Leu Josef · Nationalrat · 2003-06-11
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion nehme ich Stellung zu einigen Argumenten, wie sie von der "Interessengruppe Sozialer Finanzausgleich" in der Spezialkommission NFA vorgetragen wurden und wie sie auch heute in den Voten der Minderheiten zum Ausdruck kamen.
Generell kann festgehalten werden, dass diese Interessengruppe wegen ihrer vorgefassten Meinungen, zum Teil falschen Annahmen sowie wegen fehlender Gesamtsicht nicht auf das erhoffte Echo stiess. Das ist offenbar der Grund dafür, dass wir in der heute beginnenden Plenardebatte erneut und nachgerade hartnäckig mit den gleichen und in den Kommissionsberatungen bereits widerlegten Behauptungen bedient wurden.
Ich greife drei solcher Behauptungen heraus.
Zur ersten Behauptung: Der NFA ist auch unter Ausklammerung des Sozialbereiches möglich. Diese Behauptung liegt den Minderheitsanträgen auf Nichteintreten und Rückweisung zugrunde. Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Begründung: Aufgrund der finanziellen Abhängigkeiten zwischen dem Finanzausgleich im engeren Sinn und der Aufgabenentflechtung kann der Bereich soziale Sicherheit nicht einfach aus dem NFA gekippt werden. Das ganze, für ein zukunftsfähiges föderales Staatswesen so wichtige Projekt wäre damit gefährdet. In der Aufgabenentflechtung dominiert volumenmässig der Bereich der sozialen Sicherheit neben dem Bereich des Verkehrs. Im Gegenzug zur Kantonalisierung der kollektiven Leistungen geht im Bereich der individuellen AHV- und IV-Leistungen jedoch auch ein sehr grosses finanzielles Volumen von rund 1,8 Milliarden Franken zum Bund über. Unter dem Strich resultieren für den Bund und die Kantone insgesamt nur marginale finanzielle Veränderungen. Wenn also die individuellen Leistungen der AHV und der IV in die volle Zuständigkeit des Bundes übergehen, so trägt der NFA der Skepsis der Sozialszene gegenüber einer dezentralen Umverteilung Rechnung. Andererseits trägt der NFA den empirisch untermauerten Argumenten der Befürworter eines wettbewerblich orientierten Föderalismus Rechnung, indem die kollektiven Leistungen der erwähnten Versicherungen in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Zur zweiten Behauptung der "Interessengruppe Sozialer Finanzausgleich": Da die Kantone mehr zweckfreie Mittel erhalten, drohe ein Leistungs- und Sozialabbau. Die Entgegnung lautet: Die durch die Aufgabenteilung zugewiesenen kollektiven Leistungen haben die Kantone zu erfüllen. Sie sind durch die Verfassung dazu verpflichtet. Ich erinnere insbesondere und stellvertretend für weitere Bestimmungen an Artikel 112b Absatz 3, wo festgelegt wird, dass das Gesetz die Ziele und, soweit nötig, die Grundsätze der Eingliederung festlegt. Die Kantone sollen nicht mehr einzelne Objekte zweckgebunden finanzieren, sondern in der Prioritätensetzung in den einzelnen Aufgabenbereichen mehr Spielraum gewinnen. Mindeststandards, obligatorische kantonale Behindertenkonzepte und die Pflicht zur interkantonalen Zusammenarbeit dienen als zusätzliche Sicherungsmechanismen gegen einen Leistungsabbau. Die unterschiedliche Umsetzung einer Bundesvorgabe wie beispielsweise des Anspruchs Behinderter auf Eingliederung und Schulung ist nicht mit Ungleichbehandlung, Leistungsabbau oder gar Willkür gleichzusetzen. Entscheidend ist doch, dass mit der Kantonalisierung der kollektiven Leistungen angepasste Lösungen vor Ort gefunden, neue Modelle entwickelt und die Kosten besser kontrolliert werden können.
Zur dritten Behauptung, es werde der Rechtsschutz für behinderte Personen abgebaut, halte ich als Entgegnung Folgendes fest: Heute ist im Bereich der kollektiven IV-Leistungen kein Rechtsweg für Invalide oder für Behindertenorganisationen vorgesehen. Mit dem NFA erfolgt eine klare Besserstellung, denn die Kantone müssen im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Konzepte für die Betroffenen, für die Institutionen und legitimierten Organisationen einen kantonalen Instanzenzug vorsehen. Invalide beziehungsweise ihre Vertreter sind somit zwingend schriftlich über ihre Rechte zu informieren. Fazit: Mit dem NFA wird somit der Aufbau des Rechtsschutzes im Bereich der kollektiven Leistungen möglich.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, diese wichtigen Projekte nicht zu gefährden und mit der Mehrheit der Spezialkommission NFA zu stimmen.