Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-26
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-26
Wortprotokoll
Die beiden gleichlautenden Motionen betreffen zwei Ebenen: die strategische und die operative Ebene. In Ziffer 2 beider Motionen geht es um die strategische Ebene, indem vom Bund eine Armutsstrategie gefordert wird. In Ziffer 1 geht es eher um den operativen Bereich, indem das Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut verlängert und die bestehende Monitoring-Plattform bis mindestens ins Jahr 2030 mit ausreichenden Mitteln finanziert werden soll.
Die Kommission spricht sich mit 7 zu 4 Stimmen dafür aus, die Motionen auf Ziffer 2 zu beschränken, also auf die Strategie. Dieses Element obsiegte mit 6 zu 4 Stimmen gegenüber dem Antrag auf Ablehnung der gesamten Motion bzw. der Strategie. Beide Minderheiten - diejenige, die beiden Ziffern zustimmen will, als auch diejenige, die beide Ziffern ablehnen will - werden sich noch zu Wort melden. Wie gesagt, die Kommissionsmehrheit beantragt bei beiden Motionen, jeweils Ziffer 2 zuzustimmen.
Zur Begründung: Der Bund hat das laufende Armutsprogramm, an welches die Motionen anknüpfen, evaluieren lassen. Der Evaluationsbericht zeigt viele positive Punkte, aber auch mögliche Verbesserungen. Alle in der Armutsplattform gebündelten Akteure, es sind dies Bund, Kantone, Gemeinden und die Zivilgesellschaft, sprechen sich für eine Weiterführung des Armutsprogrammes aus. Der Bundesrat wird, so sagt er in seiner Antwort, per Ende Jahr das weitere Vorgehen beschliessen. Die Kommissionsmehrheit findet nun, man solle dem Bundesrat in diesem Entscheid nicht vorgreifen. Der Bundesrat soll zuerst die Analyse für sich machen und politisch entscheiden. Da wollen wir jetzt nicht präventiv tätig werden.
Auch der Begriff "Verlängerung", der in den Motionen verwendet wird, klingt so, als würde man einfach die bisherige Tätigkeit weiterführen. Dies hiesse aber auch, die Empfehlungen für Anpassungen gemäss Evaluationen vielleicht nicht oder zu wenig zu beachten. Wie gesagt, ein Einfrieren und Weiterführen ohne Anpassungen möchte die Kommission nicht. Man kann aber auch sagen, dass eine Verlängerung offenlassen würde, was man anpasst. Hierin sind beide Motionen sehr vage und sagen nicht, in welche Richtung verlängert werden müsste. Insofern möchten wir nicht in den operativen Bereich eingreifen.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit gibt es Handlungsbedarf auf der strategischen Ebene. Deshalb möchte eine Mehrheit von 6 zu 4 Stimmen Ziffer 2 der Motion annehmen. Diese verlangt eine Armutsstrategie. Das ist nicht ganz neu. Der Bundesrat hat im Jahre 2010 eine erste Strategie zur Armutsbekämpfung definiert, die operative Umsetzung ist mit dem nationalen Programm erfolgt, zuerst in einer ersten Etappe 2014 bis 2018, jetzt in der zweiten Etappe bis Ende 2024. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit braucht es strategische Eckwerte. Aus welchen Gründen?
1.[NB]Es ist klar, dass für die Armutsbekämpfung primär die Kantone zuständig sind. Der Bund hat aber doch gewichtige Aufgaben. Er setzt Rahmenbedingungen für Bildung und Arbeit, er regelt die Sozialversicherungen, und er hat vor allem im Bereich der Armutsprävention eine Rolle inne, also noch bevor es darum geht, die eingetretene Armut zu bekämpfen. Wie gesagt, es ist 14 Jahre her, seit die letzte Strategie verabschiedet wurde. Es wäre Zeit für eine neue.
2.[NB]"Nationale Strategie" bedeutet nicht, dass es sich einfach um eine Strategie handelt, die dem Bund mehr Aufgaben gibt. Nein, "Strategie" bedeutet auch, dass man eben [PAGE 963] benennt, welche Staatsebenen wofür zuständig sind, welches die Akteure sind und wer finanziert.
3.[NB]Ich habe den Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3954, "Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention", gelesen. In diesem Bericht zuhanden des Rates wird Handlungsbedarf auf strategischer Ebene erkannt. Auch im Titel spricht der Bericht - ein Bericht in Erfüllung eines Postulates - von "Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention", dies der Titel. Es war also unbestritten, dass der Bund in diesem Bereich gewisse Aufgaben hat.
In den Empfehlungen dieses Berichtes des Bundesrates wird ausgeführt, dass erstens die Plattform stärker politisch verankert werden solle; dass zweitens die Zielgruppen besser analysiert und definiert werden müssten; dass drittens eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden müsse; und dass viertens die Struktur der beteiligten Gremien zu überdenken sei und Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker einzubinden seien. Aus unserer Sicht sind das strategische Fragen, die zu beantworten sind, bevor es an die Umsetzung geht.
Ein weiterer Punkt: In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 hat sich der Bundesrat selber zum Ziel gesetzt, die Armut in der Schweiz bis 2030 zu reduzieren. Es gibt hier also eine entsprechende Aufgabe. Die mit der Motion verlangte nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut soll aufzeigen, wie der Bund diese Aufgabe zusammen mit Kantonen, Gemeinden und anderen Akteuren angehen kann.
Die Minderheitssprecher werden sich später noch melden. Die Minderheit Crevoisier Crelier findet, die bewährte Strategie solle weitergeführt werden. Die Minderheit Stark findet, der Bund solle hier nicht stärker aktiv werden, weil primär die Kantone in der Pflicht seien.
Ein letzter Punkt: Wenn Sie Ziffer 2 der Motion genau lesen, sehen Sie, dass damit keine neue Bundeskompetenz verlangt wird. Im Gegenteil, dort heisst es, der Bund solle die Kantone und Gemeinden mit einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips in ihren Aufgaben unterstützen. Es geht also um eine unterstützende Funktion des Bundes, und das entspricht auch der Verfassungslage.
Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, Ziffer 2 der Motion zuzustimmen sowie Ziffer 1 abzulehnen. Der Bundesrat hat diesen Weg selber in seiner Stellungnahme aufgezeigt: Er werde, wenn die Motion in den Zweitrat geht, die entsprechende Anpassung verlangen. Diese beantragen wir Ihnen hier.