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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-09-25

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Die im November 2021 von Volk und Ständen deutlich angenommene Pflege-Initiative hat eine Übergangsbestimmung. Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt, dass der Bundesrat innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme des Volksbegehrens wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen trifft.

Die Frage ist, was der Bundesrat seit der Volksabstimmung, von Ende November 2021 bis Ende Mai 2023, für wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen gemacht hat. Meine Antwort ist: Er hat nichts gemacht.

Der Bundesrat hat den klaren Volksauftrag ignoriert. Nach Ablauf der achtzehn Monate musste das Parlament aufgrund der Missachtung der Bundesverfassung durch den Bundesrat aktiv werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger würde bei einem Gesetzesverstoss mit einer Busse oder mit Gefängnis bestraft, nicht aber der Bundesrat. Er kann sich um den Volkswillen foutieren, es sei denn, der Gesetzgeber, also wir, nimmt sich dieser Missachtung mit einer Motion an. Bei der nächsten Revision des Strafgesetzbuches ist zu prüfen, ob der Tatbestand von "Widerhandlung des Bundesrates gegen die Verfassung/gegen den Willen des Volkes" aufzunehmen ist.

Mit Annahme der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Annahme die Rechtsgrundlagen für die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals endlich anzupassen. Dabei geht es erstens um die Höchstarbeitszeit für Pflegende, zweitens um die minimale Erholungszeit zwischen zwei Arbeitsblöcken, drittens um die minimale Erholungszeit nach einem Block von Nachtdiensten, viertens um die maximale Überstundenzeit pro Quartal und fünftens um die maximale Arbeitszeit in der Pflege für administrative Arbeiten. Die Motion ist absolut praxistauglich und moderat.

Dank der Übergangsbestimmung in der Verfassung können die Arbeitsbedingungen umgehend verbessert und die Pflege attraktiver gestaltet werden. Dies fördert den Verbleib in den Pflegeberufen und verhindert den weiteren qualitativen und quantitativen Abbau der medizinischen Dienstleistungen im Gesundheitswesen durch die Schliessung von Betten, Abteilungen und ganzen Spitälern sowie Heimen aufgrund des Pflegepersonalmangels.

Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme, er teile die Ansicht der Motionärin. Trotzdem war und ist er nicht bereit, das Arbeitsgesetz und andere Rechtsgrundlagen subito anzupassen - nein, er macht ein neues Gesetz. Für die erste Etappe zur Umsetzung der Pflege-Initiative hat er keine Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen beantragt. Der Bundesrat tritt damit die Verfassung und den Volkswillen mit Füssen.

Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme zur Motion weiter, dass er die Anliegen der Motionärin bezüglich Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der zweiten Etappe zur Umsetzung der Initiative prüfen möchte. Der Bundesrat verkennt dabei, dass ihm das Volk per Verfassung den Auftrag für Sofortmassnahmen innert achtzehn Monaten nach Annahme der Initiative gegeben hat.

Der Bund hatte der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ein juristisches Gutachten zur arbeitsrechtlichen Situation des Pflegepersonals in Auftrag gegeben und kennt seinen Handlungsspielraum spätestens seit dem 7.[NB]November 2021. Das Gutachten legte den Fokus auf die Rechtsbereiche, für die der Bund die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz hat. Das Gutachten zeigte dem Bund seinen Handlungsspielraum also bereits vor drei Jahren auf. Mit einer Umsetzung genutzt hat der Bundesrat seinen Handlungsspielraum weder innert der vom Volk verlangten achtzehn Monate noch bis heute.

Für die zweite Etappe hat der Bundesrat zudem einige eher zahnlose Verbesserungen in die Vernehmlassung gegeben und ist seit Ende August dieses Jahres an der Auswertung. Um es vorwegzunehmen: Der Bundesrat war auch in der zweiten Etappe nicht bereit, den Volkswillen wirklich umzusetzen.

Ich erlaube mir zum Schluss die Anmerkung, dass der Bundesrat gut daran tut, die Anträge der Betroffenen aufzunehmen und die Botschaft dem Rat umgehend zuzustellen.

Besten Dank für die Annahme der Motion.