Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-25
Wortprotokoll
Etwa alle fünf Jahre überprüft der IWF die Höhe und die Verteilung der Mittel, die ihm seine Mitgliedsländer zur Verfügung stellen. Die Mittel stammen aus drei Quellen: erstens aus den Quoten aller Mitglieder des IWF, zweitens aus den sogenannten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) und drittens aus den bilateralen Kreditlinien, die wirtschaftlich stärkere Länder dem IWF in ausserordentlichen Fällen bereitstellen. Nun, mit einem Paket für die 16.[NB]Allgemeine Quotenüberprüfung einigten sich die IWF-Gouverneurinnen und -Gouverneure der Mitgliedsländer darauf, den Gesamtumfang der IWF-Mittel unverändert zu belassen, die Mittel aber zwischen den Gefässen umzuschichten.
Für die Schweiz geht es konkret um Folgendes:
1.[NB]Ihre Quote wird, wie die aller IWF-Länder, um 50 Prozent erhöht, von 5,8 auf 8,7 Milliarden Sonderziehungsrechte. Der Anteil der Schweiz entspricht aber unverändert etwa 1,2 Prozent der Gesamtquoten. Es war wichtig, dass man das Quotengewicht nicht verschiebt.
2.[NB]Der maximale Beitrag der Schweiz an die NKV sinkt von 11,1 auf 9,3 Milliarden Sonderziehungsrechte.
3.[NB]Die bilaterale Kreditvereinbarung der Schweiz mit dem IWF von rund 3,7 Milliarden Franken läuft aus.
Insgesamt nimmt der Beitrag der Schweiz an die IWF-Mittel nach der Umschichtung leicht ab - Sie haben es gehört -, ihr Stimmengewicht im IWF bleibt aber gleich. Die dem IWF als Kredite bzw. Kreditlinien gewährten Mittel werden von der Schweizerischen Nationalbank geleistet. Einzig für die bilaterale Kreditvereinbarung gewährt der Bund heute eine Garantie.
Die Anpassung der IWF-Quote der Schweiz sowie die Anpassung ihres Beitrags an die NKV bedürfen der Zustimmung durch die Bundesversammlung. Sie werden dem Parlament hiermit gemeinsam mit einem Bundesbeschluss zur Genehmigung vorgelegt. Die übrigen erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Pakets, einschliesslich zu gewissen Übergangsregelungen, liegen in der Kompetenz des Bundesrates und wurden bereits gefasst.
Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einer effizienten internationalen Wirtschafts- und Finanzkooperation. Die Mitgliedschaft im IWF hat für die Schweiz eine besondere Bedeutung. Der IWF ist die Kerninstitution der internationalen Finanzarchitektur, und sein Mandat liegt in der Sicherung von Stabilität und Resilienz des globalen Finanz- und Währungssystems. Die Schweiz präsidiert eine Stimmrechtsgruppe, die "Helvetistan-Gruppe" - Sie kennen das -, und nimmt deshalb auch eine besondere Rolle ein. Sie nimmt permanent Einsitz im IWF-Exekutivrat und im ministeriellen Steuerungsgremium. Die Vertretung in diesen Gremien eröffnet der Schweiz eine gute Plattform für ihre Interessenwahrung. Dazu gehört auch die Teilnahme am Finance Track der G-20.
Sie haben vielleicht gesehen, dass das Fürstentum Liechtenstein kürzlich in einer Referendumsabstimmung den Beitritt zum IWF bestätigt hat. Wir dürfen davon ausgehen, dass das Fürstentum Liechtenstein in unsere Stimmrechtsgruppe eintreten wird.
Mit der Teilnahme an der Quotenanpassung kommt die Schweiz ihren IWF-Mitgliedschaftspflichten nach. Zudem ist es für die Schweiz wichtig, dass der IWF seinen Auftrag weiterhin effektiv wahrnehmen kann.
Die 16.[NB]Allgemeine Quotenüberprüfung ist international breit abgestützt. In der Kommission war sie unbestritten, ebenso seitens der Schweizerischen Nationalbank.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, den vorliegenden Bundesbeschluss zu genehmigen.