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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-06-11

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Das Projekt NFA strebt drei zentrale Ziele an:

1. eine gewisse Steuerharmonisierung, also die Verminderung der grossen und wachsenden Ungleichheit bei der Steuerbelastung zwischen den Kantonen;

2. einen Effizienzgewinn bei der staatlichen Leistungserbringung, bewirkt durch die Entflechtung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen und den damit verbundenen Aufgaben;

3. die Revitalisierung der Kantone als politische Akteure, worunter aber nicht die Revitalisierung des Kantönligeistes verstanden werden sollte, sondern die Revitalisierung der Problemlösungskapazität der Kantone.

Die Qualität des Projektes NFA muss sich daran messen lassen, ob diese drei Ziele erreicht werden.

Das erste Ziel, der Abbau der Steuerdisparitäten, wird klar verpasst. Zum einen ist die Harmonisierungswirkung von allem Anfang an relativ bescheiden, zum anderen aber - das fällt weit mehr ins Gewicht - weiss niemand, wie lange die Harmonisierungswirkung anhalten wird. Wir haben diese Frage in der Kommission mehrfach gestellt, die Antwort von allen möglichen Seiten war immer dieselbe: Wir wissen es nicht. Das war zweifellos eine ehrliche Antwort, weil die gewählte Harmonisierungsmethode ja bewusst nicht mit einem dynamischen Systemteil versehen wird. Hätte man die Angleichung der Steuerbelastung auf längere Zeit hinaus sichern wollen, dann hätte man z. B. ein Bandbreitenmodell einführen müssen. Das aber will die bürgerliche Mehrheit ebenso wenig, wie der Bundesrat es will. Ihr wahres Ziel heisst eben nicht Steuerharmonisierung, sondern Steuerwettbewerb. Der Steuerwettbewerb ist aber gerade jene Kraft, die die Belastungsunterschiede erzeugt oder zumindest verschärft. Damit aber ist das erste Ziel des Projektes NFA, die Steuerharmonisierung, ausser Reichweite, und das ist ein schwerer Mangel.

Auch das zweite Ziel, der Effizienzgewinn für Bund und Kantone, wird nicht erreicht. Zwar geben sich der Bundesrat, die Verwaltung und die Kantonsvertreter überzeugt, dass ein Effizienzgewinn erreicht werde. Nur, bemessen kann ihn niemand. Es war viel von Glauben und von Hoffen die Rede. Aber Hoffen und Glauben genügen uns nicht. Es stimmt uns nachdenklich, wenn sich ein zu Beginn des Projektes NFA in Aussicht gestellter Effizienzgewinn von annähernd 3 Milliarden Franken im Laufe der Kommissionsberatungen in nichts auflöst, dies aber nicht etwa wegen Kommissionsentscheiden, sondern bloss wegen einer realistischeren Beurteilung der Vorlage durch ihre Autoren.

Die Tatsache, dass mit dem NFA den Kantonen 1 Milliarde Franken ohne Zweckbindung übertragen wird, nährt bei uns die Befürchtung, dass am Schluss kein Effizienzgewinn herausschaut, sondern eine schlechtere Leistungsqualität. Das wird dann der Fall sein, wenn die Kantone, wie von uns befürchtet, unter dem Druck des Steuerwettbewerbs die zweckbindungsfreie Milliarde in Steuersenkungen statt in Dienstleistungen investieren.

Das dritte Ziel, die Revitalisierung der Kantone als politische Akteure, wird vielleicht erreicht, aber zu einem Preis, den wir nicht bezahlen wollen. Die Konkordate sind als Methode der interkantonalen Zusammenarbeit schon bisher nicht über alle Zweifel erhaben. Sie leiden ja offenkundig unter einem Demokratiedefizit, sie leiden aber auch unter einer zweifelhaften Problemlösungskapazität. Ich erinnere Sie an die Konkordate über Heilmittel oder Submissionen, die durch Bundesgesetze abgelöst werden mussten. Nun will das Projekt NFA das Instrument Konkordat in Gestalt der Allgemeinverbindlicherklärung zu einer neuen Staatsebene aufwerten. Konkordate sollen unter bestimmten Umständen landesweit Geltung erhalten können.

Wir halten diese Allgemeinverbindlicherklärung für überflüssig und falsch. Wenn etwas im ganzen Land gelten soll, dann haben wir dafür die Bundesgesetze, erlassen von den eidgenössischen Räten. Revitalisierung der Kantone kann gerade nicht heissen, sie zu einem "Ersatzbund" zu machen. Revitalisierung müsste heissen, die Kantone handlungsfähig zu machen, in den neuen, traditionelle Grenzen überschreitenden Räumen, genannt Region oder Agglomeration.

Weil die drei erwähnten Ziele nicht erreicht werden, bitten wir Sie, den Nichteintretensantrag zu unterstützen.