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Huber Annemarie · 2003-06-10

Huber Annemarie · Bern · 2003-06-10

Wortprotokoll

Über 151 Jahre lang enthielt die Bundesverfassung einen Artikel 12 für die Mitglieder von Bundesbehörden und kantonalen Behörden sowie für Bundesbedienstete: Dieser Artikel sah vor, dass von ausländischen Regierungen keine Zuwendungen, Titel oder Orden entgegengenommen werden durften.

In der geltenden Bundesverfassung ist auf diese Bestimmung verzichtet worden. Sie wurde materiell aber auf Gesetzesstufe geregelt. So enthält neu Artikel 60 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes für die aktiven Mitglieder des Bundesrates das Verbot der Ausübung einer amtlichen Funktion für einen ausländischen Staat sowie der Annahme von Titeln und Orden einer ausländischen Behörde. Ein solches Verbot gibt es in den entsprechenden Bundesgesetzen übrigens auch für die Mitglieder der Bundesversammlung und für die Bundesrichter. Mit diesem Verbot sollen Interessenkonflikte während der Amtszeit ausgeschlossen werden.

Einem ehemaligen Mitglied des Bundesrates ist es rechtlich aber nicht verboten, einen Orden einer ausländischen Regierung entgegenzunehmen. Aus der Sicht des Bundesrates ist es Sache der ehemaligen Mitglieder des Kollegiums, ob sie entscheiden wollen, einen Orden anzunehmen oder ihn eben abzulehnen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung bei dieser Frage ihrer früheren Funktion genügend Beachtung schenken werden. Auf diese Zurückhaltung übrigens führe ich es auch zurück, dass die Verleihung von Auszeichnungen an ehemalige Regierungsmitglieder sehr selten ist. In diesem Jahrtausend hat es zwei solche Titelverleihungen gegeben, nämlich im Jahre 2001 an den früheren Bundesrat Pierre Aubert von der Republik Argentinien; im März dieses Jahres erhielt der frühere Bundesrat Willy Spühler vom tschechischen Staatspräsidenten Havel - übrigens eine von dessen letzten Amtshandlungen - posthum den Masaryk-Orden erster Klasse.