wurde die Agrobiodiversität 2012 auch als Ziel 4 in die Strategie Biodiversität Schweiz integriert. Doch bisher wurden im Rahmen der Biodiversitätsstrategien keinerlei Massnahmen zur Agrobiodiversität ergriffen, obwohl die Biodiversitätskonvention auf globaler Ebene mittlerweile deren Wichtigkeit noch einmal bestätigt. Es ist ein Ganzes, es gehört zusammen. Wir können zum Beispiel auch beim Klimawandel bevorstehende Herausforderungen nicht meistern, ohne gemeinsam Lösungen zu finden.

Gemäss Aussage des Bundesrates soll Ziel 4 der Strategie Biodiversität Schweiz auch im zukünftigen Aktionsplan nicht angegangen werden. Der Bundesrat begründet diese Untätigkeit mit einer Wirkungsanalyse, deren Resultate ich aber als mehr als fraglich bezeichne; sie entsprechen auch nicht wissenschaftlichen Anforderungen. Es ist nämlich so, dass die Analyse und die Schlussfolgerungen auf dem Statusbericht des Bundesrates zu den Umweltzielen Landwirtschaft von 2016 basieren, der noch vor Erarbeitung des ersten Aktionsplans Biodiversität publiziert wurde. Zudem stimmt Ziel 4 dieser Strategie gar nicht mit den Umweltzielen Landwirtschaft überein. Es ist offensichtlich nicht dasselbe, wenn - nach den Umweltzielen Landwirtschaft - die Landwirtschaft "einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung" leistet, was sehr wichtig ist. Aber hier geht es eben gerade auch um den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der ganzen Agrobiodiversität, die wir auch ausserhalb der Landwirtschaft haben. Eine neue Strategie kann also nicht auf dieser leider fehlerhaften Analyse aufbauen. Und das ist sehr, sehr schade, Herr Bundesrat.

Es ist auch schade, dass die normalerweise relevanten Organisationen, die sich damit beschäftigen, nicht zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans eingeladen wurden. Dieses [PAGE 909] standardmässige Vorgehen wurde hier leider missachtet. Für die Umsetzung von Ziel 4, der Agrobiodiversität, wurden nämlich weder die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen noch Organisationen wie Pro Specie Rara mit einbezogen. Und hier meine Interessenbindung: Ich bin Stiftungsrätin von Pro Specie Rara. Können Sie mir bitte sagen, Herr Bundesrat, warum das nicht erfolgt ist? Denn es muss leider festgestellt werden, dass bei der Erarbeitung dieser wichtigen Umsetzungsphase II des Aktionsplans der Bereich Agrobiodiversität vernachlässigt wurde, obwohl gerade die Verankerung der Agrobiodiversität in Zukunft sehr, sehr wichtig sein wird und bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz höchste Priorität geniessen sollte.