Lexipedia

Sauter Regine · Nationalrat · 2024-09-27

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-27

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative Badertscher verlangt, dass im Lebensmittelgesetz eine rechtliche Grundlage geschaffen wird mit dem Ziel, die Deklaration von Flugtransporten einzuführen. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch einen informierten und - das ist das Ziel der Initiantin - nach Möglichkeit umweltgerechten Kaufentscheid treffen können. Flugtransporte bei Lebensmitteln sollen dadurch reduziert werden.

Ihre WBK gab der parlamentarischen Initiative am 18.[NB]November 2022 mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 30.[NB]Januar 2023 mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die WBK-N erarbeitete daraufhin einen Gesetzentwurf, wonach die Transportart von[NB]in[NB]die[NB]Schweiz importierten Lebensmitteln zu deklarieren ist.

Die Kommission nahm den Gesetzentwurf am 17.[NB]August 2023 mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung an und beschloss, eine Vernehmlassung zu eröffnen. An ihrer Sitzung vom 28.[NB]Juni 2024 nahm die Kommission Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen: Von 67 Stellungnehmenden sprachen sich 26 für und 41 gegen die Gesetzesänderung aus. Die Kommission kam daraufhin zum Schluss, das Anliegen nicht weiterzuverfolgen, dies unter anderem aus folgenden Gründen:

Erstens wird vorerst ein Alleingang der Schweiz, das heisst ohne entsprechende Regelung in der EU, als nicht zweckmässig angesehen. Die Schweizer Bestimmung wäre nur auf Lebensmittel anwendbar, die direkt auf dem Luftweg in die Schweiz importiert würden. Lebensmittel, die auf dem Land- oder Wasserweg befördert werden, wären nicht betroffen. Da es nicht möglich ist, die Rückverfolgbarkeit des Transportmittels für die gesamte Transportkette zu gewährleisten, würde ein Lebensmittel, das per Flugzeug in die EU importiert und dann auf der Strasse in die Schweiz transportiert wird, nicht unter diese Deklarationspflicht fallen.

Zweitens erachtet man die freiwillige Deklaration als ausreichend. Einige Schweizer Unternehmen des Gross- und Detailhandels und der Lebensmittelindustrie verzichten bereits heute auf den Flugimport von bestimmten Produkten oder deklarieren den Flugtransport freiwillig mit einem By-Air-Aufkleber; so können sie sich differenzieren. Konsumentinnen und Konsumenten, die auf diese Frage sensibilisiert sind, können so sehr gut einen informierten Kaufentscheid treffen, auch was die Wahl des entsprechenden Verkäufers betrifft. Es ist deshalb nicht nötig, daraus nun eine allgemeine Deklarationspflicht abzuleiten. Im Übrigen gibt bereits die Angabe des Herkunftslandes nützliche Informationen über ein Produkt: Dass Spargeln, die im Februar in den Geschäften liegen und aus Peru stammen, nicht zu Fuss kommen, dürfte wohl jedem einleuchten.

Drittens wird auch der ökologische Mehrwert einer solchen Deklarationspflicht infrage gestellt. Nur weil die Transportart nun angegeben wird, wird noch kein Gramm CO2 weniger ausgestossen.

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist die parlamentarische Initiative deshalb nicht nötig.

Eine Minderheit der Kommission war der Auffassung, dass die Deklaration des Flugtransports von Lebensmitteln eine massvolle Massnahme sei und auf einfache Art eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie eine umfassendere Information ermögliche. Für sie ist diese Massnahme ein gutes Mittel, um die Treibhausgasemissionen im Konsumbereich zu verringern. Deshalb beantragt die Minderheit, die Initiative an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik Rechnung trägt.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.