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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-09-25

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Die Sozialdemokratie hat immer gesagt, sie würde der Abschaffung des Eigenmietwerts, also einem Systemwechsel bei der Besteuerung von selbstbewohntem Eigentum, zustimmen, wenn zum einen der Systemwechsel vollständig ist, alle Immobilien, auch Zweitwohnungen, erfasst werden und alle Abzugsmöglichkeiten gestoppt werden bzw. die vollständige steuerliche Gleichstellung mit den Mietenden erreicht ist. Zum andern muss der Systemwechsel einigermassen haushaltsneutral ausfallen.

Dafür gibt es verschiedene gute Gründe:

1.[NB]Der Eigenmietwert folgt einer Logik, wonach eine selbstbewohnte Immobilie eine Anlagekategorie ist, alternativ zu einer Aktie oder Obligation. Das wollen wir aus grundsätzlichen Überlegungen nicht. Wir stellen uns an anderer Stelle - z.[NB]B. im Rahmen der Lex Koller, deren Abschaffung wir verhindern wollen - vehement gegen den Umbau von Immobilien zu einem Anlageuniversum. Hier geht es schliesslich um unser Zuhause und um eine essenzielle Güterklasse und nicht um irgendwelche alternative Anlageobjekte. Andernorts behandeln wir die Immobilie ja auch nicht als Anlagekategorie, z.[NB]B. bei den Ergänzungsleistungen, wo das Vermögen nicht aufgebraucht werden muss, wenn es in einem selbstbewohnten Haus oder in einer selbstbewohnten Immobilie gebunden ist, dies im Gegensatz zum beweglichen Vermögen.

2.[NB]Der Systemwechsel hätte in der heutigen Zeit eine preisdämpfende Wirkung.

3.[NB]Wir wollen keinen steuerlichen Anreiz mehr für so eine hohe Verschuldung. Wir haben auf dem Hypothekarmarkt eine private Verschuldung von 150 Prozent des BIP. Das sind griechische Verhältnisse, das wollen wir nicht, das nimmt uns jeden Spielraum und ist volkswirtschaftlich sehr risikoreich und schädlich.

4.[NB]Wir wollen keine Möglichkeit allein für vermögende Personen, Steuern zu optimieren, indem das Haus mit Hypotheken belehnt wird, um mit dem Geld an den Aktienmärkten Gewinne zu erzielen. Die Abzugsfähigkeit - ich habe es vorhin in der Frage suggeriert - lohnt sich natürlich nur für solche, die Vermögenserträge von 50[NB]000, 60[NB]000, 70[NB]000, 100[NB]000 Franken haben. Das gilt in etwa für 1 Prozent der Bevölkerung und nicht mehr. Für dieses eine Prozent müssen wir hier keine Politik machen; es kann sich selber helfen.

Wir haben deshalb nach einer Methode gesucht, die diese Privilegien, die ein normaler Mensch gar nicht nutzen kann, sondern eben nur sehr vermögende Personen, unterbindet und die eine klare Unterscheidung und Trennung zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen ermöglicht - eine Aktie ist nicht gleich wie das Eigenheim. Mit der quotal-restriktiven Methode haben wir diese Möglichkeit einigermassen gefunden. So können keine Schuldzinsen abgezogen werden, wenn Hypotheken für den Kauf beweglicher, ertragsbringender Anlagekategorien wie eben Aktien oder Obligationen verwendet werden. Somit können keine Steueroptimierungen, ich sage es noch einmal, nur und allein zugunsten sehr vermögender Personen betrieben werden.

Deshalb empfiehlt die SP-Fraktion bezüglich der Abzugsfähigkeit unbedingt Zustimmung zum Antrag der Mehrheit und selbstverständlich Zustimmung zur Einführung einer Objektsteuer. Dies ermöglicht es den Bergkantonen, die Besteuerung zu erweitern und die Steuerausfälle bei den vielen Zweitwohnungen dort zu kompensieren.

Wir hoffen, dass diese Version durchkommt. Sonst - Kollege Leo Müller hat es vorhin erwähnt - müssten wir das Referendum dann doch stark unterstützen. Eigentlich möchten wir das nicht, wenn wir einen reinen Systemwechsel hinbekommen.