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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-25

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-25

Wortprotokoll

Seit dem 1.[NB]Januar 2023 müssen die Statuten einer Genossenschaft von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden. Früher galt diese Regelung nur für die Statuten von Aktiengesellschaften und von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Bundesrat hatte im Entwurf zur letzten Aktienrechtsrevision eine Vereinheitlichung bei der öffentlichen Beurkundung von Statuten vorgeschlagen, und zwar sollten neu Genossenschaften, gleich [PAGE 941] wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ihre Statuten öffentlich beurkunden lassen. Von dieser Regelung ausgenommen wären einzig Gesellschaften und Genossenschaften gewesen, die sehr einfach strukturiert sind. Bei diesen hätte ausnahmsweise die Schriftform genügt.

Das Parlament folgte jedoch dem Entwurf des Bundesrates nicht. Nach ausführlichen Diskussionen nahm es den Grundsatz der öffentlichen Beurkundung von Statuten an, lehnte die Ausnahmeregelung hingegen ab. Deshalb gelten seit dem 1.[NB]Januar 2023 für alle die gleichen Regeln. Für Genossenschaften wurde damit eine neue Pflicht eingeführt, für Aktiengesellschaften und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung änderte sich im Vergleich zu früher aber nichts.

Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, die neuen Bestimmungen bereits anderthalb Jahre nach Inkrafttreten wieder infrage zu stellen. Er respektiert den Entscheid des Parlamentes und beantragt daher die Ablehnung der Motion.