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Schmid Martin · Ständerat · 2024-12-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-03

Wortprotokoll

Sie sehen hier, dass Ihnen die Kommission beantragt, im Energiegesetz zusätzlich festzuhalten, dass der Bundesrat die Energiewirtschaft zur Ergreifung und Umsetzung von Massnahmen zur [PAGE 1013] Sicherstellung der kurzfristigen Energieversorgung verpflichten kann. Es geht darum, die richtigen Lehren aus der Ukraine-Krise zu ziehen.

Gerade im Gasbereich zeigte sich, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht vorhanden waren, um in der Krise reagieren zu können. Trotzdem verstanden es der Bundesrat und die Gasbranche, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um in dieser Krise auch ohne vorhandene gesetzliche Grundlagen weiterhin die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das ist das oberste Credo. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ja die Gemeinden und Städte die Eigentümer der Gasversorgungsunternehmen sind, welche das für ihre Bevölkerung wahrnehmen.

Der Bundesrat erliess dann aufgrund der Taskforce, die gebildet worden war, eine Sicherstellungsverordnung. Die Sicherstellungsverordnung hat aber keine genügende gesetzliche Grundlage. In einer Aktennotiz, welche im Nachgang zur Kommissionssitzung an die Kommission gesendet wurde, hält die Verwaltung Folgendes fest: "Artikel 4 der Sicherstellungsverordnung hält fest, dass die regionalen Gasnetzbetreiber Aufwendungen, die ihnen im Rahmen der Sicherstellungspflicht entstehen und nicht anderweitig kompensiert werden können, in die regionalen Netznutzungsentgelte einrechnen können." Dieser Artikel ist aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage rein deklaratorisch und entbindet nicht von allen Verpflichtungen im Rahmen des Kartellgesetzes. Das war das Problem, weshalb wir auch in der Kommission diskutierten, dass diese Unsicherheiten für die Zukunft bereinigt werden sollen.

Die Verwaltung argumentierte dort schon, das Thema werde später im Rahmen des Gasversorgungsgesetzes gelöst, da der Bundesrat dies in die Legislaturplanung aufgenommen habe. Der Bundesrat weiss aber selbst, dass er das Gasversorgungsgesetz schon in früheren Legislaturplanungen auf der Traktandenliste hatte. Bis heute ist es immer noch im Bundesrat und noch nicht in der Gesetzesrealität angekommen. Der Kommission geht es nur darum, jetzt diese gesetzlichen Lücken, die man in der Krisensituation erkannt hat, zu schliessen, gerade auch bei einer Anwendung des Solidaritätsabkommens. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Zweitrat das noch optimieren kann, wenn Sie dem zustimmen. Es gibt auch Hinweise, wie man das besser formulieren könnte.

In der Aktennotiz, die dann auch der Kommission unseres Schwesterrates zugestellt wird, ist unter Ziffer 1.4.2 eine Variante Netznutzungsentgelt aufgeführt. Die Kosten für die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung, die nicht anderweitig kompensiert werden könnten, könnten nämlich in die Netznutzungsentgelte eingerechnet werden. Damit wäre auch die Rechtsgrundlage geschaffen. Denn ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Sicherstellungsverordnung bis 2025 befristet ist; Herr Bundesrat Parmelin kann das bestätigen. Das Bundesamt für Justiz hat immer darauf hingewiesen, dass diese nur deklaratorisch sei, dass die Rechtsgrundlage fehle. Aus meiner Sicht kann es einfach nicht angehen, dass wir nicht die richtigen Konsequenzen ziehen, wenn wir im Rat solche Probleme erkennen. Ich würde verstehen, dass der Bundesrat gegen eine solche Lösung ist, wenn er garantieren könnte, dass wir bis 2025 eine gesetzliche Grundlage hinsichtlich der Gasversorgung hätten. Dann hätte ich Verständnis für diese Haltung. Aber was passiert 2026, wenn das nicht kommt, wovon ich ausgehe? Dann kommt das Bundesamt für Justiz zu Recht wieder und sagt vielleicht, es bestehe keine gesetzliche Grundlage, um diese Kosten zu überwälzen.

Zusammenfassend: Aus meiner Sicht hat die Kommission den richtigen Ansatz gewählt. Sie legt ja alle Kompetenzen in die Hände des Bundesrates. Der Bundesrat kann die Branche verpflichten, und die Branche selbst ist auch einverstanden, dass sie in Krisensituationen einen Beitrag leisten muss. Es ist im Interesse von uns allen, dass wir gemeinsam solche Krisen bewältigen. Wir werden diese Gesetzesgrundlage, wenn wir hier zustimmen, höchstwahrscheinlich nie brauchen. Aber wenn wir sie einmal brauchen, dann sind wir sehr froh, dass wir klare Regelungen haben und[NB]auch[NB]das[NB]Problem[NB]der Sicherstellungsverordnung, die der Bundesrat selbst ja nur als deklaratorisch bezeichnet, gelöst haben.

Ich möchte Sie deshalb bitten, diesem Antrag der Kommission zuzustimmen, im Wissen, dass der Zweitrat das später nochmals anpassen kann. Wir haben keine zusätzliche Sitzung einberufen, weil das Geschäft sonst erst in die Frühjahrssession gekommen wäre. So hätten wir weiter Zeit verloren. Aber weil die Schaffung gesetzlicher Grundlagen hier dringlich ist, haben wir das Geschäft in unseren Rat genommen, im Wissen, dass es der Zweitrat nochmals anschauen muss.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem hier zuzustimmen.