Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-12-03
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-03
Wortprotokoll
Die Zielsetzung des geplanten Foltergütergesetzes ist unbestritten. Umstritten ist, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, ob es auf Gesetzesstufe Handlungsbedarf gibt oder nicht. Der Entwurf des Foltergütergesetzes orientiert sich, wie der Kommissionssprecher ebenfalls bereits gesagt hat, am Inhalt der Anti-Folter-Verordnung der EU. Die EU kontrolliert die gleiche Güterliste wie die Schweiz. In der Schweiz gibt es das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial, das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter, es gibt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe.
Diese Bundesgesetze erfassen auf Gesetzesstufe die Güterliste, die die Anti-Folter-Verordnung der EU erfasst, also die primären und sekundären Foltergüter sowie die Arzneimittel, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat. Wir brauchen meines Erachtens kein neues Gesetz. Was reguliert ist, muss nicht noch einmal reguliert werden. Es braucht keine Doppelspurigkeiten und kein Zuständigkeitsgerangel auf Gesetzesstufe. Die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein. Mit den heutigen Gesetzen, die ich aufgezählt habe, sind sie klar geregelt. Es braucht ebenfalls keine unnötigen Schnittstellen, die erfahrungsgemäss zu unnötiger Bürokratie und insbesondere zu unnötigen Verzögerungen führen.
Die Aussage in der Kommission, es bestünde beispielsweise bei den Reizstoffen eine Lücke hinsichtlich der potenziellen Verweigerungskriterien, ist schlichtweg falsch, Herr Bundesrat. Das habe ich kontrolliert, und zwar mit Fachexperten, die die EU-Verordnung bestens kennen. Diese Experten haben ganz klar gesagt, dass das auf Verordnungsstufe geregelt werden kann.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, aufzuzeigen, wie unsere Rechtsordnung aussieht. Es gibt die Gesetze, und es gibt die Verordnungen. Es wurde gesagt, es gebe Lücken. Diese bestehen jedoch nicht auf Gesetzesstufe. Allfällige Lücken können höchstens auf Verordnungsstufe bestehen und müssen daher auch auf Verordnungsstufe geschlossen werden. Das ist unser System, Herr Bundesrat. Wir machen hier im Parlament Gesetze, und Sie haben die Möglichkeit, allfällige Lücken - dass solche bestehen, bezweifle ich ebenfalls - auf Verordnungsstufe zu schliessen. Das Beispiel mit den Reizstoffen habe ich genannt: Es wird einfach gesagt, das könne dann nicht umgesetzt werden. Auf Gesetzesstufe ist das klar geregelt. Wenn Handlungsbedarf besteht, haben Sie, Herr Bundesrat, die Kompetenz, eine solche allfällige Lücke zu schliessen.
Ich bitte Sie daher, hier meiner Minderheit zu folgen und nicht einzutreten.
Ich erinnere an die Versicherungsaufsicht. Niemand hatte daran gedacht, dass zwei Institutionen, die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge und die Finma, zuständig sind. Niemand hatte daran gedacht. Wir mussten im Nachhinein feststellen, dass diese Institutionen das Gleiche machen. Ein solches Zuständigkeitsgerangel bzw. solche Doppelspurigkeiten brauchen wir nicht. Das ist nur einer der Bereiche, in denen es heute Doppelspurigkeiten gibt, obwohl wir das nicht wollten. Niemand - niemand von der Verwaltung, kein Bundesrat und niemand im Parlament - hatte daran gedacht, dass es dort Doppelspurigkeiten gibt.
Das möchte ich bei diesem Gesetz, das wir in der Kommission genau angeschaut und des Langen und Breiten diskutiert haben, vermeiden. Wir sind zu unterschiedlichen Ansichten gekommen, aber wir müssen es genau anschauen: Was müssen wir auf Gesetzesstufe machen? Was kann der Bundesrat auf Verordnungsstufe machen?
Ich bin mehr als hundert Prozent überzeugt, dass Sie, Herr Bundesrat, die allfälligen Lücken, die in der Kommission aufgezählt wurden und die immer wieder vorgebracht werden, auf Verordnungsstufe schliessen können. Ich bitte Sie, das entsprechend durchzuziehen. Deshalb brauchen wir meines Erachtens kein neues Gesetz. Wir haben alles klar geregelt, vor allem die Zuständigkeiten.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.