Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-25
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-25
Wortprotokoll
Der Entwurf wurde, Sie haben es gehört, im Nationalrat mit 170 zu 0 Stimmen mehr als deutlich angenommen. Der Bundesrat unterstützt die vorgesehenen Anpassungen des Gesetzes, und zwar aus folgenden Gründen: Bis 1981 waren in der Schweiz Zehntausende Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen. Ein Grossteil von ihnen hat darunter schwer gelitten. Der Bundesrat misst diesem Thema seit Längerem grosse Bedeutung bei. Als Grundlage für eine umfassende Aufarbeitung wurde 2017 das AFZFG erlassen. Gestützt auf dieses Gesetz erhalten die Opfer vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von je 25[NB]000 Franken. Dieser ist ein Zeichen der staatlichen Anerkennung des erlittenen Unrechts und soll zur Wiedergutmachung beitragen.
Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zum AFZFG zum Ausdruck gebracht, dass der Staat den Opfern nicht mit der einen Hand den Solidaritätsbeitrag geben soll, um ihn mit der anderen Hand gleich wieder wegzunehmen. Im Interesse der Opfer erachtet deshalb der Bundesrat den Antrag der RK-N als sinnvoll, kantonale und kommunale Solidaritätsbeiträge in den Bereichen Steuern, Schuldbetreibungen, Sozialversicherungen und Sozialhilfe künftig gleich zu behandeln wie den Solidaritätsbeitrag des Bundes.
Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf der RK-N zuzustimmen.