Lexipedia

Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-11

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-11

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion teilt die Ansicht, dass die gegenwärtige Ordnung des Finanzausgleichs ihre Ziele immer weniger erreicht hat und es daher einer grundlegenden Reform bedarf. Seit dem Bestehen unseres Bundesstaates wurden mehr und mehr Aufgaben von untergeordneten staatlichen Ebenen auf die Ebene des Bundes verlagert, in den letzten Jahren mit einer immer höheren Kadenz. Zudem hat sich im Laufe der Zeit ein "Subventionsdschungelsystem" entwickelt, das falsche Anreize schafft und den sparsamen Umgang mit den finanziellen Ressourcen im Bereich der Subventionen eher bestraft als honoriert. Das Ergebnis sind laufend neue Steuer- und Abgabenerhöhungen.

Für die SVP-Fraktion steht bei diesem Reformprojekt aber die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen als Herzstück klar im Vordergrund. Sie stärkt den Föderalismus und die Bürgernähe, und beide haben in unserem System der direkten Demokratie nach wie vor eine grosse Bedeutung. Die Kantons- und die Gemeindeautonomie werden ebenfalls gestärkt. Zudem können Aufgaben des Staates besser den regionalen Erfordernissen angepasst und auch effizienter erledigt werden. Mit der Dezentralisierung, der Delegation von Verantwortung und Kompetenz, müssten nach Ansicht der SVP-Fraktion jedoch auch Effizienzgewinne erzielt werden. Daher bedauert es die SVP, dass ein ursprünglich versprochener Spareffekt von 2 bis 3 Milliarden Franken einer Vielzahl von teilweise eher fragwürdigen Kompromissen geopfert wurde und heute kein Spareffekt mehr beziffert werden kann.

Wie bereits erwähnt, wird mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen der Föderalismus gestärkt. Dieser Föderalismus hat vier Kernfunktionen:

1. Durch einen gesunden Wettbewerb unter den Kantonen und Gemeinden entstehen viele innovative Ideen für die Bewältigung von notwendigen Staatsaufgaben. Es muss nicht alles gleich sein.

2. Der Föderalismus verteilt die Staatsmacht auf die drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden.

[PAGE 939]

3. Der Föderalismus erlaubt es den Minderheiten und Regionen, ihr eigenes politisches Umfeld selber zu gestalten und damit ihre Identität und ihre regionalen Besonderheiten besser zu wahren.

4. Der Steuerwettbewerb unter den Kantonen sorgt dafür, dass die Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tendenziell eher tiefer ist. Wir sehen am Beispiel Deutschlands, wo eine materielle Steuerharmonisierung hinführen kann.

Begrüssenswert ist aus der Sicht unserer Partei auch, dass das Subsidiaritätsprinzip in der Bundesverfassung verankert wird. Die SVP-Fraktion hofft, dass damit der Bund künftig nur noch Aufgaben übernimmt, welche wirklich einer einheitlichen Regelung und der Bewältigung durch den Bund bedürfen. Insgesamt sollen hier zwanzig Aufgaben entflochten werden. Das heisst, die jeweilige Kompetenz und Aufgabe liegt entweder beim Bund oder bei den Kantonen.

Wir hätten es begrüsst, wenn die Aufgabenentflechtung noch etwas umfassender ausgefallen wäre und wenn noch mehr Aufgaben und Kompetenzen in die Autonomie der Kantone und Gemeinden überführt worden wären. Auf alle Fälle darf es nicht sein, dass wir jetzt in einem ersten Paket die Aufgaben und Verbundaufgaben zwischen den Kantonen einerseits und die Finanzströme anderseits regeln, und dass wir später bei der Beratung des zweiten Paketes, welches sich durch konkrete Gesetzesanpassungen mit der weiteren Aufgabenentflechtung befasst, zurückbuchstabieren.

Gerade weil wir an die Kraft und Effizienz des Föderalismus glauben, können wir die Befürchtungen, wonach die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen an die Kantone und Gemeinden weniger effizient ist und zu Nachteilen für Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes führen wird, nicht teilen. In dieser Sache können wir auch nicht durch eine Petition mit 170 000 Unterschriften umgestimmt werden. Für die SVP-Fraktion ist es wichtig, dass die Verbundaufgaben mit Lastenausgleich zwischen den Kantonen endgültig in der Bundesverfassung verankert werden. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang begrüsst es die SVP-Fraktion auch mehrheitlich, dass die Senkung des Quorums für das Ergreifen des Referendums durch die Stände, aber auch die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch die Hintertüre, wie dies in der bundesrätlichen Vorlage ursprünglich vorgesehen war, gekippt worden ist.

Bei der Neugestaltung des Finanzausgleiches müssen die Finanzströme weitgehend von der Zweckbindung abgekoppelt werden. Damit werden der finanzielle Handlungsspielraum und die Autonomie der Kantone bestimmt gestärkt. Für eine Zustimmung am Schluss der Beratungen ist aus Sicht der SVP Folgendes wichtig:

1. Die Neuverteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen muss konsequent und bis am Schluss realisiert werden.

2. Die Zweckbestimmung von bestimmten Steuern und Abgaben sollte noch klarer geregelt werden. Hierzu wird Kollege Baader Caspar einen Antrag stellen.

3. Eine materielle Steuerharmonisierung, wie dies von der SP einmal mehr gefordert wird, lehnen wir strikte ab. Für die Bemessung des Ausgleiches zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen soll vielmehr der Ressourcenindex dienen.

4. Als Herzstück des neuen Finanzausgleiches soll der Ressourcenausgleich die Disparitäten zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kantonen auf ein vertretbares Mass reduzieren. Bei der Bemessung 1998/99 würden 13 Kantone - nicht niemand, wie das Kollege Werner Marti ausgeführt hat - von diesem Ressourcenausgleich profitieren. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass die Höchstbeiträge der Geberkantone im Verhältnis zu den Beiträgen des Bundes beschränkt werden. Das ist eine gewisse Barriere und eine gewisse Sicherheit für die Geberkantone. Hier muss unbedingt mindestens die Lösung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, hineingebracht werden. Ansonsten wird die Mehrheit der SVP-Fraktion dem Ressourcenausgleich kaum zustimmen können.

5. Die SVP kann mit dem beantragten System des Lastenausgleiches grundsätzlich leben. Dieser erfolgt ja nach geographisch-topographischen Kriterien einerseits und nach soziodemographischen Kriterien andererseits. Die beiden Ausgleichsgefässe dürfen jedoch nicht festzementiert sein; sie müssen nach Vorliegen und Analyse des Wirkungsberichtes alle vier Jahre der aktuellen Situation angepasst werden können.

6. Einem Härteausgleich, wie er noch ganz am Schluss als Übergangsbestimmung in die NFA-Vorlage aufgenommen wurde, kann die SVP nur zustimmen, wenn er nach einer gewissen Anpassungszeit - z. B. nach fünf Jahren - degressiv gestaltet und dann auch zeitlich begrenzt wird - sonst ist das keine Übergangsbestimmung.

Wie bereits erwähnt, setzt sich die SVP-Fraktion mit dieser Vorlage für die Stärkung und Bewahrung des Föderalismus und für die Vielfalt unseres Bundesstaates ein. Daher beantragt sie Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.