Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-12-03
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir beraten heute das Freihandelsabkommen mit Indien. Unterzeichnet wurde es am 10.[NB]März 2024 in Delhi. Es ist ein aussergewöhnliches Abkommen. Der Begriff "Meilenstein" ist hier durchaus angebracht. Das Abkommen ist aus wirtschaftspolitischer Perspektive von zentraler Bedeutung. Indien ist einer der wichtigsten und grossen Märkte. Es ist das bevölkerungsreichste Land. Das alles wissen Sie selbstverständlich. Indien hat 1,4 Milliarden Einwohner, während die Schweiz zusammen mit den EFTA-Staaten auf 15 Millionen Einwohner kommt. Gleichzeitig hat Indien ein beachtliches Wachstums- und Entwicklungspotenzial. Das prognostizierte Wachstum von Indien beläuft sich auf durchschnittlich 6 bis 9 Prozent pro Jahr. Der Exportanteil der Schweiz für Indien liegt im Moment bei 0,7 Prozent. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind somit durchaus beeindruckend.
Mit dem Abkommen schliessen wir für die Schweizer Wirtschaft eine grosse Lücke auf der Exportkarte. Wir verbessern damit die Rahmenbedingungen für den Handel beim Warenverkehr substanziell, indem wir für 95 Prozent der Schweizer Exporte die Zölle abschaffen oder substanziell senken. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als es das erste Abkommen von Indien mit europäischen Partnern ist. Weder die EU noch Grossbritannien konnten bisher ihre Verhandlungen mit Indien abschliessen. Es ist die Schweiz als Mitglied der EFTA, die auf diesem Weg vorangeht. Wir schaffen damit einen komparativen Vorteil für die Schweizer Exportwirtschaft für die nächsten Jahre. Das ist für unsere Exportwirtschaft, die mit dem starken Franken zu kämpfen hat, entscheidend. Der weltweite Protektionismus wird in der angespannten Weltlage weiter zunehmen, so viel scheint aktuell zumindest sicher - ob uns das gefällt oder nicht. Gleichzeitig schwächelt der Multilateralismus gerade auch in Bezug auf die Handelsbeziehungen. Umso wichtiger ist es, dass wir zur Sicherung unseres Wohlstandes die Aussenbeziehungen diversifizieren und den Zugang zu verschiedenen Märkten sichern.
Das Abkommen mit Indien ist deshalb mehr als einfach ein weiteres Abkommen. Dieses Abkommen hat aufgrund der Grösse und der Weltlage von Indien eine Signalwirkung und ist für die Schweiz von strategischer Bedeutung.
Der Bundesrat legt uns aber auch ein Freihandelsabkommen vor, das handwerklich innovativ und mutig ist. Vielleicht ist es sogar ein kleines Kunststück. Die Schweiz und die EFTA-Staaten verankern mit dem Abkommen das Ziel einer Investitionsförderung von 100 Milliarden Dollar und der Schaffung von einer Million Arbeitsplätzen in 15 Jahren. Das ist ein vollkommen neuer Ansatz. Damit lösten nach 16 Jahre dauernden Verhandlungen alle Beteiligten den gordischen Knoten im eigenen und im gemeinsamen Interesse.
Natürlich müssen sich für den erfolgreichen Abschluss immer verschiedene Puzzleteile zusammenfügen. Eines davon ist ein "window of opportunity", das sich vor den indischen Wahlen letzten Frühling öffnete. Ein weiteres entscheidendes Puzzleteil waren die persönlichen Beziehungen. Beide waren entscheidend für den Abschluss.
Das vorliegende Abkommen ist ein guter Kompromiss. Kompromisse suchen können wir. Das liegt in unserer politischen Kultur, wie sich auch hier zeigt. Es liegt eine Verhandlungslösung im Interesse beider Länder vor. Ich erläutere Ihnen zusammenfassend die wesentlichen Verhandlungsresultate des Abkommens.
Der wohl wichtigste Teil des Abkommens ist aus Schweizer Sicht der verbesserte Marktzugang im Warenverkehr für knapp 95 Prozent der Produkte. Für fast 85 Prozent der Produkte werden nach Ablauf der Frist sämtliche Zölle wegfallen. Heute belaufen sich die Zölle mehrheitlich auf etwa 20 Prozent. Das ist beeindruckend, umso mehr, als die Schweiz aufgrund der erfolgten Aufhebung der Industriezölle vor ein paar Jahren kaum mehr Verhandlungsspielraum hatte. Beispiele sind der verbesserte Marktzugang für alle pharmazeutischen Produkte, der Wegfall der Zölle für die meisten Maschinen, die vollumfängliche Zollbefreiung der Schweizer Uhren sowie ein verbesserter Marktzugang für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wie Schokolade oder Kaffeekapseln. Die Verbesserung des Marktzugangs führt bei Schweizer Unternehmen zu einer Entlastung von bis zu 167 Millionen Franken.
Die Schweiz sicherte Indien einen zollfreien Marktzugang für alle Industrieprodukte zu. Hier wird vertraglich festgehalten, was mit der Aufhebung der Industriezölle bereits erfolgt ist. Zudem gab es in ausgewählten und nicht sensitiven Bereichen der Landwirtschaft ebenfalls Zollerleichterungen. Der Verhandlungsdruck war hier nicht besonders gross. Indien steht selbst vor der Herausforderung, sein bevölkerungsreiches Land ernähren zu können. Im Bereich der Dienstleistungen führt das Abkommen insbesondere zu mehr Rechtssicherheit. Im Finanzbereich führt das Abkommen zu klareren Fristen und mehr Transparenz bei Lizenzen und Bewilligungen. Besonders von Interesse ist für die Schweizer Industrie auch die Zulassung von Installations- und Wartungspersonal [PAGE 1007] für Maschinen. Die genannten Punkte des Abkommens mit Indien bewegen sich alle im klassischen Rahmen von Freihandelsabkommen.
Es ist das Kapitel zur Investitionsförderung und Zusammenarbeit, das das Abkommen mit Indien zu einem innovativen und auch mutigen Abkommen macht, wie ich das auch eingangs erklärt habe. Hier hat das Schweizer Verhandlungsteam neue Wege beschritten. Es ist ein Ansatz, den wir bisher nicht kennen, ein Ansatz, der den Durchbruch ermöglicht hat. Ohne dieses Kapitel wäre das Abkommen mit Sicherheit nicht zustande gekommen.
Kern des Kapitels ist das gemeinsame Ziel der Schweiz und der EFTA-Staaten, in den nächsten 15 Jahren 100 Milliarden Dollar an privaten Investitionen auszulösen und eine Million Arbeitsplätze zu schaffen. Dieses Ziel ist selbstredend ambitioniert. Es aufzunehmen war aber gerade auch deshalb nötig, weil die Schweiz aufgrund der Abschaffung der Industriezölle beim Warenverkehr kaum mehr Spielraum hatte. Zudem hätte Indien im Bereich der Arbeitsmigration, in dem die Schweiz aus bekannten Gründen keinen Spielraum hat, gerne mehr Konzessionen gehabt. Mit dem gewählten Ansatz mittels Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort konnte auch einem Kerninteresse von Indien entsprochen werden. Denn Indien ist nicht nur ein grosses, sondern vor allem auch ein sehr junges Land. Diese junge Bevölkerung braucht vor allem eines, und das sind Jobs, Arbeitsplätze. Das ambitionierte Ziel im Abkommen soll einerseits mit der Förderung von Investitionen vonseiten der Schweiz und der EFTA-Staaten und andererseits mit der Verpflichtung Indiens, ein günstiges Investitionsklima zu schaffen, erreicht werden. Die Vorarbeiten hierzu sind bereits angelaufen.
Von besonderer Sensibilität ist beim Freihandelsabkommen mit Indien die Thematik des geistigen Eigentums. Das war mit ein Grund, warum die Verhandlungen mit Indien lange Zeit blockiert waren und ein Abschluss unrealistisch erschien. Die Ausgangslage hat sich hier nach 16 Jahren verändert. Einerseits konnten nun umfassende Bestimmungen über den Schutz und die Durchsetzung von geistigem Eigentum ins Abkommen integriert werden. Entscheidend ist hier die Sicherung des sogenannten "Working the patent"-Prinzips. Das bedeutet, dass der Patentschutz auch dann gesichert ist, wenn ein Produkt nicht in Indien produziert wurde. Das ist eine zentrale Errungenschaft im Abkommen. Andererseits hat in Indien in den letzten 16 Jahren der Verhandlungen auch eine Entwicklung stattgefunden. Indien will sich zunehmend in Richtung Innovationsnation entwickeln und gewichtet deshalb die Fragen des geistigen Eigentums deutlich höher. Die Fragen des geistigen Eigentums wurden in der Kommission vertieft diskutiert, und es wurden entsprechende Zusicherungen gemacht.
Schliesslich enthält das Abkommen auch Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Die Herausforderungen im Bereich Menschenrechte und Umwelt sind auch in Indien gross. Die Freihandelsabkommen der letzten Jahre ermöglichten gerade im Bereich der Nachhaltigkeit grosse Fortschritte, auch weil das Parlament genau das immer wieder einforderte. Die Notwendigkeit von Fortschritten im Bereich der Nachhaltigkeit kam jüngst auch bei Volksabstimmungen, so etwa beim knappen Ausgang der Abstimmung zum Freihandelsabkommen mit Indonesien, zum Ausdruck.
Das Nachhaltigkeitskapitel im Abkommen ist insofern erfreulich, als Indien zum ersten Mal in einem Freihandelsabkommen rechtsverbindlichen Bestimmungen zustimmte. Das Abkommen mit Indien entspricht im Wortlaut aber nicht den jüngsten Abkommen wie etwa jenem mit Moldau, was in der Kommission kritisch hinterfragt wurde. Hierzu ist jedoch festzuhalten, dass die Verhandlungen mit Indien bereits vor 16 Jahren begannen und dass auf den Kapiteln von 2014 aufgebaut wurde. In der Kommission wurde uns jedoch von der Verwaltung bestätigt, dass das Kapitel in der Substanz den aktuellen Nachhaltigkeitsbestimmungen anderer Freihandelsabkommen entspricht.
Im Abkommen wird unter anderem bekräftigt, dass die internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Arbeit, Umwelt und Klimaschutz respektiert werden. Enthalten sind auch übliche Verpflichtungen wie jene, wonach Umwelt- und Arbeitsstandards nicht gesenkt werden dürfen, um den Handel zu fördern. Schliesslich wird für die Umsetzung des Kapitels ein Unterausschuss gegründet. Damit können diese Themen regelmässig mit Indien diskutiert werden, und es kann die Umsetzung verbessert werden. Es ist kein Expertenpanel, was dem Topstandard entsprechen würde. Der Unterausschuss ist jedoch eine valable Alternative dazu.
In der Kommission wurde ein Ordnungsantrag gestellt, das Abkommen bis zum ersten Quartal 2025 zu sistieren, nämlich bis der Bericht zum Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen vorliegt. Der Antrag wurde mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Sie entnehmen meinen Ausführungen, dass Ihre APK-S das Abkommen insgesamt sehr positiv beurteilt. Gerne nutze ich auch die Gelegenheit, an dieser Stelle dem Bundesrat und dem Verwaltungsteam für den grossen Einsatz über all die Jahre zu danken.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Freihandelsabkommen mit der Republik Indien zuzustimmen.