Schaffner Barbara · Nationalrat · 2024-09-26
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte kurz ein Wort zur Verfassungsmässigkeit sagen, obwohl Herr Bundesrat Rösti das im Grunde schon sehr schön bestätigt hat. Sowohl in der Kommission wie auch in der Verwaltung oder in der Rechtswissenschaft besteht Einigkeit darüber, dass eine Förderung von elektronischen Medien auf der Grundlage des zitierten Verfassungsartikels möglich ist; diesbezüglich driftet die herrschende Rechtslehre nicht ab, wie das Herr Rutz angedeutet hat. Ebenfalls einig ist man sich darüber, dass die Fördermittel eben gerade nicht anhand inhaltlicher Kriterien vergeben werden, sondern gemäss objektiv messbaren quantitativen Grössen. Genau das wäre auf der Grundlage der Anzahl Journalistenstellen möglich, wie das im Rahmen der Diskussionen in Ihrer Kommission vorgeschlagen wurde. Wir möchten keine Unsicherheit schüren, indem wir die bestehende indirekte Presseförderung fix auf sieben Jahre begrenzen. Im Gegenteil, wir möchten ganz klar aufzeigen, wohin der Weg geht, und auch den Verlagen darlegen, wohin sie sich bewegen sollten. Das waren meine Ergänzungen zur Diskussion in der Kommission.
[VS]