Germann Hannes · Ständerat · 2024-09-25
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-25
Wortprotokoll
Vorweg eine Bemerkung: Ich bin Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und befasse mich dort in der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte auch mit Urteilen des EGMR. Ich darf Ihnen sagen, dass der Grossteil der Urteile wichtig ist. Es ist wichtig, dass es diese Instanz gibt, und auch, dass sie fortbesteht. Aber mindestens so wichtig ist es, dass sich das Gericht eben auf die Urteile konzentriert, die die Verletzung von Individualrechten, also die Verletzung von Rechten einzelner Menschen, betreffen. Jetzt hat man eine Sache via Verein, sozusagen als Verbandsbeschwerde, eingebracht und den Anwendungsbereich ausgedehnt - das geht so nicht. Rechtlich ist es zudem auch auf ein Gebiet ausgedehnt, das nicht Bestandteil der EMRK ist.
Die Entscheide des Gerichtes und die Grundsätze, die es aufstellt, gelten ja für alle Mitglieder des Europarates. Das war so lange auch kein Problem, als der Gerichtshof die EMRK eng auslegte und sie als Abwehrrechte von Einzelpersonen gegenüber dem Staat interpretierte. Doch das hat sich geändert. Die Strassburger Richter erachten nun die EMRK als ein lebendiges Instrument, das sie weiterentwickeln und aus dem sie seit geraumer Zeit laufend neue Ansprüche ableiten. Es geht dem EGMR also bei Weitem nicht nur um den Schutz des harten Kerns der Menschenrechte, sondern um viel mehr: um Rechtsfortbildung oder Rechtsfortschreibung für ganz Europa.
Ein Korrektiv gegen solche Urteile gibt es nicht. Die EMRK ist seit x Jahren unverändert geblieben. Sie hat auch das Thema des letzten Urteils nicht zum Gegenstand, auch nicht mit viel Interpretation. Die von der EMRK gewährleisteten Grundrechte sind übrigens durch die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft umfassend geschützt. Wir laufen also nicht Gefahr, dass es in unserem Land aufgrund einer Kündigung oder auch bloss einer Sistierung der Mitgliedschaft um den Schutz der Grundrechte schlechter stünde. Was es aber zu schützen gilt, ist der freiheitlich direkt-demokratische schweizerische Rechtsstaat, und zwar vor den institutionellen Übergriffen des EGMR, wie sie in den letzten Jahrzehnten immer häufiger vorgekommen sind und nun mit dem Urteil für die Klimaseniorinnen einen unrühmlichen Höhepunkt gefunden haben.
Abgesehen davon, dass das Weltklima nicht Bestandteil der EMRK ist, wiegt für mich fast noch schwerer, dass der EGMR anstelle des Schutzes von Individualrechten nun die Tür für Verbandsbeschwerden geöffnet hat. Ein weltweit tätiger Umweltverband hat ja, wie allgemein bekannt ist, finanziell und ideell Pate gestanden. Man könnte also fast behaupten, er habe sich das Urteil nicht nur erstritten, sondern mit seinen unzähligen Begleitgutachten wie auch mit[NB]der[NB]Zurverfügungstellung[NB]seiner Anwaltsarmada und mit seinen schier unbegrenzten finanziellen Mitteln erkauft. Wollen wir, dass das die Zukunft der Individualrechte ist? Das ist auch nicht der Auftrag, den der EGMR von der EMRK erhalten hat.
1974 machte sich der Bundesrat in diesem Parlament für den Beitritt der Schweiz zur EMRK stark. Ja, mein Vorredner hat[NB]das[NB]Beitrittsjahr, 1974, auch erwähnt. Aber, Herr Kollege Fässler, der Bundesrat hat damals wie folgt für den Beitritt der Schweiz Werbung gemacht: "Eine Verurteilung der Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte ist nicht vorstellbar" - Punkt, so endet das Zitat.
Unterdessen wird die Schweiz vom EGMR fast im Monatstakt verurteilt, auch für Dinge, die nicht Bestandteil der EMRK sind. Das geht nicht! Wir sind auch für Dinge verurteilt worden, die in unserem Land schiefgelaufen sind. Schweizerinnen und Schweizer haben als Individuen recht bekommen, was auch richtig war. Zu diesen Urteilen stehe ich, nicht aber zur Ausweitung auf Gebiete, die gar nicht Bestandteil der EMRK sind.
Skandalös, wie es erwähnt wurde, ist also nicht die Motion Stark. Skandalös ist allenfalls die Passivität, das Nichtstun, das blosse Schulterzucken vieler Staaten, die so tun, als ob sie die Urteile umsetzten. Sie nehmen sie einfach zur Kenntnis und machen dann gar nichts. Entspricht das dem, was wir unter einem funktionierenden Rechtsstaat verstehen? Nein!
Machen wir heute einen Schritt vorwärts und gegen diesen richterlichen Aktivismus. Rütteln und schütteln wir die Richter im Strassburger Glaspalast einmal durch, damit sie sich auf das Wesentliche besinnen. Das Wesentliche ist der Schutz der Individuen, der Schutz des einzelnen Menschen, dem von einem Staat Unrecht angetan worden ist. Darum geht es. Deswegen müssen wir hier und heute auch klare Signale aussenden.
Stimmen Sie also der Motion Stark zu. Wenn Sie das nicht möchten, weil es Ihnen zu weit geht, dann müssen Sie, wenn Ihnen der Schutz der Grund- und Menschenrechte wichtig ist, aber mindestens der Motion Caroni zustimmen. Das ist das absolute Minimum, das wir heute für die Rechtsprechung in Strassburg und den Schutz der Individualrechte tun können.