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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-09-25

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Es liegen Anträge der Minderheiten IV (Pamini) und V (Aeschi Thomas) vor, welche ein Vollsplitting respektive ein Splitting mit Faktor 1,75 beantragen. Man addiert also die beiden Einkommen der Ehepaare und teilt sie durch den Faktor 2 oder, wie die Minderheit V beantragt, durch den Faktor 1,75. Ich möchte hier klarstellen, dass das dann nicht mehr im Bereich eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative wäre. Die Initiative verlangt die zivilstandsunabhängige Besteuerung, eine Individualbesteuerung. Darum wurde in den Anträgen der Minderheiten IV und V auch der Gesetzestitel geändert.

Ein Splitting-Modell, wie es die Minderheit V beantragt, würde Mindereinnahmen in der Höhe von 3,2 Milliarden Franken pro Jahr verursachen. In Kapitel 6.4.1.2 auf Seite 54 der Botschaft äussert sich der Bundesrat zum Vollsplitting, das heisst zum Minderheitsantrag IV, und auch zu den Auswirkungen auf die Erwerbsanreize. Nein, es ist nicht so, dass der nicht erwerbstätige Ehegatte ermutigt würde, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die steuerliche Benachteiligung gewisser Ehepaare würde beim Vollsplitting zwar beseitigt, aber es würde zu einem Heiratsbonus und zur Benachteiligung unverheirateter Paare führen; unter dem Aspekt der Zivilstandsneutralität würde das Ziel auch nicht erreicht. Das Vollsplitting ist nicht geeignet, die Erwerbsanreize für Zweiverdiener-Ehepaare zu verbessern. Es entlastet jene Ehepaare am stärksten, bei denen nur ein Einkommen erzielt wird; das ist die Quintessenz der Diskussion der Kommission. Es ist zudem ein Modell, das immer weniger Familien, immer weniger Paare betrifft, also nicht der gesellschaftlichen Realität der nächsten Jahrzehnte entspricht. Man verursacht Steuerausfälle, Kollege Pamini, aber dies ohne jegliche Erwerbsanreize. Die Kommission lehnte die beiden von der Minderheit V (Aeschi Thomas) und der Minderheit IV (Pamini) aufgenommenen Anträge ab.

Wir können diese Initiative also nicht mit einem Splitting umsetzen. Die Initiantinnen haben auch klar gesagt, dass es nicht in ihrem Sinne wäre, weil ein Splitting die [PAGE 1885] Erwerbsanreize nicht verbessert. In der Gegenüberstellung der entsprechenden Anträge gab die Kommission dem Vollsplitting mit 15 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen gegenüber einem Splitting-Modell mit Faktor 1,75 den Vorzug. Sie lehnte jedoch anschliessend das Splitting-Modell generell mit 13 zu 10 Stimmen ab.

Die Konzeptanträge zur Beschränkung der Mindereinnahmen und zur Integration der Kita-Vorlage wurden bereits ausführlich begründet. Die Kommission lehnte mit 20 zu 5 Stimmen die Integration der Kita-Finanzierung in die Vorlage gemäss Entwurf des Nationalrates - das entspricht dem Minderheitsantrag III (Wermuth) - ab. Die Kommission lehnte auch das aufkommensneutrale Modell, den von der Minderheit I (Ryser) aufgenommenen Antrag, mit 20 zu 5 Stimmen ab, und sie lehnte ferner den von der Minderheit II (Bertschy) aufgenommenen Antrag, vertreten durch Katja Christ, ab, der die Mindereinnahmen auf die ersten zehn Jahre befristet mittels Erhöhung der Progression im neunten und zehnten Einkommensdezil auf 500 Millionen Franken beschränken will. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Einiges, was wir jetzt in der Detailberatung gehört haben, war schlicht faktenfrei, zum Beispiel, dass der Mittelstand mehr belastet würde. Das Gegenteil ist der Fall: Er wird entlastet, die grosse Mehrheit der Familien wird entlastet; die Tabellen liegen vor. Ebenso faktenfrei war die Aussage, dass zwischen den steuerpflichtigen Ehepaaren Interdependenzen bestehen blieben. Nein, das ist genau der Vorteil, das wurde nach der Vernehmlassung korrigiert: Die Ehegatten können einzeln, unabhängig voneinander, veranlagt werden. Das ist das, was die Kantone eingebracht haben und was in der neuen Botschaft korrigiert wurde.

Noch ein Wort zur Übergangsfrist: Die Kantone machten in der Vernehmlassung eine Ansage für eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Die Kommissionsmehrheit erachtete diese Frist als zu hoch und wollte sich hier absichern. Sie diskutierte und nahm zur Kenntnis, dass andere Steuerreformen rascher umgesetzt werden konnten, die OECD-Mindestbesteuerung zum Beispiel innert zwei Jahren. Beim aufwendigen Wechsel von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Gegenwartsbemessung waren es acht Jahre, und dies lange bevor Digitalisierung und Automatisierung in der Steuerverwaltung Einzug hielten. Die Kommission nahm darum einen Antrag mit 13 zu 12 Stimmen an, welcher ein Inkrafttreten der Initiative spätestens innerhalb von sechs Jahren nach der Volksabstimmung bzw. nach Ablauf der Referendumsfrist vorsieht.

Namens der Kommission bitte ich Sie, überall die Mehrheit zu unterstützen und eine Umsetzungsvorlage für die Individualbesteuerung und nicht ein gegenteiliges Modell zu beschliessen. Wie gesagt entstehen die positiven Effekte durch den Wechsel, durch die deutlich tiefere Progression des Zweiteinkommens.