Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-14
Wortprotokoll
Diese neue Differenz erklärt sich von selbst. Für den Fall, dass das neue Bundespersonalgesetz nicht auf den 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten kann, beispielsweise wegen eines Referendums, wodurch es zu einer Verzögerung kommen könnte, soll eine neue Amtsdauer der Beamten, die nach altem Recht wiederzuwählen sind, bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Gesetzes befristet sein. Diese neue Kompetenz wird dem Bundesrat mit der Vorlage 2 eingeräumt.
Auch diesbezüglich beantragt Ihnen die Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen.