Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-06-11
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Die politische Institution Schweiz wurde seit ihrem Bestehen immer wieder punktuell, in verschiedenen kleinen Teilbereichen, verändert. Mit dem NFA wird, um in der Sprache des Baumeisters zu sprechen, an zwei nebeneinander liegenden Fronten der Grossbaustelle Schweiz gearbeitet. Das Projekt NFA wird die Institution Schweiz sowohl in staatspolitischer wie auch in finanzpolitischer Hinsicht verändern. Wenn man die Gesamtvorlage einer sachbezogenen Betrachtungsweise unterzieht, stellt man fest, dass sich aus den angestrebten staatspolitischen Veränderungen sehr oft zwangsläufig finanzpolitische Konsequenzen ergeben. Das Gleiche gilt selbstredend natürlich auch umgekehrt. Somit hat die Vorlage denn auch eine sehr hohe politische Bedeutung für unser Land und unser Volk.
Ich gehe in der Folge auf die staatspolitische Bedeutung der Vorlage ein. Wohl kein anderes elementares Instrument in unserem Staatsaufbau hat sich seit Bestehen unseres Bundesstaates so statisch, so unbeweglich und so festgefahren erwiesen wie die subsidiäre Verantwortlichkeit der drei Staatsebenen Gemeinde, Kanton und Bund. Die einzige Bewegung in diesem Bereich konnte in der Jahrzehnte andauernden Tendenz festgestellt werden, dass fast alles zu einer Verbundaufgabe zwischen zwei oder drei Ebenen erklärt wurde. Das führte unweigerlich zur unbefriedigenden Situation, dass Kompetenz und Verantwortung - sie sind staats- und finanzpolitisch betrachtet Zwillingsschwestern - vielfach nicht auf der gleichen Ebene oder, noch schlechter, auf mehr als einer Ebene angesiedelt wurden. Das hat zu einer unverkennbaren Schwächung des Föderalismus geführt. Vielfach weiss heute die Rechte - damit meine ich für einmal nicht die politische Rechte - nicht, was die Linke tut. Oder anders gesagt: Die Kantone fühlen sich in vielen Bereichen vom Bund und dort vor allem von der Verwaltung verbeiständet.
Das gleiche Schicksal beklagen wiederum die Gemeinden bei ihren Kantonen. Mit dem NFA wird in diesem Bereich Gegensteuer gegeben. Die notwendige Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen wurde in einem langen, zeit- und arbeitsaufwendigen Findungsprozess zwischen den beteiligten Institutionen gesucht und auch gefunden. Abschliessend betrachtet darf sich die staatspolitische Sisyphusarbeit sehen lassen.
Ich bin auch nicht der Meinung von Herrn Marti Werner, dass der NFA keine Probleme lösen werde. Dass neben den staatspolitischen Aspekten die finanzpolitischen Auswirkungen bei den Kantonen, bei ihren Regierungen und vor allem bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern wohl die grössere Beachtung finden als die staatspolitischen Konsequenzen, liegt nicht allein am Titel des Projekts. Es ist der Zeitgeist: Das Hemd ist bekanntlich der Haut näher als der Mantel. Trotz oder gerade wegen der finanzpolitischen Konsequenzen ist es nicht nur legitim, sondern auch unter allen staatspolitischen Titeln durchaus angebracht, dass sich mit dem NFA die Steuerschere zwischen den wohlhabenden und den leidenden Regionen und Kantonen wieder schliesst oder zumindest in absehbarer Zeit nicht weiter öffnet. Wenn wir unter dem staatspolitischen Mantel des NFA die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammenfassen, dann dürfen wir erwarten, dass die eine Hälfte in Zukunft willens ist, unter dem Titel Steuerwettbewerb eine Mehrbelastung in einem zumutbaren - ich betone: zumutbaren! - Ausmass in Kauf zu nehmen. Diese Erwartungshaltung gilt in mindestens dem gleichen Mass für die Geberkantone und ihre Einwohner, wenn es darum geht, nicht nur ein Bekenntnis abzulegen, sondern den ehrlichen Willen zu einem verhältnismässigen regionalen Ausgleich zu dokumentieren. Nur eine solidarische Schweiz ist auch eine gerechte Schweiz!
Ich will abschliessend Ihnen, Herr Bundesrat Villiger, für Ihren Einsatz für dieses Grossprojekt danken! Sie dürfen für sich in Anspruch nehmen, dass letztlich Ihre Beharrlichkeit dem Projekt in mehr als nur einer schwierigen Phase zum Durchbruch verholfen hat. Heute und morgen und bis mindestens ans Ende dieser Legislatur braucht es diese Beharrlichkeit Ihrerseits wohl auch noch. Nur in einem Bereich bitte ich Sie, auf eben diese Beharrlichkeit zu verzichten: Verschonen Sie die Schweizerische Eidgenossenschaft vor der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Artikel 189, auch wenn sie nur im Ansatz erkennbar ist. Das ist einer der Vorbehalte, welche die CVP-Fraktion anzubringen hat.
Wir sind für Eintreten und lehnen die anders lautenden Anträge der Ratslinken ab. Meine Kollegen Leu und Mariétan werden sich zu verschiedenen Teilbereichen noch im Detail äussern.
[PAGE 941]