Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-12-02
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-02
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen als Berichterstatter über die Beratung der SPK zur vorliegenden Motion Würth berichten. Die Kommission hat die Motion an ihrer Sitzung vom 25.[NB]Oktober 2024 behandelt. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, der Motion zuzustimmen.
Was will die Motion? Sie möchte im Gegensatz zu anderen hängigen Vorstössen nicht an der Grundlage zur Gewährung des Schutzstatus S rütteln. Dem Motionär geht es ganz offensichtlich um die Bekämpfung gewisser Fehlentwicklungen, dies mit dem Ziel, die generelle Akzeptanz des Schutzstatus S in der Bevölkerung nicht zu verlieren. Der Motionär möchte, dass der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wiedererlangt werden kann, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer - der Motionär spricht exemplarisch von einer Dauer von 14 Tagen - aus der Schweiz ausreist, wenn eine Person Rückkehrhilfe oder andere rückkehrorientierte Hilfe bezogen hat oder wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt worden ist. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird.
Der Ständerat hat der Motion am 12.[NB]Juni 2024 mit 29 zu 11 Stimmen zugestimmt. Unser Rat hat am 24.[NB]September 2024 einer gleichlautenden Motion Paganini mit 131 zu 62 Stimmen ebenfalls zugestimmt.
Für die Mehrheit der SPK ist der Inhalt der Motion nach wie vor aktuell. Die Rückmeldungen aus Kantonen und Gemeinden sprechen eine klare Sprache: Auch wegen missbräuchlichen Verhaltens weniger Schutzsuchender geraten die Vollzugsorgane an ihre Grenzen. So gibt es etwa Rückmeldungen, wonach Schutzsuchende, die in einer zugewiesenen Wohnung lebten, quasi über Nacht in die Ukraine zurückreisten und in der Wohnung Chaos und Verwüstung hinterliessen. Genauso plötzlich kam die Familie wieder zurück in die Schweiz und wurde der gleichen Gemeinde zugewiesen, woraufhin die nächste Wohnung ruiniert wurde. Man kann vor solchen Sachverhalten schon die Augen verschliessen, aber damit tut man der Sache keinen Gefallen.
Etwas besser sieht es mittlerweile offenbar bei der Aufdeckung missbräuchlich erlangter Ausweispapiere aus. Es darf nicht sein, dass Menschen, die weder Ukrainisch sprechen noch je in der Ukraine gelebt haben, sich in der Ukraine echte Ausweispapiere beschaffen, um dann als Schutzsuchende vom Schutzstatus S profitieren zu können. Es ist gut, dass hier im Verlauf des Jahres begonnen wurde, genauer hinzuschauen. Für das Parlament bietet die vorliegende Motion die Möglichkeit, hier unmissverständlich klarzumachen, wo die Grenzen liegen und was nicht akzeptiert werden kann. Damit das nochmals erwähnt ist: Das Thema der Motion ist der Erhalt der Akzeptanz des Schutzstatus S in der Bevölkerung. Die Kommission unterstützt die Motion deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Minderheit, die ihre Argumente heute separat darlegen kann - Kollegin Schläfli wird das dann machen -, erachtet die Motion, wie übrigens auch der Bundesrat, als unnötig, weil dem Anliegen bereits mit den bestehenden Regeln Nachachtung verschafft werden könne.
Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie aber, der Motion heute zuzustimmen.