Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-11
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Wenn wir heute nach beendigter Kommissionsarbeit eines mit Sicherheit sagen können, dann ist es dies: Das NFA-Projekt gefährdet auf alle Fälle die soziale Sicherheit in diesem Land. Die NFA-Vorlage erscheint zwar in einem finanztechnischen Mantel. Verschleiert wird dadurch jedoch die sozialpolitische Dimension dieser Vorlage. Allein bei den kollektiven Leistungen für die Behinderteneinrichtungen geht es immerhin um einen Transfer von 1,2 Milliarden Franken, bei den Sonderschulen um einen solchen von 600 Millionen Franken, und zwar um einen Transfer vom Bund zu den Kantonen. Was wird damit deutlich? Der Bund will sich im Bereich der sozialen Sicherheit finanziell entlasten und schiebt die Verantwortung einfach an die Kantone ab, ohne jedoch dafür einen verbindlichen Rahmen vorzugeben.
Kurz zusammengefasst unsere fünf wichtigsten Kritikpunkte, aufgrund derer wir Ihnen beantragen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar mit dem Auftrag, den gesamten Bereich der sozialen Sicherheit aus dieser NFA-Vorlage auszuklammern:
Zum ersten Kritikpunkt: Sozialpolitik auf einem Flickenteppich von 26 kantonalen Gesetzen kann gar nicht funktionieren und verliert an Effizienz. Weit schlimmer ist, dass die Betroffenen ihrer Rechte beraubt werden. Der Rechtsschutz ist mit diesen Verfassungsänderungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen in keiner Art und Weise gewährleistet. Entsprechende Anträge von unserer Seite wurden allesamt abgelehnt. Was damit passiert, ist absehbar: Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet und - weit schlimmer - der schwarze Peter wird am Schluss den Gemeinden zugeschoben, vor allem dann, wenn kantonale Sparvorlagen auf den Tisch kommen.
Zum zweiten Kritikpunkt: Die finanziellen Mittel, welche den Kantonen zugesprochen werden, sind an keinen Zweck gebunden. Das heisst, dass diese Gelder auch nicht im sozialpolitischen Bereich eingesetzt werden müssen, sondern zweckfremd - z. B. auch für Steuergeschenke an Gutverdienende - verwendet werden können. Sie wissen alle, dass dies heute bereits im brutalen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen an der Tagesordnung ist.
Zum dritten Punkt: bundesgesetzliche Regelungen, z. B. im Bereich der Invalidenversicherung, wie wir sie heute haben, werden mit dieser Vorlage, mit diesen Verfassungsänderungen ausgehebelt. Das heisst im Klartext, dass bewährte und überschaubare Finanzierungssysteme intransparent werden, das heisst auch, dass damit die Qualität gefährdet wird, und dass damit dem Sozialabbau Vorschub geleistet wird.
Zum vierten Punkt: Bei der neuen, vierten staatlichen Ebene, die eingeführt werden soll - also mit diesen interkantonalen Vereinbarungen -, können wir heute schon davon ausgehen, dass sie vor allem im Sozialbereich fatale Auswirkungen haben wird. Die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen fehlt heute bereits weitgehend, und für uns ist es immer noch so, dass Bundesgesetze wie beispielsweise das Invalidenversicherungsgesetz für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit gewährleisten.
Zum fünften Punkt: Mit dem Entscheid über die jetzige Verfassungsgrundlage kaufen wir die Katze im Sack, weil nämlich über die Rahmengesetzgebung, die darauf folgen soll, erst in einer nächsten Phase entschieden wird. Die Inhalte dieser Rahmengesetzgebung sind heute nicht bekannt. Damit sind auch die Konsequenzen für den Sozialbereich nicht absehbar.
Die drei wichtigsten Bereiche, die betroffen sind, sind die Sonderschulung, die Einrichtungen für Wohnen und Arbeiten von Behinderten und die Ergänzungsleistungen. Auf diese Punkte werden wir in der Detailberatung noch eingehen. Meine Damen und Herren: An der Basis brodelt es! Das beweist auch die kürzlich eingereichte Petition der "IG Sozialer Finanzausgleich", einem Zusammenschluss von verschiedenen sozialen Insitutionen auf gesamtschweizerischer Ebene. Diese "IG Sozialer Finanzausgleich" hat innert kürzester Zeit rund 178 000 Unterschriften gesammelt. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass es hier nicht einfach um eine parteipolitische Frage geht. Wenn es an der Basis brodelt, dann brodelt es auch bei bürgerlichen Vertretern und Vertreterinnen, die im Sozialbereich engagiert sind. Ich wünsche mir deshalb mehr Sensibilität bei den bürgerlichen Parteien hier in Bundesbern.
Stimmen Sie deshalb unserem Rückweisungsantrag zu, der den sozialen Bereich ausklammern will, solange die Fakten noch nicht auf dem Tisch sind und solange die Konsequenzen auch nicht absehbar sind.