Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-10
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit zustimmen. Sie wissen, ursprünglich war der Bundesrat der Meinung, es brauche [PAGE 923] keine gesetzliche Regelung. Wir haben dann versucht, im Sinne einer Vereinbarung mit den Unternehmen eine Lösung zu finden. Wir sind aber auf ein bisschen Widerstand gestossen. Wir sind deshalb durchaus der Meinung, man könne das in diesem Sinne gesetzlich regeln. Der Ständerat und Ihre Kommission haben sich nun auch den Richtlinien der Corporate Governance der Schweizer Börse angenähert. Wir finden, das sei eine praktikable Lösung. Es braucht aber trotzdem ein Gesetz, weil der Grossteil dieser Betriebe nicht den Börsenreglementen unterstellt ist.
Noch kurz zu den Minderheitsanträgen: Bei Artikel 6a Absatz 5 macht der Ständerat einen etwas vom bundesrätlichen abweichenden Vorschlag. Aber wir können ihn akzeptieren, weil er die nötige Transparenz schafft. Erstens sind wir auch der Meinung, man solle beim CEO und beim Verwaltungsratspräsidenten die individuelle und volle Transparenz haben, bei den anderen genüge aber diese Sammelaussage. Dies deshalb, weil sich die Grössenordnung der Saläre - und das ist es, was die Öffentlichkeit interessiert; es kann nicht um eine Kopfjägerei auf Einzelne gehen, sondern um die Grössenordnung - hier ablesen lässt.
Bei Absatz 7 ist es wichtig, dass man die Swisscom ausnimmt. Sie ist zwar richtigerweise an die Transparenzregeln gebunden; aber bei einem börsenkotierten Unternehmen soll der Staat, wenn er Mehrheitsaktionär ist, eben möglichst wenig Sondervorschriften einbringen, weil das sofort auch börsenrelevant ist. Wenn man etwas anderes will, muss man nicht an die Börse gehen. Aber wir haben diesen Entscheid getroffen. Ich glaube, er hat sich in der Schweiz positiv ausgewirkt.
Bei der Bundesverwaltung, Artikel 15 Absatz 6, liegt mir besonders am Herzen, darauf hinzuweisen, dass hier der Minderheitsantrag dazu führen würde, dass individuelle Löhne von einzelnen Chefbeamten publiziert würden. Daraus kann natürlich ein Schlauer, wenn er die Verhältnisse kennt, z. B. auch ablesen, auf welcher Leistungsstufe jemand ist, ob er eine gute Leistung oder eine mittlere Leistung erbracht hat. Das ist wirklich ein Einschnitt in die persönlichen Verhältnisse. Ich glaube, das dürfte dazu führen, dass es schwierig würde, Chefkader zu finden, das dieses Schaufenster akzeptieren würde.
Wir sind ohnehin bei den Spitzenlöhnen verglichen mit der Privatwirtschaft am unteren Rand. Hingegen kennt man die einzelnen Lohnklassen, man weiss, was bei welchem Bundesamt verdient wird. Das soll man auch wissen, man darf das durchaus in der Grössenordnung kennen. Aber wo es um das Individuelle geht, darum, ob einer in einem Jahr halt vielleicht einmal etwas besser oder schlechter gearbeitet hat, geht es um etwas, das man nicht publizieren darf. Das darf man nicht publizieren - sonst hätte ich wirklich die grössten Bedenken!
Die anderen Anträge sind dann Folgen dieser Hauptanträge.
Ich darf jetzt nur noch zum Schluss vielleicht Folgendes beifügen: Wenn Sie diesem Gesetz so zustimmen, wird der Bundesrat darangehen, die Ausführungsbestimmungen in Verordnungsform auszuarbeiten. Das wird dann in folgende Richtung gehen: Wie sollen die Löhne der obersten Führungskräfte festgesetzt werden? Welche Lohnhöhe soll maximal in der Pensionskasse versichert werden? Was heisst der Begriff des obersten Kaders? Was sind die Bemessungskriterien für Boni und Leistungsanteile? Welche Abgangsentschädigungen sind akzeptabel und welche nicht? Mit all diesen Dingen - das wird dann auch publiziert - werden wir, und das ist sehr wesentlich, nachher transparente Lohnfindungsmechanismen haben. Es wird auch darum gehen, die Nebenleistungen zu definieren. Hierzu gehören sicherlich auch die Prämien, die Boni, die Spesenpauschalen für Firmenwagen - all diese Dinge. Daraus wird dann wirklich ein transparentes Gebilde entstehen, das Ihren Ansprüchen gewiss genügen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission in allen Teilen zuzustimmen.