Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2003-06-12
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
In der Hektik der Differenzbereinigung dürfen wir die Vorgeschichte nicht vergessen. Vor zwei Jahren erst sind wesentliche Änderungen des Importregimes in Kraft gesetzt worden, und der Bundesrat hat Mitte letzten Jahres bereits wieder eine Umstellung anvisiert, diesmal eine fundamentale. Man muss sich Rechenschaft darüber geben, was diese dauernde "Revisionitis" für die Betroffenen schlussendlich bedeutet. Die Umstellung vom System der Inlandleistung zur Versteigerung ist fundamental oder - wenn ich das noble Wort verwenden will - ein eigentlicher Paradigmawechsel. Heute soll derjenige importieren können, der auch einen Beitrag zur Vermarktung der Inlandprodukte leistet. Leider ist es morgen einzig derjenige, der über das nötige Kapital verfügt.
Es ist schnell gesagt, man werde versteigern. Das mag im Finanzmarkt und bei homogenen Produkten relativ einfach sein. In der Botschaft lesen wir aber, dass eine feinere Unterteilung der Teilkontingente und Richtmengen nötig sei, ebenso wie zeitliche Staffelungen in mehrere Tranchen, unter Berücksichtigung der Inlandproduktion. Es wird sich also nicht um eine Versteigerung, sondern um eine Vielzahl von Versteigerungen handeln.
Das alles zeigt doch, dass die Angelegenheit sehr, sehr kompliziert ist. Ob die kleinen und mittleren Unternehmen da mitmachen können, ist für mich mehr als fraglich. Ich sehe das offen gestanden nicht. Der Ständerat hat das auch nicht gesehen und darum einen vernünftigen Vorschlag gemacht. In der gegenwärtigen finanzpolitischen Situation müssen wir uns dem Prinzip beugen, dass zusätzliche Ausgaben mit Einsparungen oder zusätzlichen Einnahmen zu kompensieren sind.
Obwohl auch andere Kompensationen möglich und wahrscheinlich besser wären, kann ich die Überlegung bezüglich der Finanzierung der 50 Millionen Franken über die Versteigerungserträge nachvollziehen. Kein Verständnis habe ich aber dafür, dass man im gleichen Zug gerade das Dreifache in die Bundeskasse spielen will. Das ist weder nötig noch sinnvoll. Da ist es richtig, dass der Ständerat den Spielraum genutzt hat, um in einem Teilbereich Gegensteuer gegen die Nachteile des Versteigerungsverfahrens zu geben.
Persönlich bin ich überzeugt, dass das Versteigerungsverfahren den Bauern und dem Gewerbe schadet. Man muss jedenfalls zugute halten, dass diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind; sie lassen sich begründen. Diejenigen, die mit der Versteigerung liebäugeln, müssen zumindest zugestehen, dass hier Behauptung gegen Behauptung steht und dass wir den Status quo kennen, mit dem die Betroffenen leben können. Die konkreten Auswirkungen der Versteigerung sind aber unbekannt. Deshalb ist die vom Ständerat vorgesehene Notbremse unabdingbar, wenn es nun unausweichlich wird, auf das Versteigerungsverfahren umzustellen. Wenn sich die Konzentration der Importe verschärft - was wir befürchten, aber der Bundesrat nicht unbedingt erwartet -, dann kann die Situation damit korrigiert werden. Dieselbe Möglichkeit besteht, wenn die Zahl der Konkurrenten im Importgeschäft drastisch sinkt. Der Bundesrat erwartet das Gegenteil. Ich befürchte eine Reduktion auf wenige grosse Player.
Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen. Ich habe auch den Antrag der Minderheit I unterzeichnet. Ich möchte mir noch die Ausführungen des Bundesrates anhören und wäre gegebenenfalls bereit, auf den Minderheitsantrag II zu verzichten, wenn ich feststelle, dass der Antrag der Minderheit I doch mindestens Teile unseres Anliegens aufgenommen hat.