Schmid Martin · Ständerat · 2024-12-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-03
Wortprotokoll
Ich kann dem Lob, das unser Rat dem Bundesrat zu den vorherigen Geschäften ausgesprochen hat, zustimmen. Auch bei diesem Geschäft, bei dem es um den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung geht, hat der Bundesrat eine Meisterleistung vollbracht. Wir behandeln nicht nur das Abkommen, sondern auch den Entwurf 2, den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Gewährung einer staatlichen Garantie im Rahmen des Abkommens über Solidaritätsmassnahmen zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Als dritter Entwurf ist über den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung von Solidaritätsmassnahmen im Rahmen dieses besagten Abkommens zu beschliessen.
Der Bundesrat hat dieses trinationale Abkommen im Jahr 2024 verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Das Abkommen käme nur in einer schweren Gasmangellage zum Einsatz, nachdem alle im Inland möglichen Massnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs ergriffen wurden. Dazu zählen die Umschaltung von Zweistoffanlagen, Verbote und Verwendungsbeschränkungen sowie die Kontingentierung der Gas verbrauchenden Industrie. Das Abkommen ermöglicht es der Schweiz, Deutschland und Italien bei Bedarf um Solidarität zu ersuchen, damit geschützte Schweizer Kundinnen und Kunden im Notfall weiter mit Gas versorgt werden könnten. Nicht einbezogen ist Frankreich; diesbezüglich gelten spezielle Regeln. Auch mit Österreich, das aber viel weniger wichtig für die Gasversorgung in der Schweiz ist, konnte das Abkommen nicht abgeschlossen werden. Im Gegenzug können die beiden anderen Länder im Notfall die Schweiz um Gaslieferungen anfragen.
Damit Solidaritätsleistungen in einem Notfall effektiv in Anspruch genommen werden können, sind zwei Verpflichtungskredite notwendig, die wir hoffentlich nie brauchen werden. Der erste Kredit über 300 Millionen Franken würde für eine Staatsgarantie benötigt. Bei freiwilligen Solidaritätsmassnahmen könnte der Bund damit den Kauf von Gas absichern. Der zweite Kredit über eine Milliarde Franken würde insbesondere allfälligen Entschädigungen dienen, die der Bund für hoheitliche Massnahmen leisten müsste, die in Deutschland oder Italien zugunsten der Schweiz ergriffen würden. Die finanziellen Lasten des Bundes wären bei beiden Krediten nur temporär. Bei Gaslieferungen von[NB]Deutschland[NB]oder[NB]Italien[NB]in[NB]die[NB]Schweiz[NB]würden die Kosten letztlich durch die inländischen Empfänger getragen. Bei Gaslieferungen der Schweiz wäre der Bund berechtigt, die Kosten den ausländischen Vertragspartnern in Rechnung zu stellen. [PAGE 1011]
Unsere Kommission hat das Abkommen und die zwei Verpflichtungskredite geprüft und dem Rat einstimmig zur Genehmigung vorgelegt. Ich durfte die Berichterstattung übernehmen und lege gleichzeitig offen, dass ich als Präsident des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie eine spezielle Beziehung zu diesem Geschäft habe. Aber ich möchte auch darauf hinweisen - das geht manchmal unter -, dass die Gasversorgung in den Händen der Städte und[NB]Gemeinden[NB]liegt;[NB]man muss nur einmal die grossen Stadtwerke anschauen. Die allerwenigsten sind private Unternehmungen.
Die Kommission hat das Abkommen geprüft und gerade im Gasbereich festgestellt, dass wir in der Schweiz keine nennenswerten Kapazitäten zur Produktion oder Speicherung von Gas haben und dass wir für die Versorgung auf die Nachbarländer angewiesen sind. Deshalb begrüsst die Kommission auch ausdrücklich dieses Abkommen und die Solidarität, wodurch in schweren Mangellagen Hilfe gesprochen werden kann. Das ist ein wertvoller Beitrag an die Versorgungssicherheit, denn letztlich geht es auch um die Versorgung der Haushalte und die Versorgung unserer Bevölkerung mit dieser immer noch wichtigen Energiequelle. Auch wenn wir auf dem Kurs der Defossilisierung sind, ist Gas für die Schweizer Volkswirtschaft und die Schweizer Haushalte noch immer eine eminent wichtige Energiequelle. Das Solidaritätsabkommen ermöglicht es, die geschützten Kunden und Kundinnen, die Privathaushalte sowie auch die Spitäler und Blaulichtorganisationen zu versorgen. Auf diese Solidarität kann sich die Schweiz dann berufen.
Die Kommission hat gleichzeitig auch festgestellt, dass es wichtig wäre, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Massnahmen zur kurzfristigen Energieversorgung sicherstellen zu können. Wichtig wäre zudem die Klärung der Zuständigkeiten bei Uneinigkeit betreffend den Zugang zum Gasnetz. Das sind zwei Detailanträge, die wir im Rahmen der Detailberatung noch anschauen werden.
Die Vorlage - ich habe es schon erwähnt - enthält auch zwei Verpflichtungskredite. Diese Verpflichtungskredite sind nur temporär und werden hoffentlich nie gebraucht, denn das Abkommen ist ja nur für den Notfall gedacht. Aber wir[NB]müssen[NB]heute[NB]schon die Grundlagen dafür schaffen, sodass die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Solidaritätsabkommen, wie wir es vorhin schon gehört haben, auch aus meiner Sicht eine weitere Meisterleistung des Bundesrates ist. Der Bundesrat bekommt ja nicht immer viel Lob, aber in Bezug auf dieses Abkommen ist es ihm gelungen, im europäischen Kontext und in einer ganz wichtigen Angelegenheit ein trinationales Abkommen mit zwei europäischen Ländern abzuschliessen. Natürlich hat es mir persönlich auch wahnsinnig gut gefallen, dass er eine Schiedsgerichtslösung installieren konnte, die in diesem trinationalen Abkommen nicht auf dem EuGH beruht. Ich muss dem Bundesrat auch in dieser Hinsicht ein Kränzchen winden.
Kritiker werden zu Recht sofort einwenden, es sei ja kein europäisches Abkommen. Das ist richtig. Aber dieser Erfolg darf trotzdem nicht unter den Scheffel gestellt werden. Es ist aus meiner Sicht ein richtig gutes Abkommen. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Die Trumpfkarte war vielleicht auch hier die seit 1970 bestehende Transitgasleitung, welche sehr viel Gas zwischen Deutschland und Italien durch die Schweiz leitet. Mehr als 90 Prozent des Durchflusses dienen den[NB]anderen[NB]Ländern,[NB]die[NB]Schweiz nimmt nur einen kleinen Anteil in Anspruch, sie nimmt hier aber eine wichtige Scharnierrolle ein.
Es geht der Kommission insbesondere darum, aus den Erfahrungen aus dem Jahr 2022 im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, als der Gasmarkt ausser Rand und Band geriet, die richtigen Lehren zu ziehen. Die Kommission will mit diesem Abkommen die Resilienz der Schweizer Gasversorgung stärken.
Dann gibt es auch noch die beiden Spezialanträge. Dabei geht es darum, dass wir, selbst wenn im nächsten Winter eine Krise eintritt, die nötigen Rechtsgrundlagen haben und entsprechend aufgestellt sind. Es geht also darum, dass wir die richtigen Lehren aus den letzten Krisenmonaten ziehen. Dieses Abkommen ist ein erster Schritt, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu stärken. In einem solch kritischen, teilweise auch europa- und weltpolitisch schwierigen Umfeld ist das die richtige Massnahme.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig Eintreten auf das Abkommen sowie die Verabschiedung der beiden Verpflichtungskredite. In der Detailberatung[NB]werde[NB]ich[NB]mich[NB]noch[NB]zu den zusätzlichen Anträgen der Kommission zum Energiegesetz und zum Rohrleitungsgesetz äussern.