Borer Roland · Nationalrat · 2003-06-11
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-11
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird die Mehrheit unterstützen. Geteilt ist die Fraktion in der Frage, wie hoch die Überschussbeteiligung sein muss, die weitergegeben wird. Warum ist die Fraktion in diesem Teil geteilter Meinung?
Derjenige Teil der Fraktion, der meint, dass diese 90 Prozent festgeschrieben werden sollen, ist der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, den Versicherern zusätzliches Kapital zur Verfügung zu stellen, das nicht weitergegeben werden muss. Wir haben die Reserven: Wir haben Schwankungsreserven, wir haben Längerlebigkeitsreserven, wir haben die Administrativkosten; alles wird eingerechnet. Danach, nach dem Abzug dieser Reserven, entstehen Überschüsse - nicht vorher, Herr Widrig, sondern nachher. Es ist für jenen Teil der Fraktion nicht nachvollziehbar, warum man von den reinen Überschüssen noch einmal Abzüge generieren muss. Das hat sich ein Teil der Fraktion überlegt.
Der andere Teil der Fraktion, der den Minderheitsantrag Widrig unterstützt, sagt: Wenn die Transparenz wirklich zu hundert Prozent umgesetzt wird, dann sieht man ja eigentlich, wie hoch der Überschuss ist, und man sieht auch, wie viel von diesem Überschuss gerechterweise weitergegeben werden muss.
In der Zielsetzung sind beide Teile der Fraktion - jener Teil, der die Mehrheit unterstützt, und jener Teil, der die Minderheit unterstützt - eigentlich der gleichen Meinung: Überschüsse gehören im Grundsatz dem Destinatär. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Eine Bemerkung zur Vorhaltung von Frau Kollegin Heberlein, allein aus wahltaktischen Gründen habe man jetzt AHV- und BVG-Revision aufgeteilt. Ich muss festhalten, dass dem nicht so ist.
Tatsache ist, dass die materiellen Gemeinsamkeiten von AHV-Revision und BVG-Revision erledigt sind. Es gibt keine Abhängigkeiten mehr, die zwingend darauf hinwirken, dass man das ganze Problem jetzt gemeinsam angeht. Es besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, dass man jetzt sagt, das BVG könne nicht abgeschlossen werden. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, auch bei einer Trennung der beiden Bereiche AHV und BVG könne man jetzt das BVG abschliessen, weil materiell keine unterschiedlichen Systeme und Abhängigkeiten mehr bestehen. Wenn also das BVG verzögert wird, wenn allenfalls eben dann die Anpassung eines Mindestzinssatzes angekündigt oder vorgenommen wird, ohne dass gleichzeitig die Transparenzregeln festgelegt werden, dann ist nicht der Nationalrat, der das aufteilen will, schuld, sondern der Ständerat, der trotzig sagt: Wir wollen jetzt die beiden Geschäfte zusammen erledigen.
Wir können heute das BVG erledigen, materiell gibt es überhaupt keine Gründe, an diesem gemeinsamen Vorgehen festzuhalten. Ich bitte die geschätzten Standesherren, hier auf unsere Linie einzuschwenken und dafür zu sorgen, dass wir im Bereich BVG auf den 1. Januar 2004 sauberen Tisch haben und weiter sauber vorgehen können.