Christ Katja · Nationalrat · 2024-09-25
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-09-25
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, für die ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten der Reform einen alternativen Steuersatz einzuführen, der die geschätzten Mindereinnahmen auf maximal 500 Millionen Franken pro Jahr begrenzen soll. Nach dieser Übergangszeit dürften die dynamischen Effekte der Reform wie die Zunahme der Beschäftigung sowie der Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen so weit greifen, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Tarif vollständig übernommen werden kann.
Dieser Minderheitsantrag ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Bundes zu sehen, aber auch im Lichte der Rückmeldungen von Befürwortern wie dem Städteverband, der Finanzkommission, die einen Mitbericht verfasst hat, und den anderen befürwortenden Fraktionen. Alle begrüssen den Systemwechsel, sind jedoch der Ansicht, dass die Mindereinnahmen in den ersten Jahren nicht so leicht kompensiert werden können, da die positiven Effekte der Reform noch nicht vollständig zum Tragen kommen. Der Antrag sieht eine stärkere Anhebung der Progression im neunten und zehnten Dezil vor. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil dadurch auf eine Anhebung des Maximalsteuersatzes von 11,5 Prozent und somit auf eine Verfassungsänderung verzichtet werden kann. (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Hübscher, Herr Hurter, Frau Riem, bitte draussen, es mag spassig sein, aber nicht hier drin. Bitte, Frau Christ.) Gleichzeitig werden die niedrigen Einkommen nicht zusätzlich belastet, da sozialpolitisch unerwünscht. Im Vergleich zum Status quo werden dennoch deutlich mehr Personen entlastet. Wir halten dies für vertretbar. Natürlich suchen wir wieder einmal vergeblich nach der eierlegenden Wollmilchsau. Das Ideal einer Entlastung für alle ohne jegliche Mindereinnahmen für den Staat ist realpolitisch leider nicht sofort erreichbar, zumindest nicht unmittelbar nach der Einführung.
Die Minderheit Bertschy befürwortet daher diese etwas konservativere Ausgestaltung des Steuertarifs für die ersten zehn Jahre. Nach dieser Zeit wird der vom Bundesrat vorgeschlagene Tarif angewandt. Bis dahin sollten die dynamischen Effekte der Reform wie das Beschäftigungswachstum und zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen [PAGE 1878] die Mindereinnahmen weitgehend ausgeglichen, wenn nicht sogar übertroffen haben.
Wichtig ist aber auch dies: Sollten vor Inkrafttreten der Reform Schätzungen zeigen, dass die erwarteten Mindereinnahmen 500 Millionen Franken pro Jahr nicht übersteigen, kann bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Tarif des Bundesrates gewechselt werden. Dieser Vorschlag bietet eine Absicherung, um die Mindereinnahmen in den ersten Jahren zu begrenzen.
Fazit: Der Antrag der Minderheit bleibt im Wesentlichen ohne Wirkungsverlust auf die Erwerbsanreize, er ist befristet auf zehn Jahre, dies mit einer vorgängigen Überprüfung, und der alternative Steuertarif wird nicht vorsorglich eingeführt, sondern nur, wenn aktuelle Schätzungen zeigen, dass die Mindereinnahmen zu Beginn 500 Millionen Franken pro Jahr übersteigen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Minderheit zu unterstützen, um die Befürworter zu einen. Das Wichtigste ist, dass der Systemwechsel grundsätzlich gelingt und die Individualbesteuerung eingeführt wird. Dies schafft die positiven Erwerbsanreize für Zweitverdienende und die volkswirtschaftlich[NB]erwünschte Wirkung. Diese Wirkung wird nicht allein durch Steuerentlastungen erreicht, die zwar von der Stimmbevölkerung geschätzt werden, deren Mindereinnahmen in den ersten Jahren jedoch der Finanzkommission einiges Kopfzerbrechen bereiten könnten.