Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-26
Wortprotokoll
Herr Vizepräsident, ich wurde soeben eingeladen, um 18 Uhr an einen Apéro zu gehen - ist das okay? (Teilweise Heiterkeit) Nein, Spass beiseite, ich wäre natürlich gerne dabei, aber ich kann jetzt dieses Postulat im Namen des Bundesrates tatsächlich unterstützen und Ihnen hier zusichern, dass wir einen entsprechenden Bericht machen.
Ich habe die Äusserungen des Minderheitssprechers gehört. Wenn man davon ausgeht, dass wir die CO2-Massnahmen nicht umsetzen, kann ich Ihre Ausführungen natürlich nachvollziehen. Aber die Schweiz, die das Pariser Abkommen unterzeichnet hat, ist völkerrechtlich verpflichtet, diese CO2-Reduktion zu einem gewissen Mass umzusetzen. Im Moment, Stand heute - das wird sich in den nächsten Jahren ändern, das haben Sie auch gesagt, Herr Nationalrat Hess -, ist die Reduktion in den Ländern, mit denen wir Verträge zur Kompensation haben, günstiger als in der Schweiz, weil wir schon relativ viel gemacht haben oder, anders gesagt, weil die Grenzkosten hier einfach höher sind. Und letztlich ist eine Tonne CO2, die vermieden wird, vermieden - egal, wo das passiert.
Wenn man dieses Ziel im Grundsatz infrage stellt, dann ist es etwas anderes, das ist für mich schon klar. Aber ich habe den Auftrag, auch von der Bevölkerung, die CO2-Reduktion voranzutreiben, und das Parlament hat beschlossen, dass wir bis 2030 einen Drittel im Ausland kompensieren müssen. Das sind Vorgaben, die durch den Bundesrat nicht einfach abgeändert werden können. Deshalb unterstützt der Bundesrat dieses Postulat.
Es ist wichtig, dass die Glaubwürdigkeit der Auslandkompensation gegeben ist - hier setzt das Postulat Girod an -, dass es eben vor allem keine Doppelzählungen gibt. Es geht natürlich nicht, dass wir einen Vertrag zur Kompensation machen, und das entsprechende Land lässt sich diese Kompensation auch anrechnen. Das wäre dann eben wirklich nicht vertrauensbildend. Die Glaubwürdigkeit können wir mit einem Bericht sicherstellen.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die die Auslandkompensation als klimapolitisches Instrument in ihrer Gesetzgebung verankert haben. Wir haben deshalb ein Interesse daran, dass dieses Instrument auch funktioniert. Im Prinzip leiten wir auch Gelder zugunsten des Auslands, zugunsten von Entwicklungsprojekten um, auch für Entwicklungsprojekte, die gleichzeitig Klimaprojekte sind. Wenn wir damit Kosten sparen bzw. eine Kompensation machen können, die im Inland heute nicht möglich oder noch nicht möglich ist, denke ich, macht das durchaus Sinn.
Der Wunsch, die Sicherheit zu haben, dass ein Zertifikat effektiv einer reduzierten Tonne CO2 entspricht, ist nachvollziehbar. Tatsache ist, dass es bei allen Kompensationsprojekten aber immer Unsicherheit geben wird. Für die Stärkung der Qualität der Projekte ist vor allem zentral, die Unsicherheiten so rasch und wirksam wie möglich zu verringern. Eine unabhängige Evaluation von drei der bisher fünf autorisierten Projekte läuft bereits, um genau dies zu tun. Mit der Annahme des Postulates rennen Sie also offene Türen ein. Wir werden das entsprechend ausdehnen.
Die Kompensation im Ausland leistet dann einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn es eben keine Doppelzählung gibt. Die Emissionsreduktionen dürfen nur der Schweiz und nicht auch noch dem Partnerland angerechnet werden, wie ich das schon gesagt habe. Das nehmen wir sehr ernst, und die Umsetzung dieses Postulates hilft uns dabei, das auch noch abzusichern.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Postulates und wünsche dem Postulanten, Herrn Girod, alles Gute.