Friedli Esther · Ständerat · 2024-09-26
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-26
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, als Kommissionssprecherin die Motion 23.4041 und die Motion 23.4435 zusammen abzuhandeln, weil wir diese beiden Motionen in der Kommission auch gemeinsam beraten haben.
Mit der Motion Kuprecht 23.4041 soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzulegen, mit der eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren geschaffen wird. Auf diese Weise soll der Vorschlag der Ausgleichskassen für ein eATSG umgesetzt werden.
Der Ständerat hat die Motion am 18.[NB]Dezember des letzten Jahres mit 30 zu 11 Stimmen angenommen. Am 12.[NB]Juni dieses Jahres hat der Nationalrat die Motion mit 133 zu 62 Stimmen in einer modifizierten Fassung angenommen. Demzufolge soll eine umfassende und kohärente [PAGE 960] Rechtsgrundlage für die elektronische Kommunikation bei den Sozialversicherungen geschaffen werden. Dabei sind zusätzliche Vorgaben zur Interoperabilität sowie zur Abstimmung innerhalb der Sozialversicherungen sowie mit weiteren relevanten Digitalisierungsvorhaben zu beachten. Die massgeblichen Änderungen sollen weiterhin im ATSG verankert werden. Ziel ist, die Motion und das geplante Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) besser aufeinander abzustimmen.
Der Bundesrat beantragte ursprünglich die Ablehnung der Motion. Den neuen, geänderten Text bezeichnete Frau Bundesrätin Baume-Schneider im Nationalrat jedoch als Kompromiss.
Die Motion Rechsteiner Thomas 23.4435, "AHV endlich digitalisieren", betrifft hingegen nur den Bereich der AHV und war noch nicht in unserem Rat. Der Bundesrat soll beauftragt werden, mittels einer Änderung des AHV-Gesetzes sicherzustellen, dass die vollständigen Angaben zu den Beiträgen und voraussichtlichen Leistungen jederzeit verfügbar sind und die Versicherten einen digitalen Zugang dazu erhalten. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat sie am 15.[NB]Dezember des letzten Jahres ohne Gegenantrag angenommen.
Ihre Kommission hat beide Vorstösse am 26.[NB]August unter Anwesenheit von Vertretern des Bundesamtes für Sozialversicherungen gemeinsam beraten. Dabei wurden der Kommission die Abhängigkeiten zwischen den beiden Motionen sowie zur Vorlage BISS, die der Bundesrat im letzten Winter in die Vernehmlassung gegeben hat, aufgezeigt. Der Bundesrat möchte mit dem BISS die Durchführungsstellen der ersten Säule verpflichten, die elektronische Kommunikation mit ihren Versicherten zu ermöglichen. Zudem hat der Bundesrat eine interoperable zentrale Plattform bei der Zentralen Ausgleichsstelle vorgesehen. Die Verwaltung hat in der Kommission eine erste Auswertung der Vernehmlassung vorgenommen.
Die ursprüngliche Motion Kuprecht verweist in der Begründung auf das Gutachten von Professor Kieser. Dieser Vorschlag ist rein dezentral und bezieht sich hauptsächlich auf die Gesetzesgrundlagen. Er sieht im Unterschied zur Vorlage des Bundesrates ein hybrides System vor. Die Durchführungsstellen können ihre eigenen Plattformen haben. Es gibt also weder eine gemeinsame Plattform noch Interoperabilitätsanforderungen an die einzelnen Plattformen. Dies bedeutet, dass sie auch keine gemeinsamen Services anbieten können, wie sie unter anderem in der Motion Rechsteiner Thomas gefordert werden. Deshalb hat der Nationalrat die Motion Kuprecht mit dem vorhin genannten Themenfeld "Interoperabilität und gemeinsame Plattform" ergänzt.
Der Bundesrat empfiehlt die geänderte Motion Kuprecht und die Motion Rechsteiner Thomas zur Annahme. In einer ersten Etappe würde die Vorlage BISS weiterverfolgt und eine zentrale interoperable Plattform für die erste Säule geschaffen. Aus der Motion Kuprecht würde die Verpflichtung aller Sozialversicherungen übernommen, mit ihren Versicherten auch elektronisch zu kommunizieren. Auch der elektronische Datenaustausch unter den Versicherungen würde verpflichtend werden.
Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat dafür mit einer Botschaft ans Parlament rasch die gesetzlichen Grundlagen schaffen sollte. Die geänderte Motion Kuprecht 23.4041 empfehlen wir Ihnen einstimmig zur Annahme. Die Motion Rechsteiner Thomas 23.4435 wird mit 3 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Es gab in der Kommission etwas Unsicherheit darüber, ob es die Motion wirklich noch braucht, da die geänderte Motion Kuprecht eigentlich bereits die richtigen Vorgaben macht.